Beiträge von Juwel66

    Hallo Zusammen,


    ich brauche mal einen Tip! Meine Freundin und ich sind seit einiger Zeit zusammen. Allerdings lebt Sie mit Ihren noch 2 kleinen Kindern zur Untermiete und bekommt dort auch die Zuschüsse für Kaltmiete, Heizung und Strom (Nebenkosten). Ich selbst lebe zusammen mit meiner 15 jährigen Tochter in einer 3 Zimmer Wohnung.
    Jetzt möchten wir zusammen ziehen und probieren ob wir auch langfristig als "Patchwork" Familie zusammen passen :-)
    Da Ihre beiden Kinder noch jung sind und Sie aufgrunde dessen als Alleinerziehende Mutter nur Kindergeld und Hartz 4 bekommen hat
    begann Sie vor einigen Monaten eine Massnahme zur Wiedereingliederung in das Berufsleben beim Arbeitsamt. Sie möchte in den nächsten 12 Monaten wieder weg von dieser Unterstützung und Ihr eigenes Geld verdienen.
    Aufgrund unserer Entfernung zwischen den Wohnungen und unserer Kindewr die in der Schule sind oder kommen, wollen wir diesen Schritt wagen.
    Ich selbst bin aber kein Hartz 4 Empfänger sondern freiberuflich tätig. Was kanbn ich zusammen mit meiner Freundin tun, damit Sie weiterhin unterstützt wird ohne das das Amt von mir was will? Ich habe gehört das wenn wir zusammen eine Wohnung suchen es ein § gibt der sagt, alles was unter 12 Monaten in einer Wohnung lebt gilt nicht zwingend als Bedarfsgemeinschaft. Wie ist das und was kann ich tun?
    Da wir zusammen 3 Kinder haben reicht meine 3 Zimmer Wohnung nicht und wir denken daran in ein Haus zu ziehen. Allerdings kann ich die Miete selbst nicht komplett stemmen und wäre selbst auf die Hilfe der anteiligen Miete von Ihr / Amt angewiesen.


    Vielen Dank im voraus für eure Hilfe!!!