Beiträge von Sonnenblume79

    Hallo ihr Lieben! Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand helfen kann und schon mal ein ganz liebes Dankeschön! Ich möchte mit einem Freund von mir eine WG gründen. Die Wohnungszusage haben wir schon. Ich selbst erhalte noch bis September 2014 ALG1, ab Oktober dann ALG2. Mein Mitbewohner erhält ALG2. Die Wohnung hat 2 Zimmer, eine Kochecke und eine Dusche. Sie würde pro Person kosten: KM 250 Euro, NK 40 Euro. Wir waren heute bei der Arge und kamen völlig geschockt wieder heraus. Wir haben mehrmals betont, dass wir keine Bedarfsgemeinschaft sind. Doch uns wurde folgendes mitgeteilt:
    Die Obergrenze der Kaltmiete für eine Person sei 320 Euro, für 2 Personen 390 Euro. Auch auf weitere Nachfrage wurde uns gesagt, dass die Obergrenze für 2 Personen in Höhe von 390 Euro für BEIDE gelte. Nicht pro Person! Das kann doch nicht sein, oder? Wäre ein Untermietvertag eine Lösung? Ich bitte ganz lieb und dringend um Hilfe. Ich muss da, wo ich jetzt wohne, am 1.9. ausziehen, das war nur befristet und ich habe große Angst davor, obdachlos zu werden. Dankeschön und liebe Grüße, Roland