Beiträge von Bem86

    Jetzt soll als mit dem Spiegel eine seriöse Quelle vermittelt werden?


    Ok, bitteschön hier 2 andere Artikel mit hackt:


    http://www.spiegel.de/panorama/leute/nein-zu-kampagne-wir-sind-helden-watschen-bild-ab-a-747770.html
    http://www.spiegel.de/kultur/literatur/assange-roman-ich-glaub-es-hackt-a-753392.html


    Vielleicht können wir uns darin einig sein das sich hier alle uneinig sind und du es akzeptierst das ich zumindest auch nicht falsch lag.
    Oder beharrst du immer noch auf deine Unfehlbarkeit?


    Für dich schein die Aussage das Wert und Emotion grundsätzlich Quatsch sind wohl Lebenseinstellung zu sein. Natürlich geht es hier um Recht und Gesetzt. Dies kann man aber auch in einem menschlichen Umgangston vermitteln.




    Weinen werde ich allerdings, vor lachen wenn ich meiner besseren Hälfte an dem Tag den Thread zeige mit der tollen von dir gestarteten offtopic Diskussion.


    Da Weihnachten ein Fest des Friedens und der Versöhnung ist (vielleicht hast du von den Worten schon mal gehört) wünsche ich dir trotz der Diskussion fröhliche Weihnachten (bei mir ehrlich mit h gemeint).


    Vielleicht melde ich mich ja wieder wenn es ein Resultat zu meinem Fall gibt.

    Zitat

    Ach so, wir haben das nächste Forum gesucht. Da halt ich mich doch lieber an den Duden. Hättest du vielleicht auch machen sollen, vielleicht könntest du dann noch studieren. Upps, schon wieder eine Anspielung auf die Ex...


    Ich habe dir ausführlich erläutert wie beide Sätze mit Beispielen angewendet werden können.
    Es existieren auch beide nur war deiner in dem Zusammenhang falsch.
    Da im Duden weder die eine, noch die andere Variante als Satz eingetragen ist, ist meine Quelle immer noch schlüssiger als deine Quelle im Duden die nur zeigt das haken natürlich ein existierendes Wort ist. Toll...


    Aber schön das dir die Argumente ausgehen, scheint ja der Fall zu sein, da du außer der ständigen Erwähnung der Exmatrikulation ja wohl keine mehr hast.


    Für "Ich glaube es hakt" gibt es übrigens Ungefähr 25.300 Ergebnisse bei Google.


    "Ich glaube es hackt" hat dagegen ungefähr 157.000 Ergebnisse.


    Du behauptest damit also, das circa 6/7 der Bevölkerung den Satz falsch schreiben. Toll, bist einer der ganz schauen und gehörst zu den ~ 14,3% der Elite.



    Zitat

    Du wolltest aber wissen, ob das JC dein Kindergeld erstatten muss.


    Halbwaisenrente und nicht Kindergeld. Natürlich sollte IQ auch vorhanden sein. Über deinem IQ kann ich eh keine Aussage machen. Obwohl ich mir da nachdem du so beharrlich auf hakt plädierst, auch meine Gedanken mache.


    Zitat


    Wenn du große Emotionen möchtest, dann heirate. Du wolltest aber wissen, ob das JC dein Kindergeld erstatten muss. Das ist eine vollkommen unemotionale Sache, denn da geht es nach Recht und Gesetz. Entsprechend bedarf es IQ nicht EQ. Aber das wirst du sicherlich nicht begreifen.


    Mein Fehler, in meiner kleinen Traumwelt mit Hochzeiten und Schlaraffenland dachte ich doch tatsächlich es gibt Admins die auch ein bisschen EQ haben.


    Es mag doch tatsächlich in so Foren Leute geben die sich vielleicht in einer schlimmeren existenzbedrohenden Lage befinden und psychisch etwas labil sind. Wenn ein Admin da einem noch was vor den Latz knallt und zwar kälter und verbitterter, als es selbst ein SB beim JC machen kann, dann sehe ich diese Person halt hier als ungeeignet an.


