Beiträge von seppl2013

    Genau, Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorgelegt. Die Wohnung ist im Hause meiner Verwandtschaft. Die Wohnung ist größtenteils möbliert, und nicht meine eigenen. Den Rest der Möbel, also meine, konnte ich bis ich eine neue gefunden habe dort stehen lassen. Zum Beschäftigungsanfang im August habe ich dort noch gewohnt, da es für mich anfangs hieß ich werde von einem Mitarbeiter mitgenommen, dieser hat sich aber nach 2 Wochen angefangen zu beschweren, das ihm dadurch soviel Zeit verloren geht und ich mich bitte um eine andere Lösung kümmern solle. Habe ich versucht, da ich teils das Auto meiner Eltern bei Nichtnutzung verwenden konnte, das war aber auch nur ab und zu. Daher habe ich bei Freunden die in der Nähe meiner damaligen Arbeitsstelle wohnen, angefragt ob es möglich ist, während meiner Probezeit bei Ihnen einige Nächte übernachten zu können. Laut Arbeitgeber sollte ich in binnen einiger Monate übernommen und ein Firmenwagen bekommen. Zusätzlich habe ich schon nach Wohnungen in der Nähe gesucht. Es war ja alles für einen absehbaren Zeitraum. Wie soll ich das denn anders belegen?

    klar auch!


    Danke für diese Bemerkung, weiterhelfen tut sie allerdings nicht.


    Ich sags mal so, wenn das Jobcenter zum Nachweis der Mietzahlungen von den letzten 6 Monaten fordert, der Hauptantrag zum 01.12.2014 gestellt wurde, reicht es doch aus die in ALG2-Bezug stehenden Monate nachzuweisen, oder irre ich mich hier? Ich kann für Juli und August 2014 einen Nachweis über die Mietzahlung belegen (hier war ich in ALG2-Bezug), ebenso die Mietzahlung für den aktuellen Monat Dezember 2014. Zwischenzeitlich, ab August 2014 bin ich einer Arbeit nachgegangen, welche ich dem Jobcenter zu Beginn mitgeteilt habe, diese noch einen Monat weiter die Leistungen ausgezahlt haben, aber zurückgefordert wurden für August 2014(da in Tätigkeit). Alles kein Problem. Da die Arbeit jedoch nicht am Wohnort lag, habe ich im ersten Monat schnell gemerkt das es schwer für mich ist jeden Tag die Fahrten zu organisieren, denn ich besitze kein Auto. Also habe ich mich übergangsweise (bis Übernahmeangebot vom AG) bei Freunden einquartiert, die näher an meiner damaligen Arbeiststelle wohnen. Hier habe ich nichts zur Miete beigetragen, da ich mal hier und mal dort geschlafen habe. Wie soll ich das denn bitteschön belegen? Und zudem liegt dieser Zeitraum doch außerhalb der ALG2 Bezugszeit, und von daher ist es für das Jobcenter doch im Prinzip nicht von Interesse wo und bei wem ich meine Nächte verbringe. Ich finde das geht schon etwas zu weit.


    Daher würde ich nun die in ALG2 Bezug stehenden Monate nachweisen, damit sie sehen das ich meine Miete immer püntklich überwiesen habe. Jedoch nicht weiter auf die dazwischenliegenden Monate eingehen.


    Dies könnte im schlimmsten Fall zur weiteren Nachfrage durchs Jobcenter führen, was denn mit diesen dazwischenliegenden Monaten ist? Ich denke jedoch, sie möchten viel mehr wissen, ob ich damals meine Miete auch abgeführt habe, daher die 6 Monate Nachweiszeitraum. Kann ich belegen und somit sollte hier der Bürokratie genüge getan sein.


    Ich wohne jetzt (mit Mietvertrag Beginn 12/2014) wieder bei meinen Verwandten in einer eigenständigen Wohnung und habe meinen eigenen Haushalt mit eigener Wohnungstüre. Toll finde ich das nicht, ist halt eine Notlösung, aber bis ich wieder in Arbeit stehe, akzeptabel.


    Eine Frage noch, darf das Jobcenter nach einer Bestätigung seitens meiner Freunde fragen, also mit Namen etc.. Ich habe Bedenken das hier Namen genannt werden, die in dieser Angelegenheit ohne Belang sind und nur der Datensammelwut mancher Institutionen nachkommt?



