Beiträge von LoLa91

    Am Anfang hab ich mir noch gedacht, mein Vater könnte für mich eine kleine Wohnung anmieten und ich jobbe neber der Ausbildung und zahle ihm das Geld per Dauerüberweisung auf sein Konto. Das ihm höchstwahrscheinlich das Geld gepfändet wird, hatte ich dabei vergessen.
    Bzw. hatte dann auch gesehen das einige Vermieter bei der Selbstauskunft eine Insolvenz ausschließen wollten.

    Hallo,


    ich komm jetzt gleich auf den Punkt:


    1. Ich bin 22 Jahre alt und habe vor kurzem das Berufliche Gymnasium besucht.
    Nun bin ich aber nicht mit dem Abitur abgegangen ,sondern nur
    mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife .
    Aufgrund einer Krebserkrankung musste ich 2 Schuljahre wiederholen.
    Ich benötige also ein Praktikum oder eine Ausbildung um die volle Fachhochschulreife zu erlangen .



    Ich habe jetzt kurzfristig eine Zusage für eine (schulische) Ausbildung zu Pharmazeutisch technischen Assistentin
    erhalten.
    Also habe ich mich auf die Wohnungssuche gemacht, denn die Ausbildungsstätte ist 145km (1,30h mit dem Auto und etwas über 2 h mit dem Zug) von meinem jetzigen Wohnort entfernt.


    Es ist aber auch noch zu erwähnen das es eine weitere Ausbildungsstätte gibt,
    die ,,näher '' wäre und zwar Frankfurt.
    Die ist aber mit dem Zug 1.47min von mir entfernt.
    Und laut Bafög dürfte es doch berechtigt sein auszuziehen?! oder? Da ja an mindestens 3 Tagen die Woche eine Reisezeit von 2 h (Hin und zurück) überschritten wird!
    Die Schule in Frankfurt ist aber um einiges teurer als in Kassel und mit den Mietpreisen siehts genauso aus.


    2. Ich habe mich also nach Wohnungen in Kassel umgesehen und hatte 2x auch die Möglichkeit
    die jeweilige Wohnung zu bekommen, doch wurde immer eine Bürgschaft von Seiten meiner Eltern verlangt.


    Hier beginnt das Problem:


    - Mein Vater würde zwar für mich bürgen,
    doch nach der Scheidung meiner Eltern und der Zwangsversteigerung des Fachwerkhauses , hatte mein Vater kurze zeit später Privat Insolvenz beantragt .
    Was natürlich zu Folge hat, dass er nicht für mich bürgen kann.
    Ich bekomme keine Wohnung!
    Hier will und kann ich nicht mehr länger leben bleiben.
    Ich meine, meinen Vater und meine Geschwister liebe ich zwar über alles. Aber ich muss eine Ausbildung machen!
    Zumal wir hier mittlerweile zu 4t in einer 2,5 Zimmerwohnung hausen.
    ((Meine Geschwister = Bruder und Schwester, lebten nach der Scheidung bei meiner Mutter, die kurze Zeit danach aber ihren Job verloren hatte. Weil sie dann Sozialleistungen bezogen hat mussten meine Geschwister zu Wiedereingliederungsmaßnahmen (AQA) teilnehmen. Meinem Bruder drohte sogar ein 1€ Job.
    Daher ,, flüchteten '' beide zu unserem Vater und mir in die kleine Wohnung .


    Es reicht vorne und hinten nicht!
    Zwar musste er voher nur 288€ Unterhalt zahlen, doch jetzt wo beide hier leben und immer noch nicht arbeiten, merkt man wie knapp das wird.


    Keine arbeit oder Ausbildung bedeutet ja auch logischerweise kein Anspruch auf Kindergeld.
    Klar, man könnte jetzt auch sagen das es sich ausgleicht , da mein Vater kein Unterhalt mehr zahlen muss, aber ich denke das 2 Personen mehr als 288€ zum leben benötigen.
    3. Noch hinzu kommt das mein Vater vor 2 Jahren einen schweren Arbeitsunfall hatte und er bereits 9x operiert
    wurde und er nur 80% seines Bruttogehaltes von der Kasse Überwiesen bekommt.
    Noch ein weiterer Schlag.


