Beiträge von carmina

    Hallo!


    Ich bin ja nun beim Sozialamt gelandet, dauerhaft berentet, und habe auch schon den ersten Bescheid erhalten. Soweit alles gut. Nun habe ich seit März 2013, seit ich beim Jobcenter war, das Problem, dass meine Miete zu hoch ist, 80 Euro. Normalerweise ist es für mich kein Problem, umzuziehen, ich bin schon so oft umgezogen in meinem Leben, allein mein Sohn ist mit mir in den ersten 10 Jahren seines Lebens 7 mal umgezogen, nicht freiwillig, sondern immer, weil wir mussten (Eigenbedarf, Umschulung, Miete zu teuer...)
    Da ich aber jetzt seit 3 Jahren so schwer krank bin, Posttraumatische Belastungsstörung, schwere Depression mit ständigen quälenden Suizidgedanken, gegen die ich täglich kämpfen muss, eine schwere Angststörung, und diese psychischen Probleme bei jeder Art von Stress noch stärker werden und sich in schweren Selbstverletzungen und anderem Problemverhalten äußern, habe ich scheußliche Angst vor einem Umzug. Ich kann mich sowieso zu nichts aufraffen, mir fällt es ja schon schwer, ein anderes Paar Schuhe anzuziehen oder etwas vom Boden aufzuheben, wie soll ich da einen Umzug schaffen.
    Und nun schickt mich das Sozialamt zum Gesundheitsamt, habe dort am 23. einen Termin. Wenn die dortige Ärztin mich nun für umzugsfähig hält, habe ich noch irgendeine Möglichkeit, das anzweifeln zu lassen? Mich wundert auch sehr, dass sie sich noch nicht einmal bei meinem Psychiater erkundigt hat. Mir wurde nur geschrieben, dass ich, falls vorhanden, Arztberichte mitbringen soll. Für mich hört es sich so an, als wäre schon über mich entschieden.
    Und wenn nun die Umzugsfähigkeit von ihr bestätigt wird, kann das Sozialamt sofort die Leistungen kürzen oder hätte ich dann theoretisch noch die Möglichkeit, für eine gewisse Zeit nach einer Wohnung zu suchen (geht zwar nicht, aber früher wurde mir die Miete noch für 6 Monate bezahlt, damit ich Zeit hatte, etwas günstigeres zu finden, 2001).


    Vielen Dank für Eure Antworten!

    Ich habe das hier im Arbeitslosen Service gefunden, da steht, dass man selbstverständlich schwärzen darf. Es wird da auch davon ausgegangen, dass es nicht rechtens ist, wenn überhaupt mehrere Monate Kontoauszüge verlangt werden, das dürfte das Sozialamt eigentlich nicht.


    Kontoauszüge schwärzen
    Wie bereits zuvor geschildert, ist die Vorlage eines Kontoauszuges nur erforderlich, um als Nachweis über vorhandenes Vermögen zu fungieren. Das bedeutet, dass der Sozialhilfeträger nur Anspruch auf Angabe des Kontostandes hat, nicht auf Angabe der Buchungen. Der Hilfeempfänger kann demnach alle Buchungen, die auf dem Kontoauszug vermerkt sind, schwärzen, um sie für den Sozialhilfeträger unkenntlich zu machen, weil Kontobewegungen zur Feststellung eines Vermögens unerheblich sind.
    Es müsste ohnehin einleuchtend sein, dass die Soll-Buchungen (Abbuchungen/Minusbeträge) geschwärzt werden dürfen, denn es geht (wie schon zuvor beschrieben) keinen Sachbearbeiter etwas an, wofür ein Hilfeempfänger sein Geld ausgibt. Der Hilfeempfänger hat eine sogenannte Dispositionsfreiheit, d. h. er kann selbst entscheiden, wofür er die Sozialhilfe ausgibt. (BVerwG 30.12.1996, FEVS 1997, 337 f.) Der Hilfeempfänger kann die Sozialhilfe sogar für Dinge ausgeben, die nicht zum notwendigen Lebensunterhalt gehören und nicht im Regelsatz enthalten sind. Das steht ihm völlig frei und kein Sachbearbeiter kann ihm da hineinreden. (OVG Münster FEVS 38, 64 ff.) Jeder kann demnach seine Kontoauszüge an den Stellen schwärzen, die für die Leistung nicht erheblich sind.
    Aber nicht nur Soll-Buchungen können geschwärzt werden, auch Haben-Buchungen (Zahlungseingänge/Plusbeträge) können bedenkenlos geschwärzt werden. Der Sozialhilfeträger darf aufgrund solcher Schwärzungen nicht einmal versteckte Nebeneinkünfte vermuten, wenn der Hilfeempfänger dieses verneint. Eine solche Vermutung wäre nur zulässig, wenn hierfür konkrete Anhaltspunkte vorliegen (siehe hierzu analog die Argumentation nebst einschlägigen Gerichtsurteilen weiter oben)

    Vielen Dank für die Antwort.