    Anmerkungen???

    Hallo Forum,


    ich wende mich an Euch, da ich Rat benötige.
    ich war bis August 2014 im ALG2 Bezug. Ab August bin ich einer Arbeit nachgegangen und habe mich beim Jobcenter abgemeldet. Leider wurde ich nach 4 Monaten (innerhalb der Probezeit) gekündigt. Nun, mir wurde gesagt ich solle mich unverzüglich beim Arbeitsamt melden. Habe ich gemacht, in meinem Fall das Jobcenter da vorher ALG2 Bezug. Dort wurde mir gesagt ich müsse den kompletten Neuantrag stellen mit allen erforderlichen Unterlagen (das Jobcenter hat doch bestimmt noch meine Daten?). Ok, mach ich, habe dem Jobcenter alle erforderlichen Unterlagen zukommen lassen, inkl. neuem Mietvertrag und Mietbescheinigung.


    Bis August 2014 habe ich noch ein einer Wohnung bei Verwandten gewohnt, diese wurde vom Jobcenter anerkannt und bezahlt. Als ich das Arbeiten angefangen habe, ist mir schnell klar geworden das es so nicht klappt, da meine Arbeitsstelle in einem anderen Ort war und ich kein eigenes Auto besitze. So bin ich zwischenzeitlich bei Freunden untergekommen die im Ort der Arbeitstelle wohnen, und so der Weg zur Arbeit besser war. Ich habe mich schon nach Wohnungen in dem Ort umgesehen, da ich ja voraussichtlich übernommen worden wäre. Aber das ist schiefgegangen, so bin ich wieder zurück in die alte Wohnung bei meinen Verwandten.


    Bei der letzten Aufforderung zur Mitwirkung, hier ging es um Kontoauszüge der letzten 3 Monate und einige Sachen mehr, war der Satzbau derart schlecht, das ich denn Sinn der Fragestellung nur erahnen konnte. In einem Brief, inkl. der geforderten Unterlagen, habe ich förmlich auf die Fehler im Satzbau hingewiesen, was wohl ein Fehler war.


    Nun kommt eine erneute Aufforderung zur Mitwirkung, inder Nachweise über die geleisteten Mietzahlungen der letzten 6 Monate verlangt wird. So, dürfen die das denn überhaupt? Ich belege ja gerne meine aktuelle Miete für Dezember, denn hier liegt die Antragsstellung. Aber für die Monate davor wirds schwierig, da ich ja bei Freunden gewohnt habe. Und 4 Monate zuvor war ich noch in ALG2 Bezug, wo ich in der Wohnung bei Verwandten war, hierfür kann ich es noch nachweisen. Mir fehlt eben die Zeit während der Arbeit.


    Was soll ich nun tun? Ich habe gelesen, das das Jobcenter eigentlich garnicht danach fragen darf was vor Antragstellung war. Ich könnte nun einen Brief aufsetzen, indem ich nach dem Ansinnen der letzten Aufforderung frage. Von mir aus mit Beleg von der Miete Dezember.


    Ich denke, da ich dem Mitarbeiter des Jobcenters vor den Kopf gestoßen habe wegen dem fehlerhaften Schreiben, wollen sie mir nun eins reinwürgen und fordern eben alle möglichen Dinge von mir.


    Für Rat bin ich sehr dankbar.


    Grüße
    sepp

    du, wenn ich genug verdienen kann, bin ich froh kein Hartz4 mehr zu bekommen, und weg vom Amt zu sein. aber da der job nur vorrübergehend ist, möchte ich weiter krankenversichert bleiben, ohne viel bürokratie. und wenn ich ein monat am stück arbeite, dann wird das wohl so kommen, abmeldung beim amt, somit auch PKV, arbeitgeber muss mich für ein monat neu anmelden, und nach nem monat arbeit, muss ich dann nen neuen Antrag beim Amt stellen, das dauert dann bis zu 2 monaten bearbeitungszeit, wo ich wohl nicht krankenversichert sein werde usw... das ist doch mist so... also suche ich nach nem weg wie ich arbeiten kann, aber nicht aus dem H4 falle, ob ich nun leistungen bekomme oder nicht, ist für mich zweitrangig, solange die krankenversicherung weiterläuft....