    3. Mein Problem ist jetzt einfach nur ,dass ich befürchte den Absprung nicht zu schaffen .
    Bei keiner Behörde bei der ich bis jetzt war , fühlt sich für mich verantwortlich.


    Ich brauch doch nur eine Wohnung!
    Einen Minijob auf 450€ Basis zu finden wäre für mich kein Problem, denke ich.
    Ich bin ziemlich Anspruchslos.
    Aber in Kassel habe ich nur Absagen bekommen aufgrund der Entfernung, obwohl
    ich darauf hingewiesen habe, nach Kassel ziehen zu ,,wollen'.
    Das heißt , da ich nicht in Kassel wohne ,habe ich schlechte Chancen auf eine Beschäftigung.
    Aber ohne Job bekomme ich keine Wohnung.
    Und ohne Bürgschaft bekomme ich auch keine Wohnung.


    Was mach ich jetzt?
    Ich bitte euch um eure Hilfe, bitte.
    Danke schon mal im Voraus.
    LG LoLa

    Hallo,
    ich hab folgendes ,,Problem''...


    Aber erstmal zu meiner Person:


    Ich besuch(t)e ein Berufliches Gymnasium in Hessen.
    Ich wiederholte das 12te Schuljahr, aufgrund einer Krebserkrankung , welche vor 9 Monaten wieder auftrat.
    Gestern teilte mein Schulleiter mir mit das ich nachträglich vom Abitur ausgeschlossen werde, da ich zuviele negative Noten eingebracht habe,
    Er sich jedoch für mich einsetzten wird , dass ich die 13. wiederholen darf ( wenn ich möchte).
    Prinzipiell darf man nur 1x wiederholen. Aufgrund der besagten Gründe , währe es in meinem Fall aber möglich.


    Er nannte mir ,neben der Möglichkeit eine weitere Ehrenrunde zu drehen , von der Schule abzugehen und ein Jahres-Praktikum zu machen, damit ich die Fachhochschulreife erlange.


    Es ist nun so das ich für mein Wunsch-Studiengang (Lehramt für berufliche Schulen)
    A: eine absolvierte Ausbildung in dem Bereich
    oder B ein Fachspezifisches Praktikum. (Dauer 26 Wochen) brauche.


    Ich muss also ohnehin ein Jahres Praktikum machen damit ich meinen Fachoberschul- Abschluss erlange
    Und benötige , als Zugangsvoraussetzung ein 6-monatiges Fach-Praktikum für meinen angestrebten Studiengang.


    Also könnte ich doch 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen?!



    Meine Frage ist nun: Ob es Möglichkeiten gibt , neben einem Praktikum (höchstwahrscheinlich nicht bezahlt)


    irgendeine Form von Unterstützung zu erhalten?
    Ich bin ja dann keine ,,normale'' Fos- Schülerin , die 3 Tage Praktikum hat und 2 Tage Schule.
    Den schulischen Teil hätte ich ja schon und brauche nur den nachweiß von 1 Jahr Praxis.


    Gehen wir mal davon aus : Ich hätte 3 Tage Praxis im Betrieb (unbezahlt) und 2 (und/oder 3) Tage gehe ich Jobben.
    Kann ich dann Bafög / Wohngeld bekommen oder sonst irgend was?
    Ich weiß nicht einmal ob ich noch Anspruch auf Kindergeld hab.


    Ich habe bei dem für mich zuständigen Bafög Amt angerufen und die sagten mir , dass sie nicht für mich zuständig seien.
    Daraufhin wurde ich an meine Wunsch-Uni , bzw deren Bafög zentrale des Studentenwerkes weitergereicht ... aber dort hörte ich die gleiche Antwort.


    Dazu muss ich noch sagen das ich mit meinem Vater und meinem Bruder (seit 1 Jahr)
    in einer 2,5 Zimmer Wohnung hause... was ich einfah zu eng finde..aber ist ne andere Geschichte :)


    Bei einer Teilzeitbeschäftigung + Praktikum, kann ich da nicht ausziehen?


    Kann mir jemand weitere Informationen zum Thema Praktikum und staatliche Hilfe nennen?


    LG und danke im voraus Lola