Beiträge von Darky

    2. Mit dem Abmelden für einen Monat geht nicht (§ 46 SGB I), da dadurch eine gesetzliche Regelung zu Lasten des Leistungsträgers umgangen werden soll.

    Danke! Ist 2. neu? Genau so eine Abmeldung hat in einem anderen Forum eine RAin empfohlen. (Weiss nicht, ob der Link hinstellen erlaubt ist.)


    Der Pragraph (2) lautet: "(2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden."


    Welche Personen oder Leistungsträger werden denn belastet bzw. welche Rechtsvorschriften umgangen?

    Hallo.
    Ich beziehe Arbeitslosengeld 2 und bin in einer Umschulung, die noch ca. 6 Monate dauert. Nun erbe ich. Ich werde dann kein ALG2 mehr beziehen.
    Was passiert mit der Umschulung? Muss ich für die Kosten dann selbst aufkommen? Wenn ich die Kosten nicht selbst übernehme und abbreche, habe ich dann Sanktionen zu erwarten?
    Ich habe im Netz gelesen, sobald ich weiss, wenn der Betrag bei mir einfliesst, solle man sich von der Arge 1 Monat abmelden, damit es dann als Vermögen behandelt wird und nicht alles als Einkommen.
    Wie läuft so eine Abmeldung - schriftlich...? Reicht es auch aus, einen Wiederholungsantrag nicht auszufüllen?
    Danke für eine Antwort im Voraus.
    Markus