    Aber wie gesagt, tut mir leid, dass ich dachte, das in unserer heutigen Gesellschaft Menschen auch noch was als Mensch Wert sind und nicht nur ihre Arbeitskraft und ihre bezahlten Steuern.

    Die Bedeutung von "ich glaube es hakt" wäre nach deiner Definition, dass irgendetwas nicht schnell genug vorangeht.
    "ich glaube es hackt" dagegen ist eine Anspielung auf den Vogel, der im Kopf hackt. Also du spinnst wohl.


    Ich bin mir ziemlich sicher dass du auf zweites hinaus wolltest. Dies bestätigst du ja noch damit das du mir sagst, ich besaß die Frechheit einen weiteren Thread aufzumachen.


    Siehe auch:
    http://www.korrekturen.de/kurz_erklaert/ich_glaube_es_hackt_oder_es_hakt.shtml


    Aber immer wieder Danke, dass du wiederholt auf meine Exmatrikulation anspielst, die ganz andere Gründe hatte.


    Um dir mal hier mit deiner eigenen Aussage zu antworten:
    "Aber schaust: wieder was gelernt."



    Meine Frage in dem neuen Thread bezog sich lediglich auf einen für mich völlig neuen Ansatzpunkt mit dem Paragraphen §103 SGB X und ich stellte nur die Frage ob dieser vielleicht Anwendung finden kann. Die Reaktion von dir darauf war völlig überzogen.


    Wie wird man eigentlich Junior Admin mit einem so niedrigen EQ?

    Das ich mich im Kreis drehe ist vielleicht eine Sache. Dies war zumindest nie bewusst gewollt oder provoziert worden. Ich habe lediglich Neuerungen von Kenntnissen gepostet die ich von verschiedenen Quellen erhalten habe, die vielleicht eine Änderung bewirkt hätten, es sich aber leider immer wieder herausgestellt hat das ich mit diesen Vermutungen wohl doch falsch lag.


    Ich bin sehr wohl auch dankbar für Hilfe und bedanke mich auch für gute Ratschläge, weiterhin weiß ich das die Opferung von Zeit nicht als selbstverständlich zu erachten ist.


    Aber alleine aufgrund von Rechtschreibung und Grammatik von mangelndem Respektes zu reden ist ja mal die Frechheit schlechthin.
    Gerade da du mir schon in einem anderen Forum mit folgenden Sprüchen gekommen bist, die mir zeigen dass bei dir wohl selbst der Respekt in der Kinderstube nicht beigebracht wurde:


    "Mein Gott, kein Wunder, dass du kein Studium gepackt hast."
    "Ich glaube, bei dir hakt es langsam. ..." (Im Übrigen, da du ja so viel Wert auf Rechtschreibung als Zeichen des Respektes legst, es heißt hackt, nicht hakt.)


    Dein Hellseher Vergleich reiht sich hier auch nahtlos ein.


    Dazu übrigens, noch eins, da der SB es selbst nicht nachvollziehen konnte warum ich nicht rückwirkend ALG2 erhalte, warum sollte ich dann davon ausgehen das er mir ohne weitere Überprüfung und ausschöpfen aller evtl. Möglichkeiten mir die Rückzahlungsforderung erlassen wird. Dazu muss man kein Hellseher sein um zu vermuten dass die Chancen höher liegen sofern andere Möglichkeiten zuerst versucht wurden. Die Rentenversicherung will genauso wenig auf eine offene Forderung verzichten.

    Unabhängig davon, dass ich beim schreiben via Handy weiß Gott besseres zu tun habe als noch die Rechtschreibung und Grammatik zu kontrollieren solltest du, bei deiner Korrektheit, dann doch auch der Unterschied zwischen einem Mediengestalter für Printmedien und einem Mediengestalter Bild und Ton kennen. Mit Flyern, Plakaten usw. hat man in dem Beruf nichts zu tun.


    Mit §103 probieren, meinte ich dies meinen Sachbearbeitern der Rentenversicherung so schriftlich weiter zu reichen, damit diese den Erstattungsanspruch erheben sofern diese nach evtl. Prüfung der Meinung sind er besteht.


