Beiträge von gruenschnabel73

    Hallo zusammen...


    ich hoffe, mir kann hier jemand Auskunft geben ;-))


    Folgende Situation :


    Bin im Moment in unbefristeter ungekündigter Stelle tätig. Leider momentan krankgeschrieben ( Beschwerden kommen m.E. von meiner Arbeit )


    Seit geraumer Zeit trage ich mich mit dem Gedanken, nochmal beruflich umzusatteln und beginne ( wenn die Finanzierung steht ) am 07.08. eine neue Ausbildung.


    Ich habe mich bereits befragt, aber bin mir leider immer noch unschlüssig. Es geht um die Beendigung meines Arbeitsverhältnisses. Lt. Vertrag habe ich 4 Wochen Kündigungsfrist ( zum 15. bzw. letzten des Monats )


    Nun ist es so, wenn eine Kündigung zum 31.07. rechtskräftig würde, müßte ich mich vom 01.08. bis Ausbildungsbeginn noch arbeitslos melden.


    Anspruch auf ALG habe ich, mir geht es um eine mögliche Sperre, die ich eigentlich umgehen möchte.


    Es gäbe da sicher verschiedene Varianten:
    1. Selber kündigen - u.U. attestiert mir mein Arzt, das ich meinen jetzigen Job so nicht mehr ausführen kann
    2. Aufhebungsvertrag mit AG zum 07.08.
    3. mit AG sprechen, das Berufswechsel ansteht, er soll mir kündigen


    Laut Aussage Leistungsabteilung Agentur gibts enge Grenzen, um eine Sperre zu umgehen...


    Mir geht es nicht um die evtl. 100 Euro für die paar Tage Arbeitslosengeld...wichtig ist, das ich erstmal versichert bin, bzw. meinen Restanspruch ALG retten kann ( Ruhezeit beträgt wohl 4 Jahre )...sollte ich nach der neuen Ausbildung nicht gleich nahtlos einen Job finden...


    Finanzierung der Ausbildung übernimmt nicht das Amt...is meine Angelegenheit...


    Welche Variante ist die Beste bzw. für mich mit den geringsten Nachteilen verbunden?


    Wenn ich mich arbeitssuchend melde bzw. ALG beantrage, muss ich mich den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stellen ( eigentlich Blödsinn, weil es geht ja fast nahtlos weiter )?


    Bitte um gute Tipps...besten Dank

    Folgende Situation : Mein Mann bezieht nach zähem Ringen mit der BG eine BU Rente bzw. wurde eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt...nach Bewilligung der Rente schwirrten noch andere Ansprüche im Raume umher ( Verletztengeld und Übergangsleistung der BG )


    Für die Zeiten, für die die BG eben diese Leistungen hätte erbringen müssen, wurden u.a. auch ALG 1 bzw. im Anschluß ALG 2 gezahlt....nach dem Auslaufen von Krankengeld und diversen Zeiten in denen auch die Rentenversicherung noch mit im Boot war...


    Nun eben, nach langem Ringen haben wir auch entsprechende Bescheide für Verletztengeld / Übergangsleistung erhalten ( alles erst Anfang des Jahres bzw. Ende Januar ) und die Leistungsträger haben untereinander Ansprüche ausgeglichen...


    Durch die Bescheide hat sich rauskristallisiert, das in Zeiten des ALG Bezuges Verletztengeld gezahlt werden mußte bzw. das dies ja nun reguliert wurde, eigentlich sich dieser Anspruch auf ALG 1 nach hinten verschiebt...damit würde es so sein, das in der Zeit als wir aufstockendes ALG 2 erhielten ( da ich arbeitete, aber mein Verdienst leider nicht für die ganze Family reichte ) eigentlich ALG 1 hätte gezahlt werden müssen....da dies aber selbst zusammen mit meinem Verdienst nicht gereicht hätte, klafft jetzt für mich irgendwo eine kleine finazielle Lücke....


    Wäre die Situation damals ( also es handelt sich um Zeiträume aus 2010 - 2011 ) - ja leider hat der Kampf mit der BG bis Anfang diesen Jahres gedauert, bis alle Bescheide endlich mal da waren - so gewesen, das das Geld nicht reicht, hätten wir sicher noch andere Leistungen beantragt, was wir aber natürlich nicht getan haben...


    Jetzt meine Frage dazu : Wer gleicht mir den evtl. finanziellen Verlust für diese Zeit aus ? Gibt es die Möglichkeit diesen noch irgendwo einzufordern ( ich weiß viele Sachen Wohngeld etc. sind im Vorfeld zu beantragen und werden auch erst ab Antragstellung gezahlt )


    Greifen da evtl. irgendwelche Verjährungsfristen etc. - es kann doch nicht sein, das ich für die langsame Bürokratie am Ende noch bestraft werde, oder ?