Beiträge von Cornetto

    Glaub doch, was du willst. Kein Wunder, dass dein Leben den Bach runtergeht.


    Wenn ein Studium nicht bafögfähig ist, liegt kein Ausschlussgrund nach § 7 Abs. 5 SGB II vor. Und orgiginäres Arbeitslosengeld bekommt man nur, wenn man eine Arbeit aufnehmen könnte (verfügbar ist - § 183 Abs. 1 Nr. 3 SGB III).


    Von nix ne Ahnung, aber große Klappe. Armes Kind.


    Deine Menschenkenntnis in allen Ehren liebe Turtle, aber ich denke nicht, dass ich mich von dir hier so dumm anmachen lassen muss. Aber keine Sorge, du bist mich los. Es soll andere Foren geben, in denen tatsächlich gestellte Fragen beantwortet werden. Auf meine eigentliche Frage kam hier bisher nämlich nix.
    Und die große Klappe hast hier augenscheinlich nur du.


    dms : Dass ich während des MuSchu kein Alg1 sondern Mutterschaftsgeld bekomme, weiß ich. Mir gehts letztlich rein um mein im Anfangsposting beschriebenes Problem wie welche Zahlung verrechnet wird. Also alles, was die Zeit während des Studiums betrifft.
    Die häufigen Besuche im Jobcenter hatten damit nichts zu tun. Sondern damit, dass ich während der Sperrzeitprüfung Alg2 bekommen sollte, was die Agentur auch im Computer vermerkt hatte, das JC für den Antrag aber den endgültigen Sperrzeitbescheid haben wollte. Klingt ja logisch... Und unter anderem noch ein paar aktuelle Sachen.


    Ist hier aber jetzt auch egal, denk ich. Mein Pech, dass ich mit Sozialleistungen noch nie was zu tun hatte, weil ich immer gearbeitet hab.

    Gut, letzter Versuch. Ich hab eine Ausbildung im Einzelhandel. Also Arbeitszeiten bis Mtternacht und Samstags bis 22 Uhr. Deiner Meinung nach kein Problem für diese Zeit eine Tagesmutter oder einen Kindergarten zu finden? Prima. Wo wohnst du? Ich zieh dahin!
    Weiter, ich stehe dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, sofern eine Kinderbetreuung zur Verfügung steht und das sieht auch die Agentur so.
    Und nochmal, nein ich habe mit einem TZ Studium immer noch keinen Alg2 Anspruch weil es diesen Studiengang an der gleichen Hochschule auch als Standardvollzeitmodell gibt.
    Und glaub mal, im Job Center war ich mttlerweile oft genug, um nicht zu sagen in der letzten Woche täglich und zwar für mehrere Stunden. Huauptsächlich natürlich Wartezeit.





    Aber vielleicht gibt es ja doch noch jemanden hier, der mir auf meine eigentlchen Fragen antworten möchte und die Zeit davor schlicht mein Problem sein lässt und nicht versucht, mir Hartz4 nahezulegen. Demjenigen danke ich schonmal sehr :-)

    Davon nochmal ab, wenn mir das Amt eine Stelle vorschlägt, die ich mit Betreuungsmöglichkeit auch so annehmen kann, bitte dann werd ich das auch tun. Wäre für mich dann ja mal ein Problem weniger.
    Ich habe auch schlicht kein Problem damit, mich selbst auf die Suche zu begeben, ohne dass mir das diktiert wird. Aber es wird eben auf TZ von vielleicht 20h die Woche hinuslaufen und ich denke, das dürfte wohl auch in Ordnung gehen.

    Soweit mir bisher in der Agentur für Arbeit gesagt wurde, kann eine Arbeitsstelle nur angenommen werden, wenn Kinderbetreuung gesichert ist. Ist das nicht so, gibt es auch weiterhin Geld. Zumal eine Vollzeitbeschäftigung mit einem unter 1jährigen Kind wohl eher nicht erzwungen wird. In meiner Stadt gibt es allerdings so gut wie keine Betreuung für U1. Und eine 40h Tagesmutter die Woche wird niemand verlangen.


    Sicher gibt es einen Hochschulkiga, aber eben noch nicht für das Alter. Es gibt aber stundenweise Betreuung durch eine Tagesmutter in der Nähe des Campus und einen oder zwei Tage die Woche würden auch meine Eltern die Betreuung übernehmen. Aber ein Vollzeitstudium plus Arbeit geht ebenso wie eine Vollzeitarbeitsstelle in dem Alter des Kindes schlichtweg nicht. Für die Lernzeit zuhause brauch ich keine zusätzliche Kinderbetreuung.


    Nochmal zum Unterhalt des Vaters: Er ist Hartz4 Empfänger mit bereits einem Sohn für den das JA zahlt. Wenn du mir einen Vorschlag machst, wie ich mit seinem zweiten Kind mehr draus machen kann, bitte...