    Da die Sachbearbeiter der Rentenversicherung ja immer noch der Meinung sind ich müsste selbst die fehlende ALG2 zahlung erhalten werde die ohne so ein schreiben nicht tätig werden.

    Da habe ich in der Eile tatsächlich einen falschen Autor genannt, entschuldigung hierfür.


    Ich suche natürlich auch genauso intensiv nach einem Job. Bisher beliefen sich die bemühungen auf eine Praktikumsstelle. Grund hierfür war um trotz des Studienabbruchs gute Chancen zum nächsten Ausbildungsbeginn auf eine Ausbildungsstelle als Mediengestalter Bild und Ton zu haben. Die Agentur für Arbeit hat vor kurzer Zeit allerdings ein Praktikum das ich hier gerne gemacht hätte nicht genehmigt wodurch ich mit der Praktikumssuche eigentlich nur Zeit verloren habe.
    Gleich vorneweg, mir wurde vorher gesagt ein bewilligung oder ablehnung kann nur auf einen konkreten Antrag einer Stelle erfolgen. Der Sachbearbeiter konnte mir also nach eigener Aussage vorher nicht gleich sagen das mir kein Praktikum bewillig wird.


    Aber zurück zum Thema:


    Die Rentenstellen bzw. zumindest mein zuständigen Sachbearbeiter sowohl von der Deutschen Post als auch von der Deutschen Rentenversicherung scheinen in der Sache leider genauso wenig Ahnung zu haben. Nach einem Telefongespräch bei beiden Stellen wurde mir wortwörtlich gesagt, das es doch nicht sein kann das ich keinen Anspruch auf ALG2 für den Zeitraum habe und ich Widerspruch einlegen soll. Bei der Deutschen Rentenversicherung wurde mir auch gesagt, dass ich deren Telefonnummer gerne meinen Sachchbearbeiter von der Agentur für Arbeit weitergeben kann damit sie diesem den Sachverhalt nochmal vermitteln kann.


    Kurz gesagt genauso bei den Sachbearbeitern keine Spur von Wissen vom § 11 SGB 2. Da die Rentenstelle bisher ja der Meinung war ich müsste ALG2 für die Monate erhalten war ich der Meinung das alleine schon dadurch, §103 SGB X nicht versucht wurde, da entweder unwissen herrscht oder diese einfach wie gesagt dachten ich werde noch ALG2 für den Zeitraum erhalten.


    Die Rentenstellen kennen also die Rechtslage offensichtlich nicht.
    Wäre mir von dieser Seite es auch bestätig worden, dass ich keinen Anspruch auf ALG2 für den Zeitraum habe und oder die Agentur für Arbeit nicht zuständig ist für die Rückzahlugn der Rente hätte dieser Thread von mir aus schon auf Seite 1 Enden können. Ich wurde aber von dieser Seite in meinem Unrechtsbewusstsein ja noch bestärkt.


    Der weitere Tipp könnte für mich dann nun doch etwas Wert sein. Danke hierfür. Ich werde wohl dennoch auch wenn es deiner Auffasung nach sowieso sinnlos ist §103 probieren. Der Grund hierfür liegt ganz einfach darin, dass sofern hier eine Ablehnung der Zahlung der Agentur für Arbeit an die Deutsche Post und Deutsche Rentenversicherung stattfindet diese endlich mal über die Sachlage konkret vom Amt bescheid wissen und dadurch mir überhaupt die Rechtfertigung für die bitte zum Schuldenerlass, den du mir ja als Tipp gegeben hast, gegeben wird.


    Solange die Rentenversicherung nämlich um unklaren über die herrschende Rechtslage in meinem Fall ist glaube ich kaum das einem Antrag auf Erlass der Schulden statt gegeben wird.

    Hallo, ja ich habe es verstanden das nach § 11 SGB 2 darlehensweise gewährte Sozialleistungen als Einkommen anzurechnen sind.


    Dies bedeutet nur für mich das hier Einkommen erzielt wurde, wer die überbezahlte Leistung zu erstatten hat regelt dieser Paragraph dagegen gar nicht.


