Beiträge von Jesse70

    Nachtrag für alle Interessierten: Ich habe Post von der ARGE bekommen. Meine Auffassung hat sich bestätigt. Keine Rückforderung, kein Bußgeld, nichts. Nur der Hinweis, dass Zinseinkünfte anzugeben sind.


    Hallo Hauke,
    habe diesen älteren Post mal verfolgt, weil ich fast eine ähnliche Situation habe. Frage: hast Du alle Zinseinahmen angegeben oder nur die, die sie wissen wollten?


    Gruß


    Jesse

    1 a) Selbst wenn es die 50 Euro Freibetrag noch gäbe, wärst du mit 60/70 Euro ja weit darüber.
    1 b) Es gibt sie aber nicht mehr, jetzt gibt es besagte 10 Euro pro Monat. Und das heißt dann auch "Monat". Wenn du also im Januar 70 Euro Zinsen bekommst, sind diese anrechenbar, da es mehr als 10 Euro sind.
    1 c) Wieso die jetzt erst fragen? Ja, bitte, wieso zeigst du deine Einkünfte nicht an? Es ist nicht die Aufgabe des JCs nachzufragen, sondern deine Aufgabe, alle Veränderungen mitzuteilen. Da dürfte also auch noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren auf dich zukommen.
    Womit wir bei
    2.) wären: Ja, solltest du. Ansonsten wäre das dann nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern vollendeter Betrug. Denn spätestens jetzt weißt du, dass du alle Einnahmen anzugeben hast. Und verschweigst trotzdem die aus den anderen Jahren. Da kann man sich dann nicht mehr rausreden, dass es keine Absicht gewesen sei.


    OK, danke für die Antwort. Was mich wundert, da sie ja dieses Konto kennen, nicht gleich die Zinseinahmen der letzten Jahre von mir anfordern. Das hätte ich als Sachbearbeiter getan. Sie schreiben ja, dass sie das Geld einbehalten, wenn ich nicht reagiere. Komisch, komisch...Werde wohl alles "beichten" und offenlegen. Eine Kapitalanlage, die mtl. nicht mehr als 10€ abwirtft ist also vorteilhafter. Trotzdem bin ich im Nachteil: ich verliere 60€ bei Zinsen von 70€ einmalig, ein anderer kann bis zu 120€ behalten, wenn 12x max. 10€ im Monat. Was ist das denn für ein Shit????? :mad::mad::mad:


    LG

    Hallo miteinander,


    habe in den letzten Jahren wenn ich mal Alg 2 bezogen habe, vergessen Zinsen meines 2. Kontos anzugeben. Es waren pro Jahr ca. 60-70 Euro. Das Konto habe ich seit 2007 aber jetzt schreiben Sie mich an, dass ich Zinsen für das Jahr 2011 erklären soll (wieso merken die das erst jetzt?). Wenn ich nichts dazu erkläre, dann behalten Sie das Geld, schreiben sie im Brief.


    Meine Fragen:
    1) Gibt es noch die Bagatellgrenze von 50 Euro im Jahr wo keine Rückzahlung erfolgen muss? Ich habe gelesen, dass wenn man monatlich 10€ Zinsen nicht übersteigt, dann wird es nicht angerechnet. Was ist aber wenn ich immer am Jahresende einmal die Zinsen bekomme. Wird dann
    10€x12 Monate=120 Euro Freibetrag gerechnet? Oder werden die Zinsen in gesamter Höhe angerechnet?


    2) Soll ich gleich all die Zinszahlungen der letzten Jahre offenlegen oder nur auf das geforderte Jahr 2011 eingehen? Oder kriegen die das sowieso heraus und ich müßte mit einer Strafe rechen?


    Danke für Eure Antworten.


    LG


    Jesse