Beiträge von miy

    Hallo erstmal an alle - bin neu hier :)


    Ich schildere kurz mal meinen Fall.


    Ich bin seit 2 Jahren selbstständig. Seit Januar habe ich aber kaum Aufträge. Ich habe deshalb am 3. März einen ALG II Antrag gestellt. Nach dem ersten Termin beim Fallmanager, wurde ich für eine Wirtschaftlichkeitsprüfung beim Träger EXZET zugewiesen. Musste mich da innerhalb von 3 Tagen melden. Was ich auch tat.
    Am 10. März hatte ich mein Termin bei EXZET. Nach Prüfung meiner Unterlagen und einem 2 stündigen Gespräch. Meinte meine Ansprechpartnerin, dass Sie sich wegen einem Folgetermin bei mir melden würde, und ich sollte mich jetzt erstmal um mein ALG II Anrag kümmern damit schnell Geld reinkommt.



    Am 15. Mai 2014 ist ein Ablehnungsbescheid gekommen.


    Ablehnung von Arbeitslosengeld II / Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) wegen nicht nachgewiesener Hilfebedürftigkeit


    Sehr geehrte Frau ...,


    Ihr Antrag aus Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts vom 14. März muss leider abgelehnt werden.


    Sie haben die Hilfebedürftigkeit nach §§ 9, 11, 12 SGB II für Ihre Bedarfsgemeinschaft nicht nachweisen können. Sie wurden hierfür einer Wirtschaftlichkeitsprüfung beim Träger EXZET zugewiesen. Im Rahmen dieser Maßnahme sollte der Umfang Ihrer Hilfebedürftigkeit überprüft werden. Da Sie an der Maßnahme nicht, wie auch in der Eingliederungsvereinbarung vom 3. März 2014 verbindlich unterzeichnet, teilgenommen haben, gehen wir davon aus, dass Sie ausreichend Einnahmen aus Ihrer Selbständigkeit erwirtschaften und keine Leistung nach dem SGB II benötigen.


    Nachgewiesen ist die Hilfebedürftigkeit durch Vorlage von Unterlagen aus denen hervorgeht, dass Sie Ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln sicher können.


    Rechtsbehelfsbelehrung:


    Gegen dieses Bescheid kann jede(r) Betroffene oder ein(e) von diesem/dieser bevollmächtigte(r) Dritte(r) innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Für Minderjährige oder nicht geschäftsfähige Personen handelt deren gesetzlicher Vertreter. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf genannten Stelle einzulegen.




    Was soll ich jetzt machen? Wie soll mein Widerspruch aussehen?