Beiträge von o0Julia0o

    müßten einem Antrag auf Weiterbewilligung die Kontoauszüge der letzten drei Monate beigefügt sein


    Beigefügt aber nicht, es besteht ja nur eine Vorlagepflicht. Kopieren darf sich die Arge die Auszüge nicht: http://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteile/B_4_AS_10.08_R.htm


    Wie ist es aber, wenn ich innerhalb der 3 Monate vorm Bewilligungszeitraum 1 Konto auflöse, muss ich dann trotzdem noch die Kontoauszüge bis zur Auflösung (innerhalb der 3 Monate) vorlegen? Beispiel:
    Konto X: Januar vorhanden
    Konto X: Februar aufgelöst
    Konto X: März immer noch aufgelöst
    Bewilligungszeitraum: ab April
    ...muss ich nun Kontoasuzüge für Januar vom Konto X noch vorlegen?

    danke, Variante 4.. ist mir aber schon klar gewesen & läuft schon an - ist ja nicht so kompliziert - aber genau dabei hilft ja auch die Arge dann.


    V2: also z.B. Freunde(nicht verwand) oder Opa


    V3: aber der 1. Wohnsitz ist ja bislang noch am Studienort angegeben. Also der würde dann ja somit geändert auf meinen "alten" Lebensort, wenn ich dort eine Wohnung finde. Aber bis dahin bin ich ja noch im aktuellen Lebensort als 1.Wohnsitz gemeldet - und dort muss ich ja dann erst einmal den ALG2-Antrag stellen. Erst genau in dem Monat wo ich das Studium beende, habe ich ja die Wohnung zum Monatsletzten gekündigt. Und dann bin ich dort weg. Aber genau dann kann ich ja erst ALG2 erhalten(und Krankenversicherung ja auch irgendwie darüber oder halt vom neuen Arbeitgeber oder so). Aber den Antrag muss ich ja schon 6 Wochen vorher stellen, und dann lebe ich ja noch im Studienort=1.Wohnsitz.

    hallo :-) ich studiere zur Zeit in Deutschland und werde mein Studium im Juli beenden. Arbeitsantritt ist erst im November.
    Wie verhält es sich hier in Bezug auf Hartz4.


    Ich habe mal alle Varianten aufgestellt, die mir beim nachlesen aufgefallen sind. Ich habe von dem Thema recht wenig Ahnung gehabt & bei ein paar Fragen bin ich mir noch unsicher:


    Variante1:
    Wohnsitz: NL
    V1.A: Bekommt man dann überhaupt Hartz4?


    Variante2:
    Wohnsitz: DEU, bei Angehörigen im Nicht-Studienort
    V2.A: Wie viel Einkommen dürfen Angehörige behalten?
    V2.B: Wer gilt als Angehöriger? Ist es egal, ob es angehörige oder Freunde sind(weil eh alles Bedarfsgemeinschaft ist)?
    V2.C: Bekomme ich dann Wohngeld oder mehr oder weniger?


    Variante3:
    Wohnsitz: DEU, 1.Wohnsitz Studienort, Wohnung gekündigt
    V3.A: Muss man zum Jobcenter im dann ehemaligen Studienort, wo ich ja die Wohnung kündigen musste?
    V3.B: Bekommt man eine Wohnung zugewiesen? (in welchem Ort - ehemaliger Studienort oder Heimatort?)
    V3.C: Muss ich dann im ehemaligen Studienort Arbeit annehmen?
    V3.D: Brauch ich zum Wohnsitzumlegen eine Wohnung?
    V3.E: Bekomme ich dann Wohngeld oder mehr oder weniger?


    danke Euch!


    Julia

    ;) nee.. ich fand das aber interessant, den Thread so. Und jetzt frage ich mich halt, was wäre wenn... Also ich beziehe gar kein Hartz4. Also Schulden werden grundsätzlich nicht berüchtichtigt, schreibst du. Also auch nicht, wenn man diese macht, wenn man bereits Hartz4 erhält(Kredit von Freundin). Dann gilt der gewährte Kredit von der Freundin als ungschontes Einkommen?

    interessant, wenn man Schulden während der Hartz4-Zeit aufbaut & dieses dann halt zurückzahlen muss? Schulden vor Antrag werden nicht berücksichtigt, was ist also mit Schulden, die man während der Zeit aufbaut?


    Das mit den 15% hatte noname geschrieben. Aber auch eher fragend, muss also nicht richtig sein:


    Mal ne andere Frage. Welchen Anteil vom ALG2 kann man eigentlich sparen, d.h. für Vermögensbildung aufbringen? Habe eine Zahl gelesen nämlich 15% von den ca. 350€, die man bekommt.


    "Kredite: Sind zulässig. Die geborgte Summe wird auch nicht zum Einkommen hinzu gerechnet, das ALG II daher nicht gekürzt."
    q: http://www.bz-berlin.de/ratgeber/rechte-und-pflichten-der-hartz-iv-empfaenger-article1176844.html
    Dann kann ich mir doch also einen Kredit von einer Freundin aufnehmen & das Geld auf meinem Konto einzahlen. Oder muss ich dafür einen Kredidvertrag mit meiner Freunding abschliessen? Und wenn ich die 10.000€ am nächsten Tag nicht mehr brauche zahle ich sie wieder zurück. Da könnte man doch nicht meckern, oder?

    ja, aber wenn man nur 15% seines Hartz4-Einkommen sparen darf & dann plötzlich 10.000€ aus sein Konto einzahlt, um es dann an Jemanden zu überweisen, dann wäre das ja unmöglich. Würde dann nicht gesagt - woher hast du das Geld.. das geht nicht, also wird Hartz4 nicht mehr gezahlt oder man muss rückwirkend was zurückzahlen?


    "Für sonstige Schulden gilt: Wenn Sie Ihr Erspartes vor dem Zugriff der Behörden schützen wollen, sollten Sie noch vor dem Antrag auf Arbeitslosengeld II (ALG 2) Ihre Schulden tilgen. Grund: Im Regelfall werden bei der Berechnung Ihres Vermögens die Schulden nicht berücksichtigt (Ausnahme: Hypotheken auf Immobilien)."


    Und was ist, wenn man die Schulden erst während er Arbeitslosigkeit aufbaut? Und dann innerhalb der Arbeitslosigkeit zurückzahlt?