Beiträge von Blondeswesen


    Ich brauch die Unterlagen nicht mehr einreichen, weil die per Mail gesendet hatte und das von einem JC Mitarbeiter auch bestätigt wurde :)
    Der §66 SGB I ist interessant, doch in dem Fall meiner Freundin hilft mir der nicht weiter, da sie ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen ist...

    Hallo


    Eine Freundin von mir hat Anfang Dez.14 einen Antrag auf Hartz4 gestellt.
    Da sie eine Schreib und Leseschwäche hat, helfe ich ihr in dieser Sache ( Beistand §13 SGB X ).
    Wir haben am 04.12.14 den Antrag abgegeben und am 08.12.14 ein Schreiben vom JC bekommen, in diesem noch Unterlagen gefordert wurden mit der Frist zur Abgabe bis 02.01.15.
    Diese wurden besorgt und ich habe sie dann per email am 01.01.15 an die zuständige SB im JC gesendet.
    Am 02.01.15 sah ich in meinem Emailfach, dass die Email nicht angekommen ist.
    Ich hab sie dann nochmal gesendet und ging davon aus, dass nun alles passt.
    Nachdem wir dann 2 Wochen nichts mehr gehört hatten, habe ich nochmal in das Postfach meiner Freundin gesehen, ob das JC vllt irgendwas geschrieben hat. Dabei habe ich mit großem Schrecken festgestellt, dass die Email NICHT zugestellt wurde und wieder zurück kam.
    Offensichtlich war die im Briefkopf des JC stehende Mailadresse falsch.
    Ich habe dann gleich im JC angerufen und mitgeteilt, was passiert war und das die Emailadresse der MA nicht stimmt.
    Die zuständige MA war krank und so vereinbarte ich mit dessen Vertretung, dass ich die Unterlagen an dessen Emailadresse sende mit den Anhängen der zurückgekommenen Mails ( als Beweis das sie auch abgeschickt wurden )Der Mitarbeiter vom JC meinte, es sei nicht schlimm, dass die Unterlagen erst jetzt durch die unkorrekte Mailadresse erst jetzt ankommen, solange kein Bescheid draussen ist..
    Ich hab ihm dann am 15.01.15 nochmal alles zugesendet..
    Dann hat man wieder nichts mehr gehört vom JC, so dass ich am 28.01.15 per Mail einen Antrag auf Vorschuss gestellt hab
    Und heute kam dann der Bescheid: Ablehnung wegen Nichtabgabe der geforderten Unterlagen.
    ??????????
    Was können wir denn jetzt tun? Meine Freundin ist seit Dezember Mittellos und wartet seither auf das Geld des Jobcenters und nun kommt ne Ablehung, weil wir angeblich die Unterlagen nicht abgegeben haben ://
    Natürlich können wir einen Einspruch einlegen, aber der dauert ja auch wieder bis zu 3 Monate zur Bearbeitung.
    Sie hat seit Dez14 keine Miete mehr gezahlt und ich unterstütze sie seither etwas Finanziell, damit sie irgendwie über die Runden kommt.
    Wie sollen wir nun vorgehen??
    Danke für Eure Hilfe, Angie