Beiträge von Marneus

    Der Witz an der Sache ist das die zweite Ausbildung ihr sogar vom Amt nahegelegt wurde und das einzige Bundesland in welchem laut aussage vom Amt eine PKA definitiv arbeit bekommt ist Bayern.
    Zusätzlich steht sie kurz vor den Prüfungen und hat danach noch 6 Monate Praktikum und die letzte Prüfung, von daher wäre ein abbruch der Ausbildung unsinn, welcher übrigens auch zur folge hat das sie in unserem Bundesland keinerlei chance auf einen Job mehr hat. Da ihr die Lizenz sowohl von der PTA als auch PKA ausbildung entzogen wird, so das sie definitiv erst Umziehen muss um wenigstens wieder als PKA arbeiten zu können. Und nur ein völlig weltfremder wahnsinniger würde dies empfehlen. Auf Grund eigener erfahrungen weiß ich aber das unser Amt auch solche Personen vorzuweisen hat.


    Zurück zum Thema, ich kann also davon ausgehen das meine Freundin, trotz des wohnens bei der Mutter, als eigene Bedarfsgemeinschaft gilt und damit ganz einfach einen Antrag ausfüllen kann und gut?
    Wenn dem so ist müsste man sich nicht einmal einen Kopf um einen Untermietvertrag oder ähnliches machen und sie könnte sich wärend des Praktikums sogar was zu essen leisten. Klingt gut denke ich.


    Also Danke nochmals Leute.

    Ihre erste Ausbildung war die zur PKA (Pharmazeutisch-Kaufmännische-Assistentin), aber als PKA bekommt man in den neuen Bundesländern (Ja, wir sind Ossis, für alle die noch die Mauer in ihren köpfen haben ;-) ) so ziemlich keinen einzigen Job. Da sie die Ausbildung mit 1er Schnitt bestanden hat wurde ihr angeboten die Ausbildung zur PTA (das Teschnische davon) an ihrer Schule zu machen. Somit ist es die zweite Ausbildung.


    Ich habe heute ein sehr interessantes gespräch mit ihrer Bafög-bearbeiterin gehabt und die Sachlage in ihrem fall sieht so aus das das Momentan beantragte Bafög, welches normal bis zu einem Jahr gezahlt werden würde an ihrem 25. Geburtstag auf Grund von Berechnungsschwierigkeiten wegbricht. Sie kann aber einen neuen Antrag stellen und bekommt dann wieder Bafög welches zu 90% die Kosten ihrer Krankenversicherung deckt. Somit ist da bereits ein kleiner Lichtblick zu finden.


    Allerdings steht die Frage nach ALG II noch im Raum, immerhin wohnt meine Freundin bei ihrer alleinerziehenden Mutter und keiner weiß wer jetz in wie weit die Bedarfsgemeinschaft ist. Somit weiß keine von den beiden wer nun den Antrag ausfüllen und einreichen darf.


    Wenn man nach dem gesunden Menschenverstand geht müsste meine Freundin eine eigene Bedarfsgemeinschaft sein, da ihre Mutter ja laut Gesetz (siehe Steuerklasse, Versicherung, Kindergeld) nicht mehr für ihre Tochter verantwortlich ist. Allerdings habe ich in der hinsicht heute gegenteilige Stimmen gehört. Aber tut mir bitte den gefallen und kommt nicht mit Umzug oder ähnlichem, ich kann mir nichtmal selber wirklich eine Wohnung leisten und sie nur mit Bafög schon garnicht. Ich denke der knackpunkt in diesem fall könnte ein Untermietvertrag sein, allerdings bin ich mir nicht 100%ig sicher ob das Amt einen solchen anerkennt.


    Ich danke wiedermal für eure Hilfe und entschuldige mich nochmals dafür das ich mich nach einem 11 Stunden arbeitstag doch mal im Ton vergreife.

    Ich danke abermals,
    die frage nach der gesetzlichen Grundlage werde ich ihr nahelegen. Und die Logik die sich in den bisherigen Antworten zeigt, passt in etwa zu dem was ich mir schon gedacht habe. Ich denke beim nächsten Amtsbesuch gehe ich einfach spontan mit hinein und werde mal hinterfragen warum denn überhaupt so hilfsbereit gehandelt wird von seiten des Amtes.
    Immerhin mach meine Freundin diese zweite schulische Ausbildung ja um ihre chancen auf dem Arbeitsmarkt noch weiter zu verbessern und da finde ich es eher nicht hilfreich wenn gleich von vorneherein gesagt wird was sie angeblich nicht für hilfen beantragen kann. Es wäre zumindest hilfreich gewesen wenn sich die Sachbearbeiterin ein wenig mehr als 10 minuten mit dem Fall beschäftigt und dann ein bis zwei Tipps für sie gegeben hätte.