    weil es nicht mehr arbeit sein wird im moment :( ich mein is ja besser als nix. aber ist mir halt wichtig das ich den Versicherungsschutz nicht verliere, wenn ich in der zeit zuviel verdiene, und mich dann selbst versichern muss, und anschliessend mich wieder arbeitslos melden muss, wenn die arbeit vorbei ist

    und du bist ganz schön selbstverliebt! ich habe das netto sehr wohl vom realen brutto berechnet, und wer lesen kann ist klar im vorteil^^ 1000 brutto! real! ergibt 785,17€ anch dem onlinerechner. 1000 brutto deshalb, da ich von 2 wochen arbeit/monat ausgehe.


    also ziehe ich vom netto (785,17) den freibetrag (280) ab? um auf das anzurechnende Einkommen zu kommen?

    das ist ja shitte... dh wenn ich zb im oktober arbeite, bekomme ich für oktober Hartz4. Da der lohn für die arbeit dann am 15. november augezahlt werden würde, müsste das so dem Jobcenter mitgeteilt werden, dass das JC Ende Oktober kein H4 mehr für November zahlt. oder wie?


    Dann bin ich aber im Oktober 2x versichert (über H4 und arbeitgeber) und im November habe ich keine Versicherung. Das kann so nicht funktionieren.


    ich habe gelesen, dass ich brutto max 1200€ verdienen kann um noch im H4 zu bleiben, um eben krankenversichert zu bleiben und um Bürokratie zu vermeiden, da ich ja,höchstwahrscheinlich nach der Arbeit weiter H4 beziehe. (da es sich nur um Aushilfjob für max 6 wochen handelt)
    dh ich mein arbeitgeber kann mich mit diesem aushilfsjob sagen wir 2 wochen im monat beschäftigen, 3 monate lang, dann bekomme ich für jeden monat zb. 1000 Euro Brutto.


    Ist meine berechnung richtig:
    100 Euro freibetrag
    101-1000 Euro des Bruttolohns (20% anrechnungsfrei) 180 Euro freibetrag
    Summe 280 Euro freibetrag


    Anschliessend ziehe ich von den 1000 Euro Brutto, Steuer etc ab (nach brutto-netto-rechner.info) dann bleiben 785,13 NETTO
    von 785,13 Euro netto, ziehe ich den Freibetrag ab, 280 Euro = bleibt 505,13 Euro anrechenbares Einkommen.


    ich bekomme 390 Euro Grundleistung und 390 Euro für Wohnung. somit 780 Euro zusammen.


    Wird jetzt das anrechenbare Einkommen von 505,13 Euro NUR mit der Grundleistung, oder mit dem GESAMTEN verrechnet?
    weil wenn mit grundleistung, dann ist das einkommen höher, wenn mit dem gesamten, dann bleibt eine differenz von 194,87 Euro noch offen, was wohl vom Jobcenter gezahlt werden würde...


    Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege...

    hallo,


    ich kann bei meinem ehem. Arbeitgeber als Aushilfe für etwa einen Monat einspringen, hier würde ich etwa 12 Euro brutto die Stunde bekommen. Also ich damals Student war, war das ja super, denn bis ~8000 Euro war alles steuerfrei, somit brutto=netto, aber erst nach Einkommenssteuererklärung.


    Ich weiss leider nicht genau wie das jetzt ist wo ich arbeitslos gemeldet bin. Für diesen 1 Monat, evtl auch 6 wochen kann somit was verdienen. wäre in der woche bei 12/std, 9 std/tag, 5tage/woche = 540 brutto/woche. also maximal 2200Euro im Monat.


    ich müsste mich aber weiterhin bewerben, da nach dem Aushilfjob keine weiterbeschäftigung möglich ist. Winterpause!


    Wie wirkt sich dieser Aushilfsjob auf das Hartz4 aus?


    Vorher, wo ich dort als Aushilfe immer gearbeitet habe, war ich nicht krankenversichert über den Betrieb.Da lief die Familienversicherung weiter. Bleibt es dann bei GKV übers Jobcenter? oder MUSS mich der AG auch bei einem Aushilfsjob überall versichern (KV,RV,ALV)??


