Beiträge von TinaB

    Okay, danke.
    Trotzdem verstehe ich nicht, warum gleich mit der Antragstellung von BaföG das ALG II gekürzt wird. Die Schule stellt Schulbescheinigungen erst eine Woche nach Schulbeginn aus, hier der 9.8., Schulbescheinigungen gab es dann am 16.8.
    Das heisst mindestens zwei Monate mit 20 % weniger auszukommen, dafür aber sämtliche Belange die Schule angehend abdecken zu müssen (Fahrtkosten bekommen wir nachträglich rückerstattet). Die Materialkosten für eine solche Schule sind nicht ohne, da habe ich bereits mehr als das Doppelte ,als im persönlichen Schulbedarf für ein Schuljahr vorgesehen, ausgegeben. Gleiche Bildungschancen für alle? Höchstens auf dem Papier.

    Hallo,
    ob das rückwirkend möglich ist, weiss ich nicht. Aber um Fahrtkosten erstattet zu bekommen, ist grundsätzlich ein Antrag auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe nötig. (Ebenso wie Klassenfahrten, Mittagsverpflegung, Zuschüsse zu Vereinen) Nur der persönliche Schulbedarf muss nicht gesondert beantragt werden, sondern wird zusätzlich zum ALG II einmal für das 1.Schulhalbjahr und einmal für das 2. Schulhalbjahr erstattet.
    Hoffe, das hat dir weitergeholfen.
    Gruß Tina

    Danke für die Antwort. Meine Rente ist befristet bis 2015.
    Aber ist das wirklich so, dass ALG II Leisungen gekürzt werden dürfen, wenn über den BaföG-Antrag noch garnicht entschieden wurde.
    Bei der Rente war das damals so, dass ich weiterhin die vollen Bezüge bekam und die Rente, die rückwirkend bewilligt wurde für deisen Zeitraum dann an das Jobcenter bezahlt wurde.
    LG Tina

    staatsanwalt
    wenn man sich wochenlang nicht kümmert, dann ist das nicht einseitig die Schuld des Amts. Bei mir wurde einmal nach zwei Jahren bemerkt, dass das Amt mir während meiner Selbständigkeit zuviel bezahlt hat.(das war im Monat nicht sehr viel, wurde aber halt erst nach 2 Jahren bemerkt) Da ich zu dem Zeitpunkt aber nicht mehr arbeitsfähig war, ich davor aber nicht wusste, dass die Forderungen auf mich zukommen, habe ich mit dem Amt eine Ratenzahlung vereinbart. Da du aber bereits zu Beginn wusstest, dass dir die Leistungen nicht mehr zustehen, hättest du das Geld (falls du das hast) nicht ausgeben dürfen. Wenn du das Geld noch hast, dürfte es ja kein Problem sein, es zurückzuzahlen. Für den halben Monat müsste dir aber auch anteiliges ALG I zustehen.
    Gruß Tina

    Hallo,
    ich bin neu hier und hoffe, dass das noch kein Thema war. Ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente, habe zwei Kinder im Alter von 15 und 17 Jahren. Da meine Rente nicht reicht, beziehen wir ergänzend ALG II.
    Nun besucht mein jüngster Sohn die 11. Klasse einer Fachoberschule, die eine Berufsausbildung nicht voraussetzt. Er hat einen Antrag auf Schüler-BaföG gestellt, was wir beim Weiterbewilligungsantrag auf ALG II angegeben haben. Prompt wurde uns das ALG um 20% gekürzt.
    Einen Monat später kam dann der Ablehnungsbescheid des BaföG's, mein Sohn hätte keinen Anspruch auf Schüler-BaföG, da er bei seiner Mutter (mir) wohnt.
    Meine Fragen: sind Kürzungen des ALG II schon rechtens, wenn erst ein Antrag(auf BaföG) gestellt wurde (und noch kein Bescheid vorliegt und somit auch keine Zahlung).
    Ich habe Angst, dass sich die Ämter den Ball nun hin-und herwerfen, wer zuständig ist. Ich weiss nicht, wie wir den Schulbesuch unter diesen Voraussetzungen finanziell wuppen sollen, da wir die Fahrtkosten vorschießen müssen und auch das Schulmatrial soviel mehr ausmacht, als der Beitrag für den persönl. Schulbetrag .
    Danke für eure Antworten
    Tina