    Mein Kind kommt Ende Dez/Anfang Januar und mein Alg1 Anspruch läuft 12 Monate, also bis Juli 2014.
    Mit bis dahin war also der September gemeint :-)
    Bafög gibt es nicht wegen eines zu späten Fachrichtungswechsels, außerdem habe ich mit Beginn des Studiums im nächsten Jahr die 30 überschritten, davon ab ist ein TZ Studium grundsätzlich nicht förderungsfähig.
    Ein Vollzeitstudium plus nebenbei arbeiten mit einem vielleicht 8/9 Monate alten Kind? Schwierig... Von der Betreuung wohl einerseits, zum anderen möchte ich doch auch noch was vom Kind haben. Also TZ mit zwei Tagen Uni in der Woche.


    Achso, Unterhalt Kindsvater bleibt nur UVG, da er selbst Alg2 Empfänger ist und bereits einen Sohn hat, für den das JA zahlt. Das würde ich aber auch über die Beistandschaft des JA machen.


    Liebe Grüße
    Cornetto

    Hallo liebes Forum!


    Und zwar beginnt für mich gerade die Planung meines Studiums ab September 2014. Bis dahin habe ich auch mein Kind und mein Alg1 ist zuende.
    Meine Fragen durchziehen zwar quasi einmal das ganze Forum, aber ich denke, hier passt es am Besten.
    Zuallererst, wie gesagt, Studium steht an, Bafög und Kredit fallen raus.
    Dass ich als Student grundsätzlich trotz TZ Studium keinen Alg2 Anspruch habe, ist mir mittlerweile klar. Aber wie ist es mit Hartz4 für mein Kind und den Mehrbedarfen für mich? Auf letzteres habe ich, soweit ich von der Schwangerenberatung und der Familienbeauftragten der Hochschule weiß, jedoch Anspruch. Außerdem würde ich eben gern wissen, wie und wo der Rest verrechnet wird.


    Also ich bekomme Elterngeld i.H.v. ca 350-400 Euro, wird aber vielleicht auf 2 Jahre aufgeteilt, mal sehen.
    Kindergeld 184 Euro
    evtl. dann der AE Mehrbedarf ca 120 Euro
    UVG 117 Euro (macht es Sinn, den vielleicht nicht am Anfang, sondern beispielsweise auf die Zeit nach dem Elterngeld zu legen?)
    evtl und je nach Zeit, 400 Euro Job oder kleine TZ
    fürs Kind dann den Hartz4 Satz und die KDU
    Die Wohnung kostet warm 420 Euro.


    Jetzt die Fragen:
    -Was von den Beträgen gilt als auf den Alg2 Anspruch des Kindes zu verrechnendes Einkommen?
    -Wird mein Einkommen (also Elterngeld, glaub ich) beim Kind noch mitgerechnet?
    -Wird bei den KDU des Kindes die Hälfte gezahlt oder nur prozentual?
    -Kann ich, sofern eben kein Alg2 Anspruch besteht, zusätzlich noch Wohngeld beantragen? Wohngeld wäre bei mir wegen des grundsätzlich nicht Bafög-förderungsfähgen TZ Studiums ja möglich.


    Ich hoffe, ihr könnt mir ein bischen bei der Entwirrung helfen. Im JC wimmelt und blockt man ja nur ab, statt in irgend einer Form Beratung zu leisten...



    Liebe Grüße
    Cornetto

    Huhu Turtle,


    vielen Dank für deine Antworten. Dann fass ich das mal kurz so zusammen.


    - Also ich darf umziehen, die KK jedenfalls wird wegen des Beschäftigungsverbots einem Umzug nicht im Wege stehen.


    - Ok, kein Alg2 zum BV. Wohngeld wäre aber wiederum kein Problem, oder? Mein Netto liegt bei etwa 700 Euro. Mal was mehr, mal weniger.


    - Macht es Sinn, mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, eine betriebsbedingte Kündigung zum Ende des Mutterschutzes auszusprechen? So könnte ich mich immerhin vorsorglich früh genug arbeitslos melden.


    - Und an dieser Stelle gefragt: Wenn ich einen 450 Euro Job ausübe, wäre das Einkommen ja quasi höher als das Alg 1. An sich nicht problematisch. Aber wie siehts aus mit den Kranken-, Pflege-, und Rentenversicherung? Muss ich die dann selbst tragen oder werden die übernommen? Und wenn ja, durch Alg1 oder2?


