Beiträge von Haager

    Ich habe bezüglich eines Krankenhausaufenthaltes mal so ein "Gerücht" aufgeschnappt, was für Kur-Aufenthalte vielleicht auch relevant ist.


    Im Krankenhaus gibt es ja einen Eigenanteil zur Verpflegung, ich glaub in Höhe von 10 Euro am Tag.


    Wenn man von Zuzahlungen durch Freistellung von der Krankenkasse befreit ist, muss man den Eigenanteil nicht bezahlen.


    Ich meine, dass für diesen Fall das Jobcenter auf die Idee kommen könnte, an der Berechnung des Bedarfes zum Lebensunterhalt etwas zu ändern.


    Das wäre zumindest logisch, weil man im Krankenhaus Verpflegung erhält, sodass sich der Arbeitslosengeld II Bedarf entsprechend vermindern würde.


    Insoweit könnte an dem von mir aufgeschnappten Gerücht was dran sein.


    Ob es eine ähnliche Verpflegungssatz-Regelung der Krankenkasse bei Mutter-Kind-Kuren gibt, weiß ich allerdings nicht.

    Guten Tag,


    ich hoffe, in diesem Forum hilfereiche Informationen bezüglich meines Anliegens zu erhalten.



    Zur verständigen Vorgeschichte:


    Vor einiger Zeit habe ich die Kindesmutter auf gesetzlichen Unterhalt für unser Kind verklagt und vom Familiengericht einen Titel erhalten.


    Bei der Berechnung des rückständigen Anspruchs hatte das Familiengericht meine partiellen Arbeitslosengeld II - Bezugszeiten berücksichtigt.


    Den rückständigen Unterhalt habe ich während des laufenden Arbeitslosengeld II Bezuges nach erfolgter Kontopfändung überwiesen bekommen.


    Dieses Einkommen hat das Jobcenter nicht als Einkommen auf meine aktuelle Arbeitslosengeld II Bedarfssituation berücksichtigt/angerechnet.


    Die Kindesmutter ist wiederum auch, wie ich, allein-erziehend und berufstätig und erhält aufstockende Leistungen vom Jobcenter.



    Das Problem:


    Soweit die Kindesmutter Unterhalt für unser Kind bezahlt, macht sie das leider sehr unregelmäßig und meistens verspätet Mitte/Ende des Monats.


    Das Jobcenter zieht den von der Kindesmutter zu zahlenden Unterhalt für unser Kind jedoch im Voraus von den Arbeitslosengeld II Leistungen ab.


    Bei der Kindesmutter wiederum berücksichtigt das Jobcenter die "vermeintlich pünktliche" Zahlung des Unterhaltes zum Anfang des Monats.


    Hierdurch fehlt mir die Zuverlässigkeit, dass der monatlich im Voraus zu zahlende Unterhalt auch tatsächlich am Monatsanfang eingeht.


    Auf Nachfrage beim Jobcenter wurde mir erklärt, dass ich ansonsten durch "meine" Kontoauszüge die fehlenden Zahlungen nachweisen muss.


    Davon abgesehen, dass das ein erheblich zusätzlicher Aufwand für mich ist, fehlt mir das Verständnis für diese "negative Beweislast".


    Nach meinen Verständnis dürfte das Jobcenter von einer Zahlung nur ausgehen, wenn die Zahlung auch nachgewiesen ist (vgl. Meldepflicht).


    Doch davon abgesehen wäre es wohl ein sinnloses Unterfangen mit dem Jobcenter diesbezüglich rechtliche Auseinandersetzungen anzufangen.



    Lösungsmöglichkeit:


    Meine Idee zur Vermeidung derartiger Schwierigkeiten ist, den Zahlungsanspruch während des Arbeitslosengeld II-Bezuges auf das Jobcenter zu übertragen.


    Soweit die Kindesmutter Willens und in der Lage ist, den Unterhalt für unser Kind zu bezahlen, erhält das Jobcenter die Zahlbeträge.


    Soweit und solange ich in Arbeitslosengeld II - Bezug stehe ist der Anspruch auf den Unterhalt auf das Jobcenter übergegangen.


    Somit kann das Jobcenter die vollen Arbeitslosengeld II Leistungen bezahlen ohne das es auf die Zahlungen der Kindesmutter ankommt.


    Dadurch ist gewährleistet, dass unser Sohn, wie das vom Gesetzgeber vorgesehen ist, seinen zustehenden Unterhalt am Monatsanfang erhält.



    Frage:


    Ist das eine Möglichkeit, die man dem Jobcenter vorgeschlagen kann, bzw. die vom Jobcenter eventuell auch akzeptiert werden muss?



    Zur Erklärung:


    Schließlich würde dadurch für mich ein erheblicher eigentlich unnötiger Aufwand (negative Beweise vorzulegen) beim Arbeitslosengeld II - Bezug entfallen.


    Auch das Jobcenter hätte dadurch weniger Aufwand, ständig die Arbeitslosengeld II Leistungen nachträglich neu überrechnen zu müssen.


    Nämlich für die Fälle, in denen ich am Monatsanfang den negativen Nachweis erbringe und die Kindesmutter dann doch noch bezahlt.


    Denn in diesen Fällen muss ich natürlich den verspäteten Zahlungseingang melden und das Jobcenter die Arbeitslosengeld II-Leistungen neu berechnen.



    Vielen Dank im Voraus


    Viele Grüße