    Ich habe nun noch eine weitere Frage, sorry, falls sie schon einmal gestellt wurde. Natürlich wurde ich aufgefordert, dem Antrag meine Kontoauszüge beizulegen. Darf ich meine Ausgaben schwärzen? Für mich ist es eine sehr intime Angelegenheit, wofür und wo ich mein Geld ausgebe, daher möchte ich nicht, dass andere Menschen das lesen.


    Gibt es dazu Gerichtsurteile oder gesetzliche Aussagen?


    Ach ja, und wie hoch ist der Vermögensfreibetrag für meinen Sohn und mich, wenn ich Sozialhilfe wegen Berentung bekomme und er Sozialgeld nach SGB II?

    Ich war ursprünglich für drei Jahre berentet bis Ende Mai 2015. Da ich einen 17 jährigen Sohn habe, der allerdings noch zur Schule geht, bekomme ich Sozialgeld nach SGB II. Nun hat die Rentenversicherung die Rente verlängert bis 30.04.2032. Daher wurde mir heute mitgeteilt, dass ich jetzt einen Antrag auf Sozialhilfe nach SGB XII stellen müsse, mein Sohn aber weiter Sozialgeld bekäme. Ist das so korrekt? Mir wurde früher mitgeteilt, dass ich Sozialgeld nur bekomme, weil mein Sohn bei mir wohnt. Warum nun diese Umstellung, da sich ja an der Wohnsituation nichts geändert hat.


    Außerdem wurde mir mein Sozialgeld in diesem Monat noch nicht ausgezahlt, weil das 4 Augen Prinzip nicht funktioniert hat. Was kann ich da machen?


    Und mein Sachbearbeiter ist immer noch der festen Überzeugung, dass ein erwerbsunfähiger Sozialgeldempfänger keinen Freibetrag bei Zuverdienst hat, obwohl ich ihm schon ein entsprechendes Gerichtsurteil vorgelegt habe und den Ausschnitt aus der Wissensdatenbank, der Sozialgeldempfänger den Sozialhilfeempfängern gleichstellt. Es wäre im Team darüber gesprochen worden und alle wären der Überzeugung, dass es keinen Freibetrag gäbe. Natürlich spielt das jetzt keine Rolle mehr, da ich ja Sozialhilfe bekommen soll, aber auch andere Menschen sind ja davon betroffen, wie kann man das Amt aufklären?

    Ich kann Euch gar nicht sagen, wie dankbar ich Euch bin!!! Ich war schon wieder so am verzweifeln. Ich habe eine schwere psychische Erkrankung, darunter auch eine Angsterkrankung und konnte in den letzten Nächten schon wieder fast nicht schlafen, weil mich diese Ängste und die Hilflosigkeit so fertig macht. Ich verstehe nicht, dass mir drei Sachbearbeiter sagen, dass ich keinen Freibetrag bekomme, kann es denn wirklich sein, dass sie darüber nicht Bescheid wissen? Oder ist es Schikane? Nun kann ich dem Sachbearbeiter etwas vorlegen und ich werde auch kämpfen für mein Recht, hoffe ich bekomme das hin. Danke!!!!!!!!

    Vielen Dank für Deine Antwort! Könntest Du mit vielleicht sagen, wo ich noch weitere Texte oder Urteile dazu finden kann? Woher hast Du Deine Information? Ich würde dem Sachbearbeiter gerne noch weitere Texte vorlegen, da er mir nicht zuhört, wenn ich etwas sage, er unterbricht mich ständig, kaum habe ich 3 Wörter gesagt, redet er schon und sagt zum Teil Sachen, die ich schon weiß oder die ich nicht verstehe oder die ich überhaupt nicht wissen will.

    Hallo!


    Ich momentan erwerbsunfähig und erhalte eine Rente. Aufstockend erhalte ich Sozialgeld nach SGB II, da mein 16 jähriger Sohn bei mir wohnt. Ich habe jetzt den dritten Sachbearbeiter beim Jobcenter.


    Der erste sagte, dass ein Arbeitseinkommen bei Sozialgeld zu 100 % angerechnet wird.


    Die zweite sagte, dass es zu 100 % angerechnet wird, korrigierte aber ihre Aussage, nachdem ich ihr ein Gerichtsurteil zukommen ließ, das besagt, dass Sozialgeldempfänger nach SGB II den Leistungsempfängern nach SGB XII bezüglich der Anrechnung des Zuverdienstes gleichgestellt werden müssen. Danach meinte sie, dass ich 30 % des Verdienstes bis zur Hälfte des Regelsatzes als Freibetrag hätte.


    Der dritte Sachbearbeiter aber meinte nun vorgestern, dass ja meine Rente schon Einkommen wäre und ich darauf bereits einen Freibetrag von 30 Euro erhielte, daher jegliches weitere Einkommen zu 100 % angerechnet wird. Er meinte auch, dass Jugendliche keinen Freibetrag haben, da dieser schon durch das Kindergeld ausgeschöpft wäre. Das verstehe ich überhaupt nicht.


    Ich fühle mich so langsam ziemlich schlecht damit, sehr hilflos, da alle etwas anderes sagen und ich daher nicht mehr weiß, woran ich bin. Leider kenne ich mich zu wenig aus. Kann mir hier vielleicht jemand helfen und sagen, wie es denn nun tatsächlich aussieht?