Beiträge von kingofstar1

    Hab ich ja abgemeldet, nur Zeugnis Fachhochschulreife krieg ich keins derzeit, weil noch Gebührenrückstände vorhanden sind, aber eine Schulabgangsbestätigung, sowas gibt es gar nicht, was von mir da das Jobcenter verlangt, da kann ich nur die Nichtzulassung zum Abitur vorlegen und auf mündliche Absprache mit dem Schulleiter zum Abgang seit 31.01. verweisen. Und solange bekomme ich nicht ALG II obwohl es mir zusteht! Und solange wurde ich gezwungen durch Jobcenter Mitarbeiter wissentlich für Februar und März BAfÖG zu Unrecht zu beziehen und die Meldung verzögern. Es wurde also eine Straftat verlangt. Hingegen wird mir dann gesagt, es fehle, dass BAfÖG Beendigungsschreiben, das ich ja nicht vorlegen kann, wenn so eine Straftat verlangt wird. Da hat ein Mitarbeiter Mist erzählt und selbst wenn, ich die Meldung der Beendigung direkt am 31.01. gemacht hätte, wäre ich nun verhungert, da ich ja nichts erhalten hätte, nicht mal das mir nicht zustehende BAfÖG.


    Somit habe ich NUR RÜCKFORDERUNGEN ABER KEINE LEISTUNGEN! Bafög zu Unrecht und ALG II stattdessen rechtswidrig unterschlagen. Daher muss das Gericht entscheiden!


    Ich lebe von den Anwälten und Inkassi, jeder Furz ist schon Gläubiger geworden. Wenn ein Box Eier und eine Kiste Cola schon zum Gläubiger werden. Wenn Deutsche Post und die Einkaufsmärkte bereits Inkasso mahnen, dann ist wirklich Scheiße im Quadrat. Soweit darf es nicht kommen. Aber ich lebe ja vom Briefkasten und hoffentlich nicht mehr lange, das geht so nicht, fünfzig Gläubiger, 50€ Tilgungsrate bei einer Schuldnerberatungsstelle als Vergleichsangebot, ob einer zustimmt ist fraglich und dann bin ich auch damit schon zweimonatig im Rückstand.


    Also nix zahl ich, führt zu Zechprellerei, weil Jobcentermitarbeiter dazu zwingen, das zu begehen! Es werden Straftaten verlangt. Klar Konto ersauft, du zahlst mit Karte und kriegst die Ware und nach drei Tagen sind sovielmal Vormerkungen, da ist die Zahkung storniert, und kriegst die Ware geschenkt, aber wer gibt schon geschenkt? Das geht in Inkasso, Adressermittlung über die Bank etc. Die Butter auf Rechnung übers Inkasso, das kann teuer werden!


    Es gibt nämlich den
    http://www.frag-einen-anwalt.de/Inkassoforderung-nach-nicht-ausgefuehrter-EC-Kartenzahlung---f268892.html


    und der führt auf den Fall etwa gleich und das kann teuer werden, aber zahlt ja alles in der Klage auch noch als Schadensersatz das Jobcenter, werde ich auch als Nachweis dann anbringen, da ich sonst längst bezahlt hätte, wenn Drittschuldner, Jobcenter nicht im Verzug wäre.

    MACHT MAL DIE AUGEN AUF, WACHT AUF, DASS AMT IST SO TOLL, SAG MAL GEHT ES NOCH?


    Das Amt ist reinster Betrug, jeder ZWEITE BESCHEID IST FALSCH!
    Das kann nicht wahr sein, es kann nicht sein, dass 50% der gesamten Arbeitslosigkeit vor Gericht entschieden werden muss, weil jeder Zweite Fall falsch ist!


    Das treibt die Kosten nach oben, die Gerichte haben dick zu tun, weil die Überbürokratie so massiv ist und alles zehnfach erläutert werden muss, nur weil die Sachbearbeiter der Jobcenter nicht lesen können!