    Eine weitere Frage habe ich noch: Ich muss zzt leider eine MPU machen, habe das nötige Geld mir (glücklicherweise) leihen können, muss es aber umgehend zurückzahlen. Diese Rückzahlung würde ich eben über den Lohn von dem Aushilfsjob machen.
    Ist das rechtlich dem Jobcenter zu erklären? Weil ich brauch ja mein Führerschein, bewerbe mich ja auch für jobs wo ich den FS brauche. Also ist das doch eigentlich eine gute Maßnahme, wenn ich arbeiten gehe und mir die MPU kosten finanziere um den FS wiederzubekommen, und so bessere karten für den Arbeitsmarkt zu haben.
    Wie wird das Jobcenter hier reagieren?

    hoi hoi,


    ich habe folgendes Schreiben erhalten:


    [I][I]nach Ihren Angaben im Leistungsantrag machen Sie aus Ihrem Arbeitsverhältnis bei der Firma XY noch Ansprüche geltend. Bei Zuerkennung solcher Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis kann Ihr Anspruch auf Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach §11 SGBII teilweise oder ganz wegfallen.


    Da Sie die geltend gemachten Ansprüche aus dem ARbeitsverhältnis noch nicht erhalten haben, zahle ich Ihnen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zunächst ohne Berücksichtigung dieser Ansprüche.


    Die Zahlung bewirkt, dass Ihre Ansprüche bis zur Höhe der von mir gezahlten Leistungen gem. §115 SGB X auf mich übergehen. Des bedeutet, dass Ihr ehemaliger ARbeitgeber die von mir gezahlten Beträge von Ihren Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis einbehalten und an mich abführen muss. an Sie kann er dann nur den Restbtrag zahlen.


    Teilen Sie mir unverzüglich mit, wenn Ihre Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis durch Anerkenntnis, Vergleich oder URteil zuerkannt werden. Ich werde Ihnen dann mittelen, in welcher Höhe der Arbeitgeber Beträge an mich abzuführen hat.


    Beachten Sie bitte, dass sie nach den gesetzlichen Bestimmungen nciht berechtigt sind, über den an mich übergegangenen Teil Ihrer Ansprüche zu verfügen ($$398ff BGB)


    mfg
    XYZ


    So, nun meine Frage:


    ich bekomme von einem vorherigen Studentenjob was ich 2010 gemacht habe, noch etwas an Lohn. Habe mit dem Chef telefoniert, er kann mir nichtmalmehr genau sagen wieviel, das liegt alles bei seinem Steuerberater, der die Abrechnungen macht.
    Auszahlen kann er mir es erst, seitdem ich wieder in Deutschland bin (war von 12/2010 bis 06/2013 in Australien/NZ). Ich denke das es vielleicht noch 500 Euro sein werden. Er hatte es damals einbehalten aus steuerlichen Gründen. Und wollte es im darauffolgenden Jahr mir auszahlen, wo ich jedoch verreist war.


    So, nun weiß ich nicht, wieviel das Jobcenter nun bekommt, wenn die Auszahlung stattfindet? Heisst der obige Brief das alles was ich bisher vom Jobcenter bekommen habe, dem noch auszuzahlendem Lohn gegenübergestellt wird? ( also bisher 4 Monate Regelbeitrag + Bedarf für Unterkunft und Heizung, was bei mir dann 4x (390+390) =3120 Euro wären)
    oder wird das pro Monat berechnet?


    wäre hier für Rat dankbar.
    gruss

    Es ist erstmal richtig, dass Arbeit in Australien zu keinem Alg I-Anspruch führt. Und selbst wenn du in einem EU-Land gearbeitet hättest, entstünde daraus nicht unmittelbar ein Alg I-Anspruch. Erst wenn du auch in Dtl. mindestens einen Tag gearbeitet hast, werden die Auslandszeiten für den Anspruch mit berücksichtigt.


    Ansonsten ist es so, wie du geschrieben hast: Volle Regelleistung plus angemessene Mietkosten. Beachte, dass ein Mietvertrag mit den Eltern genauso wie mit einem Fremden abgeschlossen werden muss und die Eltern die Mieteinahmen beim Finanzamt melden.


    Und wie ist es beim Antrag, lasse ich BG und HG aus oder, da ich meine eigene BG bin? Und soll ich das Schreiben (beiderseite Erklärung das kein finanzieller Austausch stattfindet) dem Antrag gleich beilegen, oder auf Anfrage nachreichen?