    Daher sehe ich hier eine Anwendung von §103 SGB X dieser wurde durch § 11 SGB 2 ja nicht ausgeschlossen.


    Oder erkläre mir doch mal bitte wo der Paragraph sonst Anwendung findet?


    Der Referent für Arbeitslosen- und Sozialhilferecht Harald Thome sieht das im übrigen genauso, was im folgenden verfassten Dokument unter Inhaltspunkt 5 auf Seite 6-7 zu lesen ist:
    http://www.harald-thome.de/media/files/Die-modifizierte-Zuflusstheorie.pdf

    Ich habe hoffentlich nun etwas gefunden das mir helfen könnte.


    Verstehe ich es richtig, dass laut §103 SGB X die Arge meine überbezahlte Rente statt mir zu erstatten hat?
    http://dejure.org/gesetze/SGB_X/103.html


    Für mich macht es ja keinen Unterschied ob ich die Rente selbst erstatten muss und dafür für den September ALG2 erhalte oder ob ich keines erhalte und die Arge dies bezahlen muss.

    Die Exmatrikulation war höchst zweifelhaft jedoch hatte ich kein Geld um auf dem Rechtsweg dagegen vorzugehen, unabhängig davon wäre durch die verzögerte Zusendung des Exmatrikulationsbescheides dieser Fall genauso bei einer ordentlichen Exmatrikulation nach dem bestehen des Bachelors eingetreten.


    Da fällt mir im übrigen noch ein. Mir wurde ja im September durch die Zahlung von der Halbwaisenrente der Deutschen Post und der Deutschen Rentenversicherung der ALG2 Satz komplett gestrichen und im Oktober von 382€ auf 285,67€ gekürzt obwohl ich hier nur noch den Betrag von der Deutschen Rentenversicherung in höhe von 126,33€ erhalten habe. Wie kann mir hier beim aktuellen Einkommensfreibetrag ein Einkommen von 96,33€ angerechnet werden, wenn dies der einzige Geldeingang im dem Monat war?

    Es geht mir einfach nicht in den Kopf rein, das ich nun auf Schulden von 700€ sitze obwohl ich alles richtig gemacht habe, nur weil Behörden und Hochschule zu lange gebraucht haben um mir notwendige Dokumente zu schicken...


    Die 700€ kann ich nicht mal ansatzweise zahlen, und auch wohl in naher Zukunft bei den Lebenshaltungskosten in Ba-Wü mit ALG2 auch mit Ratenzahlung nichts möglich ist.

    Das würde dann aber auch bedeuten, dass eine Person die einen Antrag auf ALG1 stellt (was ja auch eine Sozialversicherungsleistung ist) und keinen Anspruch auf ALG1 hätte könnte dann auch nicht rückwirkend ALG2 bekommen?


    Und zählen Sozialversicherungsleistungen nicht zu den Sozialleistungen?


    Auszug Wikipedia Artikel:


    Sozialleistung
    Anteil der Sozialschutzleistungen am Bruttoinlandsprodukt in Europa


    Eine Sozialleistung dient der Sicherung oder Verwirklichung der Grundbedürfnisse des menschlichen Daseins eines Menschen durch andere Menschen. Sie wird privat oder staatlicherseits durch ein Gemeinwesen in Form von Dienst-, Geld- oder Sachleistungen erbracht. Die jeweilige Definition von Leistungen und Grundbedürfnissen ist abhängig von den Wertvorstellungen des jeweiligen Gemeinwesens und obliegt darüber hinaus einem ständigen Wandel.


    !!!In Deutschland werden staatlich geplante Sozialleistungen im engeren Sinne vornehmlich von Sozialversicherungsträgern als Unterstützung in besonderen Lebenslagen erbracht.!!!



    Der letzte Absatz ist doch hier der Fall.

    Der ist vom Oktober, es war durch eine verspätung der Exmatrikulationbescheinigung der Hochschule nicht möglich diesen früher zu bekommen.