    Der knackpunkt ist ja ihr 25. Geburtstag und dazu wurde ihr die sache mit dem Bafög und die Sache mit dem ALG2 wiederholt gesagt. Und zum Thema Ausdrucksweise bitte ich um verständnis in dererlei Hinsicht das ich von der netten Behörde "Amt für Arbeit und Soziales" an sich nichts halte, da ich wiederholt miterleben durfte (auch am eigenenn Leib) wie man dort Welt- und Wirtschaftsfremd beraten, sich an keinerlei Datenschutz gehalten und auch noch teilweise hintenherum (Ja ich höre teilweise auch Kaffeepausengespräche wenn ich in besagten Ämtern arbeite) Ausgelacht wird. Es ist also nicht wirklich verwunderlich das ich in diesem Fall noch das Milde "Sauverein" genutzt habe, dennoch um hier die Form zu waren bitte ich um Entschuldigung bei allen die sich angesprochen fühlen.
    Ich werde am Wochenende nocheinmal in ruhe mit ihr reden, aber mein letzter Stand ist das die Dame von besagtem Amt fest der überzeugung ist das die Mutter trotz des erreichten 25. Lebensjahres noch für ihre tochter sorgen muss da beide in einem Haushalt leben.

    Vielen Dank an euch beide!


    Sie hat eine schulische Ausbildung und die Dame von der Bafögstelle (keine Ahnung wie der Sauverein sich nennt) hat ihr gesagt das mit erreichen des 25. Lebensjahres das Bafög mehr oder minder weg bricht, genau wie das Kindergeld (Das Kindergeld versteh ich irgendwo aber das mit dem Bafög will auch mir nicht in den Kopf). Woraufhin sie zum Amt für Arbeit und Soziales gegangen ist und ihr gesagt wurde (mehrmaliges nachfragen, also Telefonisch und vor Ort) das ihr ALG 2 nicht zustehen würde da sie bei ihrer Mutter wohnt.
    Ich selbst hatte ALG2 während meiner überbetrieblichen Ausbildung (204 Euro im vierten Lehrjahr) bekommen und kann nicht wirklich verstehen mit welcher Begründung dies einfach abgelehnt wird, immerhin fehlen den beiden bei wegfall des Kindergeldes und änderung der Steuerklasse grob über den daumen gepeilt 300 Euro Monatlich und wenn das Bafög sich auch verabschiedet sogar noch etwa 100 euro mehr.


    Das googeln nach dem Bildungskredit und der KFW werde ich gegen 9 uhr ins auge fassen, komme gerade von arbeit und bin hunde müde. Aber ich denke ich werde auch mal eine andere Idee verfolgen, denn wie ich mir überlegt habe könnte ein Untermietvertrag, sofern der Vermieter der Mutter kein Problem damit hat, dazu führen das meine Freundin eine eigene Bedarfsgemeinschaft ist und somit ALG2 ohne größere Sorgen beantragen kann. Es sei denn da hat sich mittlerweile mehr getan als das nur heisse Luft von seiten der Gesetzgebung fabriziert wurde.


    Falls noch jemandem was einfällt wäre ich sehr dankbar.

    Hallo,


    ich frage hier für meine Freundin, da weder sie noch ich oder auch bekannte wissen was man tun kann. Auch das werte Amt für Arbeit und Soziales ist nicht wirklich hilfsbereit.


    Situation: -24 Jahre,
    -Schulische Ausbildung noch ca. 1,5 Jahre,
    -Wohnhaft bei Mutter (Verdienst ca. 1200 Euro Nettoeinkommen)


    Mit Ihrem 25. Geburtstag bricht ihr das Bafög weg, das Kindergeld wird der Mutter nicht mehr gezahlt und die Steuerklasse der Mutter steigt auch. Sie hat sich bereits an das Amt für Arbeit und Soziales gewand und wurde dort abgeschmettert mit den Worten "Sie sind nicht berechtigt HartzIV zu beziehen." Da ich leider nicht dabei war konnte sie mir nur sagen das sie einen Zuschuss zum Wohngeld (?!?) bzw. Zuschuss zur Miete (?!?) beantragen könne und das wäre dann alles. Wobei ich sagen muss das sie weder Wohngeld bekommt noch einen Untermietvertrag hat noch über irgendeine Einkommensquelle verfügt von der aus sie auch nur irgendeine Rechnung bezahlen kann.


    Wenn sich hier irgendjemand mit diesem Jungel auskennt und uns helfen kann wären wir verdammt dankbar. Ich würde auch weitere Infos zur Situation geben wenn jemand mit den genannten Infos nicht weiter kommt.


    Mit freundlichen Grüßen Ralf.