    Wäre ich der Chef und jeder Zweite Bescheid wurde falsch erstellt, würde ich die Sachbearbeiter natürlich fristlos kündigen!


    Es kann nicht sein, dass die Gerichte die Bewilligungsbescheide erstellen, weil die Mitarbeiter entweder fast Jedes falsch machen oder sich weigern zu bearbeiten!
    Da müssen striktere Änderungen folgen!


    Auch darf nicht sein, dass die Aufforderung zur Mitwirkung aufgrund von zu hoher Häufigkeit, nahezu Terrorismus, jeden zweiten Tag erfolgt, sodass die bezogene Leistung nicht zur Mitwirkung im Verhältnis mehr steht, weil alles Hundertfach kopiert und die Bedürftigkeit tausendfach bis ins Tausendstel nachgewiesen werden muss!!!!!!!

    Macht das Spaß, uralte Beiträge rauszukramen und zu kommentieren oder ist das ein weiteres Zeichen deiner psychischen Erkrankung hier unnütz den Thread mit irgendwelchem Müll aufzuplustern?



    Ich hab die gescheiten rausgesucht, und bin immer noch nicht so fündig geworden, was man beantragen kann. Was kann man beispielsweise beantragen wenn BAfÖG allein nicht reicht um die Kosten zu decken, kein Kindergeld mehr zusteht und ALG II aufstockend abgelehnt wird? Was kann man beantragen, wenn die Bearbeitung von Leistungen nach SGB II verweigert wird, man muss ja Übergangsweise bis zur Klage was haben. Was kann man also beantragen, wenn der Sachbearbeiter des Jobcenters, sich weigert, den Antrag auf Leistungen nach SGB II zu bearbeiten? Also rumsitzen und Kaffeetrinken.


    Und dann noch die Verwehrung von Vorschüssen bei Mittellosigkeit, dadurch wird man zum Hungern gezwungen und das kann nicht sein, auch da müsste man was beantragen können, worauf man sofort eine Auszahlung bekommt. Hungern ist nicht menschlich und Kontoabsaufen, vom Briefkasten leben längst nicht. Täglich sechs Mahnungrn, aufgrund eines Drittschuldners, der sich Jobcenter nennt, geht nicht. Man steht dann in der rechtlichen Lage, dass man seinen Zahlungsvepflichtungen nicht nachkommt, weil ein Drittschuldner, in dem Fall Jobcenter haufenweise schuldet! Da sollte man einen Ersatzleistung beantrage müssen, damit einem nicht komplett wie in meinem Fall der Boden unter den Füßen weggerissen wird!

    Man wird Krank, wenn man Ernährung und Leben vernachlässigt, das habe ich ja schon gespürt, als ich von 1,20€ zehn Tage gelebt habe. Ketchup und Mayobrot ist keine gesunde Ernährung und mit Hühnerbrühe, kommen halt keine Nährstoffe zusammen und das merkt man dann. Man ist eher Krankenhausreif, als dass man sich um Bewerbungen kümmern kann. Komplett von Luft und Liebe kann man halt noch nicht leben, selbst wenn manche im Amt es noch meinen, dass man es kann.


    Die Frist beim Gericht für die baldige Entscheidung ist ja morgen, sodass meine Hungersnot nicht mehr lange gehen wird und da ich ja schon beantragt auch auf Schadenersatz den Beklagten zu verurteilen, hab ich im Prinzip alles wie ich im Netz gelesen, völlig richtig gemacht. Mehr kann ich fast nicht tun.

    Hast Recht, es wurde einfach, Analphabetismus, überlesen, dass ich bei Antragstellung bereits mittellos war. Und dann... Der Auftrag zur Straftat durch das Jobcenter, ich solle weiterhin BAFÖG beziehen, wissentlich zu Unrecht, obwohl die Ausbildung nicht mehr besucht wird und soll die Meldung über die Beendigung hinauszögern!