    Ansonsten vielen Dank für Eure Beiträge, schließlich geht es hier um Sozialleistungen, und nicht um die Vermittlung von Jobs. Nach einer langen Reise hat man eben viel aufzuarbeiten, und wenn dann noch ein Umzug quer duch ganz Deutschland anstehen wird, dann lohnt es sich auch nicht groß, nach einer Festanstellung im alten Wohnort zu suchen. Und über Aushilfsjobs brauchen wir glaub net reden, gibts genug. kann zb. immer bei nem bekannten in der firma mithelfen wenn ich zeit habe. Und wenn ich Zeit habe werde ich das auch sicherlich tun, ist doch langweilig auf ALG2 zuhause die ganze zeit vor dem TV zu hängen, aber momentan habe ich total viel zu organisieren, und da gehört die ordnungsgemäße Arbeitslosenmeldung dazu, und wenn dann dabei ALG2 rauskommt, ok, dann kann ich diese Leistung doch in Anspruch nehmen.


    Nur wird es den ALG2 empfängern nicht gerade einfach gemacht, großer Antrag, viele Anlagen usw...


    noch ne frage, gibts denn für die wohung im elternhaus gewisse Kriterien die erfüllt werden müssen? hier in südbayern sind es wohl 45m² was einer Person max. zustehen, und auch bezahlt werden? Muss diese Wohnung, um nicht mit den Eltern als BG oder HG eingestuft zu werden, autonom sein, dh eigene Küche, eigenes Bad, eigenes WC? weil ich könnte ich auch unters Dach einziehen, in meine alten Räumlichkeiten, hier gibt es halt eine eigene Küche, ist aber schon so gut wie eingerichtet, bad/wc ist vorhanden?

    Guten Morgen!


    Da hat der TS in der Tat schon recht richtig und ausführlich recherchiert. Bleibt nur zu hoffen, dass parallel die gleichen Anstrengungen unternommen werden, eine sozialversicherungspflichtige Abreitsstelle zu bekommen.


    LG chico


    gut erkannt. Ich steh auf richtige Informationen! ;) ich habe nebenher schon meine Fühler nach den Jobs ausgetreckt die mich interessieren, keine Angst, ich bin kein sozialschmarotzer!

    Hallo,
    ich würde gerne etwas fachkundigen Rat in Anspruch nehmen.
    Ich habe heute den ganzen Tag mit Internetrecherche, lesen von Artikeln und Telefonaten verbracht.
    Folglich kenne ich mich in den "Basics" zum ALG2 auch schon recht gut aus, hoffe ich mal.



    Kurze Story:


    ich komme nun nach 2,5 Jahren Working Holiday (Oz/Nz) wieder nach Deutschland. Habe vorher studiert,
    viel zu lange, bin mitlerweile 30 Jahre alt. nunja, wenigstens habe ich meine Jugend noch genossen ;)
    Zurück in good old germany, heisst es erstmal post sichten und arbeitslos melden, um keine Zeit zu vergeuden.


    Anruf beim Arbeitsamt->sagen die mir, nicht zuständig, solls beim Jobcenter probieren. Juhu...da kommt freude auf :confused:
    ok, Jobcenter angerufen,wollte mich arbeitslos melden, sagt mir die nette Dame das sie mir erst in 3 wochen nen Termin geben kann, hallo???
    sind die so unterbesetzt? nunja, sie versicherte mir das mit meinem Anruf die Meldung gespeichert werde (eben wegen meinem Anspruch auf ALG hoffe ich jetzt mal)


    das war vor 2 wochen, in der zwischenzeit habe ich recherchiert, und habe überlegt ob ich nicht meine Arbeit in Australien über das ALG1 anrechnen lassen kann, das wäre super. Wieder bei der netten Dame angerufen, sagt sie mir das machen sie nicht, ich soll beim Arbeitsamt anrufen. (super mit den behörden:D ) ok, beim AA angerufen, erstmal ewig in der Warteschleife gelangweilt bis ich verbunden wurde und mir mitgeteilt wird, das Einkommen aus Australien leider nicht berücksichtigt werden können. Nur EU Länder. Stimmt das?


