Beiträge von Frank86

    wer sich gemeinsam eine Wohnung sucht, dem kann man auch ein gegenseitiges für einander einstehen unterstellen. Aber das ist hier ehedem kein Thema, denn die Studentin hat keinen Anspruch auf Hartz4. Er bekommt vom Jobcenter 391 € und die Hälfte der Miete. Sie Bafög oder Eltern oder eigenes Einkommen.


    Danke für die zahlreichen Antworten.
    soweit ich es verstanden habe sollte es kein Problem sein die Wohnung als Wg anzumelden.

    Wenn ihr euch gemeinsam eine Wohnung sucht, dann geht man als Bedarfsgemeinschaft aus. Untervermietung kommt ja hier nicht zum tragen! Einen Anspruch auf H4 sehe ich weiterhin, aber nur für dich. Deine Freundin hat als Studentin keinen H4-Anspruch, sondern ggf. Bafög!


    Erstmal danke für die schnelle Antwort.
    Also wir suchen schon zusammen eine Wohnung, jedoch wollten wir diese wie eine Wg führen. Sprich jeder hat sein eigenes Zimmer und eigene Kosten, da wie schon erwähnt, wir erst seit einem Monat zusammen sind.

    Schönen guten Abend,


    ich wollte mit meiner jetzigen Freundin eine Wg gründen. Ich beziehe momentan Alg2 und sie studiert und geht noch nebenbei arbeiten (450€). Wir sind erst seit einem Monat zusammen und ich wollte mal nachfragen, ob das als Wg oder Bg angesehen werden würde. Und wie das von der arge berechnet wird, da sie ja normal arbeitet und ihren teil selbst finanzieren würde.
    Danke im Vorraus