    Dagegen steht aber, die Aussage der anderen SB ich solle ein BAfÖG Beendigungsschreiben vorlegen und eine Schulabgangsbestätigung, obwohl Schulabgang ja nie bestätigt wird. Ich habe daher nur über das Nichtzugelassensein den Nachweis erbracht und darauf hingewiesen, dass der Abgang mündlich so abgesprochen wurde, weil ich mir die weiteren Schulgebühren für die Wiederholung nicht leisten kann!


    Jeder macht wie er meint, so das Motto im Jobcenter! Daher widerspricht sich Absatz 1 mit dem Zweiten und daher ja, wenn ich die Meldung hinauszögere, kann ich kein Beendigungsschreiben vorlegen, wenn ich die Meldung nicht hinauszögere, verhungere ich, weil mein BAfÖG Fristlos eingestellt und ein Vorschuss der Leistung SGBII mir verwehrt wird.


    Daher widersprüchlich und die Aussagen aufgrund Inkompetenz und Falschauskunft, eine Anleitung zur Begehung von Straftaten, ja und darauf habe ich bei der Anhörung über unberechtigt BAfÖG und Verzögerung der Meldung auch hingewiesen.


    Ich habe also darauf hingewiesen, dass ich zur Ordnungswidrigkeit durch das Jobcenter gezwungen wurde! Daher wurde auch keine Geldbuße bislang verhängt. Die Widersprüchlichkeit habe ich auch bei Gericht erwähnt! In meinem Fall ist ja schon so, dass die Unterlagen, wenn noch mehr benötigt werden nicht mehr eingereicht werden können, worauf auf die Grenzen zur Mitwirkung hingewiesen werden muss, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass durch die Mitwitkung ein Schaden für Leib und Leben in Kauf genommen wird. Insofern verletzte ich wenn ich weiter noch angeschrieben werde, nachdem alle Unterlagen mehrfach bereits vorliegen, NICHT meine Mitwirkung. Kein Papier und keine Briefmarke und Hungersnot und keinen Cent ist da schon ein begründeter Grund und genügend Schädigung!



    Paragraph 65 1 Ziffer 2 SGB I !

    Aber wenn es nicht den Bedarf deckt, dann deckt es doch nicht und Mehrbedarf ist ja auch nicht enthalten und wie kann es denn sein, dass man von nichts dann lebt? Von nichts und dann habe ich ja noch die unberechtigte Rückforderung, wo es darum geht rechtswidrig von nichts noch was wegzunehmen. Und dann noch Schadensersatz, weil das Jobcenter sich mit den Zahlungen schon zwei Monate im Verzug befindet, aber das habe ich ja bereits gerichtlich nun beantragt. Auch auf Schadensersatz bzw. Erstattung aller daraus entstandenen Kosten zu verurteilen, die durch das Unterschlagen vollständig zwei Monate entstanden sind, mein Kontostand ist ja immer noch bei 3,22€, damit ist noch nicht mal mehr die Kontoführungsgebphr gedeckt und Strom schon zwei Monate nicht bezahlt und Telefon und Internet und Schulgebühren etc.


    Dieser Fall ist ja auch so, nur nicht ganz so dramatisch wie bei mir aber sonst auch so und da war es anders, denn Immer mehr Schüler und Studenten brechen ab, weil sie entweder Strom, Miete oder Studiengebühren nicht zahlen können!


    http://www.rechtslupe.de/sozialrecht/anrechnung-von-bafoeg-leistungen-auf-hartz-iv-leistungen-320349






    Da mein Kontostand 3,22€ ist und das schon seit mehr als einer Woche und mir meine Leistungen nach SGB II unterschlagen werden, sage ich momentan:


    ICH BESTREITE MEINEN LEBENSUNTERHALT VOM BRIEFKASTEN, WEIL DARAUF LÄUFT ES DOCH RAUS.


