Beiträge von MinaRo

    Hallo ihr Lieben,


    ich habe mich, im Juni letzten Jahres nach dem Abi, dazu entschieden erst einmal zu jobben, weil ich mir nicht sicher war, ob ich studieren möchte oder doch lieber eine Ausbildung anstreben will. Ich bin 20 Jahre alt.
    Im März diesen Jahres habe ich mich erfolgreich auf eine Ausbildungsstelle in einer etwas weiter entfernten Großstadt beworben und nun ziehe ich deshalb im Juli um.


    Die äußerst behilfliche Dame, der Kindergeldstelle, konnte mir nicht wirklich helfen, da sie mir leider in Beamtendeutsch geantwortet hat und generell sehr gereizt schien. Ich habe daher aus dem Gespräch nicht wirklich viel mitnehmen können. Sie schien generell alle meine Erklärungen, bezüglich meines bisherigen Lebenslaufes, nach der Schule, nicht wirklich wahrzunehmen und konnte daher auch keine Klarheit schaffen, ob ich Anrecht auf Kindergeld habe.


    Die Situation ist folgende:


    Ich habe mich während meiner "Jobberzeit" überhaupt nicht beworben, außer der einen Bewerbung, die ich im März diesen Jahres geschrieben hab. ( Ja ich habe eine einzige Bewerbung geschrieben, da es sich um eine Stelle in einer Firma handelte, die ich unbedingt besetzen wollte, hätte ich eine Absage erhalten, hätte ich mich weiter beworben aber dies ist nicht der Fall. Im April habe ich meinen Vertrag unterschrieben.)
    Nun weiß ich jedoch, dass es seit einiger Zeit, eine Änderung bezüglich des Kindergeldes gibt, die mich verunsichert, diese besagt, dass während eines Orientierungsjahres oder "Lückenjahr" es erforderlich wäre, sich trotz allem zu bewerben, damit der Anspruch auf Kindergeld nicht erlischt.
    Ich verstehe dies nun so, wenn man während seines "Lückenjahres" Kindergeld haben wollen würde, dann muss man sich weiter bewerben, sodass man auch wenn man nur jobbt weiterhin Geld bekommt.
    Seit Juni/Juli letzten Jahres bekomme ich bzw meine Eltern kein Kindergeld mehr, dass hat aber seine Richtigkeit.


    Was mich nun fast in den Wahnsinn treibt ist, ob ich jetzt wieder Kindergeld beantragen kann oder ob mein Anrecht erloschen ist, weil sich das Bewerben nicht nur auf die Zahlungen, während des Lückenjahres beziehen, sondern generell auf das Recht überhaupt Kindergeld zu beantragen. ( Ich hoffe der Satz macht Sinn:confused:)


    Ich hoffe es kann mir jemand helfen.


    Liebe Grüße


    Mina