    - Bezüglich UVG: Der Kindsvater ist H4 mit bereits einem 5jährigen Sohn, der bei der Oma lebt. Für ihn zahlt das Amt schon seit 5 Jahren. Und bei der Arbeitseinstellung des Kindsvaters wird sich das in den nächsten Jahren auch nicht ändern. Da erfüllt sich leider das "typische" Hartzer Bild...(bitte nicht falsch verstehen ;-))


    - Um abschließend noch mal die eventuell eintretenden Fälle zu behandeln
    a. BV bis Ende Mutterschutz = Umziehen und Wohngeld beantragen
    b. Statt BV gibt es Krankengeld = Umziehen, dann Wohngeld oder ergänzendes H4 beantragen
    Ergo: Bevor man zum JC geht, erstmal alle anderen Stellen abklappern, ja? ;-)


    Ganz liebe Grüße
    Cornetto

    Hallo,
    ich bin neu hier und hab einige Fragen, da ich nun zum ersten Mal in dieser Situation bin, Geld vom Amt beantragen müssen.


    Ich versuche mich auch recht kurz zu halten und stelle meine Fragen eher stichpunktartig, um großes Drumrumgerede zu vermeiden. Falls zum besseren Verständnis notwendig, hol ich aber gern noch ein bischen aus ;-)


    Also, ich bin 29 Jahre und derzeit in der 13. SSW schwanger. Geburtstermin liegt auf Ende Dez/Anfang Jan.
    Seit 5 Jahren bin ich bei meinem derzeitigen Arbeitgeber beschäftigt, hatte jedoch seit Januar 2013 durch einen neuen Vorgesetzten massive Probleme mit Mobbing. Atteste über die psychischen Folgen liegen vor.
    Derzeit bin ich bis Mitte Juli arbeitsunfähig geschrieben, im Anschluss daran folgt ein individuelles Beschäftigungsverbot wegen der Schwangerschaft (da die Medikamente nicht weiter hoch dosiert werden dürfen, außerdem käme mindestens zwei mal am Tag ein zusätzliches Notfallmedikament hinzu).
    Grundsätzlich wäre ich bereits seit einigen Jahren rein formal berechtig, mit H4 aufzustocken, hab mich jedoch nie recht getraut und mich immer irgendwie so über Wasser gehalten.
    Aufgrund der besseren Betreuungsituation des kommenden Nachwuchs würde ich gern zurück in meine Heimatstadt ziehen, da meine Eltern die Betreuung zeitweise übernehmen würden, damit ich wieder langsam ins Arbeitsleben zurückkehren kann.


    Jetzt meine Fragen:


    - Dass ich umziehen darf, bevor ich Alg2 etc bekomme, ist klar. Aber: Darf ich umziehen, obwohl ich ein Beschäftigungsverbot habe bzw damit verbunden einen eigentlich festen Arbeitsplatz? Ganz, ganz rein theoretisch könnte ich die Strecke von 150Km per Zug mit meinem Studentenausweis fahren. Jedenfalls offiziell.


    - Sollte meine Idealvorstellung in diesem Fall nicht funktionieren (beispielsweise weil sich die Krankenkasse wegen der Entgeltfortzahlung querstellt), macht es dann Sinn, quasi selbst zu kündigen? Eben aufgrund des Mobbings? Wie gesagt, ärztliche Atteste darüber liegen vor.


    - In diesem Fall würde ich Alg1 bekommen. Die 400 Euro reichen natürlich hinten und vorne nicht. Was gäbe es dann dazu? Ich habe mal irgendwo gehört, dass der Bezug von Wohngeld den Bezug von Hartz4 ausschließt. Stimmt das?
    Kann ich ansonsten aufstockend zum Alg1, H4 beantragen? Und was würde dann durch H4 alles übernommen? Wohnung und Heizung? Wie wird das verrechnet?


    - Wenn das Kind da ist: Inwieweit wirken sich der Bezug von Elterngeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt aus?


    - Falls ich doch jetzt schon am derzeitigen Wohnort H4 aufstockend beantrage, kann mir der Umzug dann verwehrt werden? Meine derzeitige Wohnung hat 60m² und kostet 450 Euro warm. Wenn mir das als unangemessen ausgelegt würde (Kind ist ja noch nicht da), müsste ich dann theoretisch umziehen. Dürfte das dann eben auch eine andere Stadt sein?


    - Würden dann die Kosten auch vom JC übernommen? Sprich Umzug selbst, Kaution ggf im schlimmsten Falle auch Maklergebühren?


    - Werden die Kosten der Unterkunft immer direkt an den Vermieter überwiesen oder kann man das auch selbst tun?



    Soooo, das wären eine Menge Fragen fürs Erste. Aber vielleicht hat ja jemand Lust, Zeit und Wissen, mir die zu beantworten. Ich hab zwar auch im Forum schon ein bischen quergelesen, aber direkt auf meine Situation mit all den Umständen passte irgendwie nichts so richtig.
    Für eure Antworten sag ich schon mal ganz lieb Dankeschön :D



    Ganz liebe Grüße
    Cornetto