Beiträge von Osterhase

    Hallo,
    ich bin kurz vorm Verzweifeln.
    Falls ich hier falsch bin bitte schiebt mich ins richtige Forum :)


    Folgender Sachverhalt. 2 meiner Kinder (10 + 12 Jahre) sind Halbwaisen. Sie beziehen
    das sog. Kinderwohngeld und haben somit auch evtl. Anspruch auf Leistungen
    aus dem Bildungspaket.


    1 Kind hat eine ärztlich nachgewiesen Rechenschwäche (Schock durch Unfall)
    1 Kind ist nach Unfall 60 % schwerbehindert und konnte nach Unfall nicht mehr lesen.


    Das ist jetzt 5 Jahre her. Ich habe mit den Kindern geübt und alle möglichen Therapien gemacht.
    Mit Erfolg, beide besuchen jetzt sogar das Gymnasium mit entsprechendem Nachteilsausgleich.


    Ich habe eine Diplomlehrerin in Rente gefunden, welche 1 xWoche mit den Kindern übt.
    Sie kommt extra zu uns nach Hause und ist top vorbereitet, alles ganz toll.


    Bisher wurde die Leistung auch ohne Probleme von der Wohngeldstelle übernommen.


    Jetzt sollen die Zahlungen eingestellt werden mit folgender Begründung:


    Es handelt sich um eine Mathelehrerin, die kann kein Deutsch unterrichten. (haben die wirklich geschrieben !)
    Sie hat nicht die vorgegebene Lernziele der Schule mit den Kindern durchgenommen (alles Quatsch, sie hat sogar noch mehr getan )


    darin stand z.Bsp.


    Rechnen mit Hohlmaßen


    in der Abrechnung der Lehrerin stand aber
    .. Rechnen im Zahlenraum bis 1000 geübt...


    wegen dieser Formulierung fühlte sich die Dame vom Amt bestätigt, die Zahlung einzustellen, weil in der Abrechnung der
    Lehrerin genau diese Formulierung fehlte


    aber der Hauptgrund war dann, die Kinder stehen in den Fächern auf 3 und 4 und da braucht man keine Nachhilfe


    ja stehen sie aber nur durch unsere Hilfe


    Was soll ich nun tun ?


    Ist das gesetzlich in Ordnung, was da passiert ?

    Hallo,


    wir bezogen bis 08/2013 Alg 2. Ab 09/2013 erhielten wir einen Aufhebungsbescheid , da 3 unserer Kinder
    eine Lehre begannen:) und mit ihrem Einkommen unsere kompl. Familie aus dem Alg 2 Bezug "herausholten".


    Ab 01/2014 sind zwei ausgezogen und somit nicht mehr Teil unserer Bedarfsgemeinschaft. Es verbleiben noch 1 Azubi, Eltern und
    2 Grundschüler, welche Halbwaisenrente und "Kinderwohngeld" beziehen.


    Beim neuen vorl. Alg 2-Bescheid wird jetzt der Azubi gar nicht mehr berücksichtigt. Weder mit Regelsatz noch mit seinem Lehrlingsentgelt.
    Ist das vielleicht so, weil er mit seinem Einkommen plus Kindergeld den Regelsatz übersteigt und auch Wohngeld beantragen müsste ??



    Die Kosten der Unterkunft (wir bewohnen ein Eigenheim) werden nur noch gezahlt, wenn sie tatsächlich anfallen. Leider sind dazu im Bescheid keine näheren Erläuterungen vorhanden. Bedeutet das, dass z.B. Schuldzinsen der Bank nur in dem Monat übernommen werden, in welchem sie
    anfallen ? In unserem Fall wäre das vierteljährlich und nicht wie früher Schuldzinsen ./. 12 Monate= monatl. Anteil.



    :confused: