Beiträge von Gondon

    Hallo Community!


    Von einer Gutachterin der Stadt wurde mir während eines Gesprächs, in dem es um eine Pflegehilfe (ohne Pflegestufe) ging, geraten, zusätzlich einen Betreuer zu beantragen.
    Das tat ich dann auch. Es kam ein weiterer Gutachter, diesmal vom Gericht, der mit mir über das Thema sprach. Dieser meinte, für meine Frau und mich (beide behindert), wäre ein Betreuer für Behördenangelegenheiten sinnvoll.


    Jetzt habe ich mit vier Personen gesprochen und zwei verschiedene Erfahrungen geschildert bekommen.
    1a) Ein Betreuer wird, sofern man am Existenzminimum lebt, von der Stadt bezahlt und nicht von den nächsten Angehörigen.
    1b) Ein Betreuer wird, sofern man am Existenzminimum lebt, von den nächsten Angehörigen bezahlt.


    Jetzt ist das aber noch nicht alles.
    Mir wurde gesagt:


    2a) Ein Betreuer wird eingesetzt, um mich zu unterstützen. Das bedeutet nicht, dass ich entmündigt werde.
    2b) Ein Betreuer wird eingesetzt, wenn ich entmündigt werde oder mich quasi selbst entmündige.


    Das ist in gewisser Weise besorgniserregend.
    Was stimmt denn jetzt?


    Eine Person sagte mir, was meine Frau und ich bräuchten, wäre kein Betreuer, sondern betreutes Wohnen.
    Nächste Woche ist mein Gerichtstermin. Was soll ich dem Richter denn jetzt sagen?



    Das erhoffen meine Frau und ich uns von einem Betreuer:
    - Unterstützung in Behördenangelegenheiten, weil meine Frau und ich uns nicht gut durchsetzen können und Probleme haben, zu den Ämtern zu gelangen.
    Wir müssten quasi gefahren werden und jmd sollte unsere Rechte vertreten.



    Das war es auch schon.
    3) Brauchen wir nun einen Betreuer oder ein betreutes Wohnen? Was ist das, was wir uns da vorstellen?


    Grüße,
    Gondon

    Hallo Community!


    Thema: Meine Ehefrau und ich haben die Möglichkeit von unserem bisherigen Wohnort wegzuziehen.


    Umzugsgrund: Wir als junge berentete teils Sozialhilfeempfänger haben in der angeblich gehobenen Mittelklassegegend laut Nachbarschaft nichts zu suchen.
    Deswegen wird hier ordentlich auf unsere Kosten gedizzt. Von einem Psychologen haben wir uns die Notwendigkeit eines Umzugs bescheinigen lassen.


    Umzugsrahmen: Wir haben uns schon sehr viele Wohnungen angeschaut, die dann entweder gar nicht gepasst haben (da wir behindert sind, sind gewisse Gegebenheiten wichtig) oder wurden dann nicht genommen (meistens waren es Massenbesichtigungen, bei denen wir uns aufgrund mehrere Faktoren nicht durchsetzen können). Diese Wohnung ist ideal, entspricht allen unseren Kriterien und selbst die Vermieterin ist ideal auf unsere Lebensbedingungen und -einschränkungen eingestellt. Sie ist mit der Miete sogar noch heruntergegangen, um uns einen Einzug zu erleichtern.


    Bisherige Vermietung: Eine große Immobiliengesellschaft. Wohnraum angemessene 55m², Miethöhe warm 520€ (Kaltmiete: 337€).


    Weitere wichtige Informationen: Zur Rente bekommen wir unterstützend Sozialhilfe, außerdem wird uns vom Amt eine Pflegehilfe (ohne Pflegestufe) bezahlt, die notwendig für uns ist.


    Die Möglichkeit: Eine Wohnung in einem anderen Stadtteil von Bochum. Allerdings sind das keine 65m² sondern 81m², die stünden uns als Zweipersonenhaushalt laut SGB XII entsprechend nicht zu.


    Neue Vermietung: Die Vermietung geht von zwei Privatpersonen, einem Ehepaar, aus. Die neue Miete beläuft sich mtl. auf circa 5,45€ Grundmiete pro m² (insg. 440€) plus Nebenkosten in Höhe von insgesamt 85€ ohne Heizung und Strom (also 525 Brutto-Kaltmiete). Die Heizung (Gas) muss separat über den Stromanbieter gebucht werden mit ca 50€ mtl (Warmmiete 575€).


    Fragen:
    a) Die Wahrscheinlichkeit, dass das Sozialamt die Miete der neuen Whng. komplett übernimmt ist, wg. der Gr. voraussichtlich gering, oder?
    b) Wie sieht es mit Heizungskosten (Gas) bei einer "unangemessenen" Wohnung aus?
    - b1) Werden die Kosten trotzdem komplett übernommen oder nur anteilig?
    - b2) Müssen meine Frau und ich die Gaskosten vorstrecken?
    c) Darf uns das Sozialamt den Differenzbetrag von unserer Rente zum Regelbedarfssatz wg. eines Umzugs in eine unangemessen gr. Whng. verweigern?
    d) Darf uns das Sozialamt die Kosten für die Pflegehilfe wg. eines Umzugs in eine unangemessen gr. Whng. verweigern?


    Ich habe den Paragraph 35 SGB12 im Auge, bin mir aber nicht sicher, ob ich den richtig verstehe.


    Wenn irgendjemand uns weiterhelfen kann, würde ich mich über Informationen freuen.