    Wäre in meinem Fall eine Anwendung von


    § 28 Sozialgesetzbuch X möglich?
    Hier der Inhalt:


    Wiederholte Antragstellung


    Hat ein Leistungsberechtigter von der Stellung eines Antrages auf eine Sozialleistung abgesehen, weil ein Anspruch auf eine andere Sozialleistung geltend gemacht worden ist, und wird diese Leistung versagt oder ist sie zu erstatten, wirkt der nunmehr nachgeholte Antrag bis zu einem Jahr zurück, wenn er innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Monats gestellt ist, in dem die Ablehnung oder Erstattung der anderen Leistung bindend geworden ist. Satz 1 gilt auch dann, wenn der rechtzeitige Antrag auf eine andere Leistung aus Unkenntnis über deren Anspruchsvoraussetzung unterlassen wurde und die zweite Leistung gegenüber der ersten Leistung, wenn diese erbracht worden wäre, nachrangig gewesen wäre.



    Eine Waisenrente stellt doch meine wissens auch eine Sozialleistung dar.

    Hallo, ich habe folgenden Sachverhalt.


    Ich studierte bis 31.08.13 und wurde dann schließlich Zwangsexmatrikuliert. Versuche dem noch entgegenzuwirken sind gescheitert und so habe ich zum 10.09.13 Alg2 beantragt.


    Während des Studiums habe ich eine Halbwaisenrente erhalten, hier wurde ein Teil von der Deutschen Post bezahlt und ein kleinerer Teil von der Deutschen Rentenversicherung. Der Anspruch hierauf ist mit dem Ende des Studiums zum 31.08.13 erloschen.


    Aufgrund des versuches der Exmatrikulation entgegenzuwirken habe ich auch erst zum 10.09.13 den Rententräger bescheid gegeben, dass ich ab dem 31.08.13 nicht mehr studiere und somit die Zahlung für den Monat September die ich bereits erhalten habe zurück zahlen muss.


    Die Zahlung von Seiten der Post wurden für den Oktober eingestellt, von der Deutschen Rentenversicherung erhielt ich jedoch hier immer noch eine Zahlung (Die haben wohl zu schlicht zu lange gebraucht um das ganze zu bearbeiten).


    Nun habe ich heute bereits nach langem drängen, da ich bereits komplett mittellos war, meinen Bescheid und einen Vorschuss erhalten, beim betrachten des Bescheids war ich jedoch geschockt. Mir wurde erst ab 1.10 Alg2 Bewillig und hier auch gekürzt, da ich für den Monat ja noch Geld von der Deutschen Rentenversicherung erhalten habe. Somit erhalte ich erst ab 1.11 den vollen ALG2 Satz.


    Nach telefonischer Rücksprache mit der Arge wurde mir gesagt, dass ich ja für den Monat September ja eine Grundsicherung durch die Rente hatte die ich ja nun jedoch zurück zahlen muss. Die Tatsache das ich dieses Geld zurück zahlen muss, da ich keinen Anspruch darauf hatte wurde ignoriert. Mir wurde quasi gesagt ich war in dem Monat nicht in Geldnot und wie ich die überbezahlte Rente (insgesammt ein Betrag von etwas über 700€) nun zurückzahlen soll wäre mein Problem.


    Kann es tatsächlich sein das mir dieses Geld als Einkommen angerechnet werden kann obwohl ich keinen Anspruch darauf hatte?


    Was wäre wenn ich jetzt durch einen Zahlendreher mal eine Überweisung von einem völlig fremden bekommen würde die mir gar nicht zusteht, sagen die dann auch, ja sie hatten in diesem Monat ja ein Einkommen, ALG2 ist gestrichen? Das läuft doch was falsch...


    Bescheide über die Einstellung der Rente ab dem 1.9, sowie Rückzahlungsforderungen und auch eine aktuelle Mahnung die 700€ zurück zu zahlen wurden natürlich der Arge weitergereicht. Aus diesem Grund wurde mir auch gesagt das mein Antrag so lange zum bearbeiten gebraucht hat.


    Ich bin momentan ratlos wie ich die 700€ zurückzahlen soll wenn mir 1 1/2 Monate ALG2 fehlen.


    Danke schon mal in vorraus für die Hilfe.