Beiträge von JoO

    Hallo,


    Zum Thema Unterhaltsanteile ist es in dem Fall rel. einfach mit der Aufteilung, da meine Mutter keine Einkünfte hat bzw. die Eionkünfte zu gering sind um Unterhalt zahlen zu können/müssen.


    Daher 670-BaFöG-Kindergeld = Zu zahlender Betrag.


    Werde mir mal in ruhe den Bescheid ansehen und dann einfach mal ein ganz normales Gespräch führen - erstmal die beste Variante ;-)


    Gruß
    JoO

    Hallo,
    ersteinmal vielen Dank für die Antwort.


    Ich habe meine Studiendauer aus zweierlei Gründen überzogen. Vorab von 6 Semestern Regelstudienzeit auf 10.
    1. Grund: Während des Studiums diagnostinzierte chrnonsiche Erkrankung. Ohne weitere Ausführung, aber führt aktuell nicht zu Beeinträchtigungen - war vorallem ein Schock und musste halt alles abgeklärt werden daher war der Lernerfolg auch eher mager.
    2. War der Studiengang schlecht organisiert und die durchschnittliche Studiendauer lag bei 7,8 Semestern. Hinzu kam bei mir noch eine sehr umfassende Abschlussarbeit die aber mit Bestnote beendet wurde.
    Das "elfte Semester" habe ich aufgrund eines sehr späten Prüfungszeitpunktes mit arbeiten verbracht, da die Anmeldefristen für einen Nahtlosen übergang zum Master abgelaufen waren bzw. ich den NAchweis über den Abgeschlossenen Bachelor nicht fristgerecht erbringen konnte. In dieser Zeit habe ich keinen Unterhalt bekommen und bin meiner Verpflichtung das Studienende zu melden sofort nachgekommen.


    Kindergeld bekomme ich neun Monate über den 25. Geburtstag hinaus da ich Wehrdienst geleistet habe, ebenso ist es auch mit der Familienversicherung.


    Was jetzt aus rechtlicher Sicht überbleibt ist eine Auslegung des Ganzen.


    Der Titel ist aus der Zeit des Studiums und wurde im ersten Semster festgesetzt, damals habe ich aber nich im Haushalt meiner Mutter gelebt. Jetzt habe ich eine eigene Wohnung bzw. wohne in einer WG, da der Studienort 400km entfernt ist.


    Der BaFöG Bescheid enthält anteilige Berechnungen für die zuerbringenden Leistungen der Elternteile. Ebenso ist aus einem BaFöG bescheid meiner Ansicht nach auch eine gewisse "Förderungswürdigkeit" zu entnehmen, da auch dort meine Studiendauer bekannt ist.


    Und als Argument ist auch zu bringen, dass auch mein Vater aufgrund der Aufforderungslosen Zahlungen bis zu meinem 25. Gebrurtstag (habe ihm nur mitgeteilt, dass ich gerne einen Master machen würde und ihm die Immatrikulationsbescheinigung gegeben) einen Sinn in meinem weiteren Studium gesehen hat bzw. sieht - er hätte den Unterhlat ja auch dort schon verweigenr können bzw. es versuchen können.


    Ein Einklagen des Geldes würde ich ehrlich gesagt nur ungern in die Wege leiten, da der letzte Prozess das Verhältnis deutlich belastet hat und ich eigentlich in letzter Zeit gut mit meinem Vater klar gekommen bin.


    Alles verzwickt und absolut unüberschaubar :-/


    Beste Grüße


    JoO

    Hallo zusammen,


    ich bin Student und letzten Monat 25 geworden.
    Momentan studiere ich im ersten Semester eines Masterstudienganges.
    Bis zum ende des vergangenen Monats hat mein Vater mir Unterhalt (Titel des Familiengerichts von 2006) gezahlt.
    Zum ersten diesen Monats hat er die Zahlungen ohne jeglichen Kommentar eingestellt.


    Momentan bekomme ich BaFÖG (erst im Master beantragt) und Kindergeld.


    Zwar habe ich die Regelstudienzeit im Bachelor überzogen, deshalb aber keine Auseinandersetzung mit meinem Vater gehabt.
    Der Master trägt in meinem Fall nicht die selbe Bezeichnung wie der Bachelor, allerdings sind beide Studiengänge zum Bereich Natuwissenschaften zuzuordnen und der Masterstudiengang als Spezialisierung zu betrachten (Master ist in den Naturwissenschaften meiner Einschätzung nach üblich).


    Meiner Ansicht nach ist er mir auch im Master, bis zum Abschluss, zu Unterhaltszahlungen verpflichtet - oder endet diese Verpflichtung mit Beendigung des 25. Lebensjahres z.B. aufgrund der überzogenen Regelstudienzeit im Bachelor?


    Beste Grüße


    JoO