Beiträge von Teebaum

    ...."Mitbewohner" wissen.


    Hallo,


    mein Bruder (Grad der Behinderung 100%), wohnhaft bei den Eltern, erhält schon seit Jahren Grundsicherung wegen Erwerbsminderung (dauerhaft).
    Für die Weitergewährung will Sozialamt erneut alle Grunddaten. Wer wohnt noch in der Wohnung, Krankenkasse, Versichertennummer, Familienstand, Behinderung, Verdienst.....


    Soweit ich weiß, stellt das Wohnen bei den Eltern, auch wenn diese zu Betreuern bestellt sind, keine Bedarfsgemeinschaft dar. Was also geht es das Sozialamt an, bei welcher Kasse meine Eltern und Geschwister versichert sind, deren Mitgliedsnummer, Verdienst, ob Behindert und zu welchem Grad.
    Ich konnte keinen Gesetzestext finden, in dem der Antragstellers zur Angabe von Informationen über "Mitbewohner" verpflichtet ist.


    Ein weiterer Bruder wohnt auch noch in der Wohnung (Hartz IV-Aufstocker). Auch das stellt mit dem Bruder keine Bedarfsgemeinschaft dar, soweit ich weiß. Warum soll also mein Bruder Daten bzw Infos preisgeben für einen Antrag, der meinen behinderten Bruder betrifft?


    Weiter verlangt das Sozialamt umgehende Mitteilung über eine vorübergehende Abwesenheit vom Wohnort, wenn ein Zeitraum von 3 Monaten überschritten wird. Wozu? Was geht es das Sozialamt an, wo sich ein Rentner wie lange aufhält?
    Auch da konnte ich keinen entsprechenden Gesetzestext finden, dass man derartige Angaben machen muss.


    Wer weiß was? Danke

    Ich darf sämtliche Räume der Wohnung mitbenutzen. Küche, Wohnzimmer, Esszimmer, Balkon.


    Es besteht kein Unterschied, ob meine Eltern an mich oder an einen Fremden untervermieten. Ob ich nun einer Hausverwaltung Geld hinterherwerfe oder meinen Eltern bleibt gleich. Bei steigender Wohnungsknappheit ist klar der im Vorteil, der Räumlichkeiten anzubieten hat.
    Ich habe kürzlich ein Wohnungsangebot entdeckt 1200€ für 40qm.

    Hallo,


    ich 37jahre, möchte zu meinen Eltern ziehen.
    Diese haben nichts dagegen mich als Untermieter aufzunehmen. Möchten jedoch 500€ an Miete von mir (sie selbst zahlen 890€ an Miete). Kann sich die ARGE weigern mit dem Argument es handle sich dabei um Haushaltsgemeinschaft und zahlt nur Anteilig oder muss sie die Miete zahlen, die meine Eltern verlangen?


    Derzeit zahlt ARGE für meine Wohnung 480€.


    Danke


    Gruß
    Teebaum