Beiträge von Röntgenblitz

    Grüß euch!


    Ich bin auf drei Jahre voll erwerbsgemindert und lebe noch mit meiner Partnerin (erwerbsfähig) in einer BG nach sgb-ii.
    In Kürze werden zwei Änderungen in meinem Leben eintreten, aus denen sich zwei Fragen ableiten.


    - ich werde mich bald selbständig machen. Frage dazu: Wird das Einkommen aus selbständiger Arbeit auf das Sozialgeld
    so angerechnet, wie beim beim sgb-ii?


    - meine Partnerin und ich werden sich bald trennen. Frage dazu: Kann ich als Sozialhilfeempfänger oder wie das heißt
    nach sgb-xii meine Zahlungen des titulierten Unterhalts (an meine Kinder) so vom Einkommen absetzen, wie ich das
    vom sgb-ii Paragraf 11 (Absetzbeträge) gewohnt bin?


    Vielen Dank vorab.