Beiträge von Bigdaddy

    Hallo zusammen,


    weiß jemand wie der Kindesunterhalt unter einem Wechselmodel berechnet wird:
    Folgende Ausgangspunkt als Beispiel:


    Mutter (Kind 14 mit berücksichtige)
    778€ Netto Einkommen
    184 € Kindergeld
    270 € aufgestockt


    Vater


    1025 € ALG2 (Kind 14 mit berücksichtige)


    Nun hat das Jobcenter dies schon so berechnet aber das Jugendamt will Trotzdem eine Unterhaltstitulierung, obwohl beide Elternteile dies nicht wollen da Sie Angst haben das dass einschalten des Jugendamtes die gute Beziehung schaden könnte.


    Kann das Jugendamt die Eltern zwingen eine Titulierung zuzustimmen
    Wie würde das Jugendamt den Unterhalt bei einem Wechselmodel unter den oben genannten Einkommen berechnen?


    Danke für Eure Beiträge


    Gruss