    Ok heisst für mich bis auf weiteres wieder hoffen das ich ALG2 bekomme, schließlich bin ich mit 30 über 25 Jahre alt, und bin voll erwerbsfähig und wohne in Deutschland.


    Ich bin in das Haus meiner Eltern eingezogen, haben sie mir angeboten, weil hier eine kleine Wohnung frei ist, und ich erstmal mein ganzes Grümpel abstellen kann, bis ich weiß wohin die Reise geht, da meine Freundin am anderen Ende von Deutschland lebt und wir noch nicht wissen wer wohin kommt. Die wohnung ist nicht besonders groß, etwa um die 45m², küche, bad, wc. Ist halt ein altes Haus mit dezentraler Ölheizung, und warmwasser muss auch in jeder Wohnung mit nem Boiler warm gemacht werden. Mein Vater ist der Eigentümer des Hauses, und vermietet die Wohung auch anderweitig, nur momentan ist sie eben frei. somit kann er mir einen Mietvertrag stellen, nehme ich mal an.


    So, jetzt hab ich mir auch schon hier und in anderen Foren Beiträge dazu durchgelesen, waren sehr informative Beiträge dabei, aber zum Teil auch sehr gegensetzliche. Der eine bekommt ALG2 der andere wieder nicht. Meiner Ansicht nach liegt das größte Problem im richtigen Ausfüllen des Antrages.


    Da kommen wir auch zum Kern meiner Problematik. Das Ausfüllen!


    Ich habe mir folgende Anträge heruntergeladen:
    ALG2 Hauptantrag, Anlage SV und Anlage KDU (dies sind die Anträge die ich meiner Ansicht nach ausfüllen sollte)


    Kurz zu den Fakten was ich ermitteln konnte:


    Ich habe Anspruch auf ALG2, vollen Regelsatz, da ich weder in einer Bedarfsgemeinschaft mit meinen Eltern lebe, da über 25 Jahre, noch lebe ich in einer Haushaltgemeinschaft, da ich meinen eigenen Haushalt führe (eigene Wohung im Hause der Eltern).


    Habe gelesen das es hierfür wohl sinnvoll wäre, dem Antrag ein Schreiben beizulegen, wo beiderseitig (eltern/sohn) erklärt wird, das ich keine Leistungen am Einkommen (bzw Rente) meiner Eltern erhalte, und die Eltern mir wiederum keine derartigen Leistungen zukommen lassen.


    Macht dies sinn, denn ich habe auch gegenteiliges gelesen, das dies eher noch die Vermutung des Leistungsträger (Jobcenter) bestätigt, da ich schon das Schreiben beigefügt habe, obwohl sie noch garkeine Vermutung zur BG/HG ausgesprochen haben. Anderseits geht der Gesetzgeber doch schon per Gesetz, beim Zusammenleben in einem Haus, davon aus.


    Ich könnte ja auch genauso mir ne 45m² Bude im Haus nebenan mieten, oder? spielt das eine Rolle ob mein Vater der Vermieter ist?


    Und da ich weder in einer BG noch HG mit meinen Eltern lebe, kann mein Vater doch auch Miete von mir verlangen, das ist doch rechtens?


    Oder täusche ich mich, und ich lebe zwar nicht in einer BG, aber in einer HG mit meinen Eltern, da wir im selben Haus wohnen?


    Mein Termin für die "Beratung" habe ich am 17.6, also noch gut ne Woche zeit alles in Ruhe zu bearbeiten. letztendlich ist es eh der witz, ich habe die Dame beim Jobcenter noch gefragt ob ich schonmal was vorbereiten kann damit das alles zügiger geht, sagt sie, neee!


    Ne, na klar kann ich was tun, mich informieren, Formulare ausdrucken und ausfüllen, dann kann ich das alles beim "Beratungstermin" mitbringen, und sie können es auch "gleich" bearbeiten, und nicht erst einen monat später. menschenskinder, was ist denn da los in dem guten alten Deutschland?


    Sozialstaat, was? ;)


    Wäre euch echt dankbar, wenn Ihr mir meine Ansichten bestätigt, bzw sie korrigiert, denn ich habe nicht lust den ganzen Verwaltungsapperat auf den kopf stellen zu müssen, nur um meine Ansprüche geltend machen zu können.


    Danke, seb