    Ich habe ja den Briefträger schon eingeweiht, wenn 50 Mahnbescheide auf einmal kommen, dann passen die nicht rein. Und ich schulde ja bereits auch bei REWE, für Lebensmittel, die ich bereits gegessen habe. Bekomme ja nichts, also wie in der Industriellen Revolution, wir in der Schule gelernt haben. MAN SAß EINFACH DA UND HATTE NICHTS, GAR NICHTS, PAUPERISMUs, weil die Menschen durch die Herstellung immer mehr modernere Maschinen, ihre Arbeitsplätze verloren, weil die Maschinen billiger waren. Somit hätten dann die Leute das Problem, dass es deren Arbeit nicht mehr gab, daher herrschte Armut, weil man da saß und einfach gar nichts hatte. Aber das war eine Andere Zeit. Doch bei MANCHEN ist das noch heute so, wie ich ja sehe.


    -----------


    Frohe Festtage meinst Du etwa den Tag der grössten Deutschen Verzweiflung, den 3 Oktober????


    Elch[/QUOTE]


    Der war auch gut, der Elch, der hat hier durchaus die besten Beiträge, wie ich das so sehe und auch die Fairsten, was die Wirklichkeit angeht, die einzelne immer vergessen und glauben, Beamte arbeiten perfekt, nein sie sind nur Analphabeten, die alles hinauszögern und nur rumsitzen und Kaffeetrinken. Da gehört auch nicht viel dazu.

    Nein, durch die Orientierung scheitert es, wenn du beim Probearbeiten, einen Kaffee dir machen kannst und zum Arbeitsplatz nicht zurückfindest und dich in der neuen Firma verläufst, dann hast am nächsten Tag leider eine Absage. Kein räumliches Sehen, kann also verheerend sein, da du in der Firma dann gesucht werden musst und beim Probearbeiten ist das dann zu viel.

    Privates Abendgymnasium ist das gewesen. Kursstufe 12/2 ab da hat man ja BAföG Anspruch, Schulerbafög nicht darlehensweise (Frage mich ohnehin wie man, wenn es darlehensweise wäre, auf Schulden Leben kann) leider, weil vorher hatte ich noch Hartz 4 und die Krankenversicherung war noch gedeckt und ich hatte daher 300€ mehr im Monat zum Leben. Also hat man rund 99€ für den Lebensunterhalt und was kann man davon zahlen? Nix.

    Scheinbar habe ich nach 13 1.1 und Abs 2 Nr.2 Paragraph erhalten mit Mietzuschuss der so um die 200 liegt, was etwa 50% deckt, da aber zum Lebensunterhalt weniger als 399€ nach Hartz 4 stehen und von denen 200 weggehen, kann ja nach Schulgebühren und allen Kosten nur 300-400€ Schulden pro Monat verbleiben, sodass ich vom Briefkasten lebe, ja täglich nur MAHNUNGEN. Weil das Aussortieren dauernd Zeit kostet, kam ich natürlich nicht so richtig zum Lernen. Wäre BAfÖG bei 1600€ hätte ich bestanden.



    Das war brauchbar und hat gestimmt, ja damit kann ich voll zustimmen, aber voll!

    So ein Blödsinn, das habe ich nicht, eine Hochbegabung hingegen wurde bereits festgestellt. Aber darum ging es ja gar nicht, es ist schon traurig, dass es Ämterwillkür gibt jeder zweite bis dritte Bescheid ist ja heutzutage falsch, meistens zu Ungunsten und das sollte es nicht geben. Da sollten mehr Kontrollen kommen, also wie im Abi, Erstkorrektor, Zweitkorrektor, Drittkorrektor, so sollte jeder Bescheid ablaufen und nicht, dass einer willkürlich zu Lasten ablehnt und die Hilfebedürftigen Verhungern und gerichtlich dagegen vorgehen müssen nur, weil ein Sachbearbeiter Mist baut.

    Es darf nicht dazu kommen, dass Hilfebedürftige durch Jobcenter Mitarbeiter dazu gezwungen werden, Straftaten zu begehen, damit Ihnen die zustehenden Leistungen nicht gewährt werden müssen und dadurch Gelder illegal eingespart werden!
    Sowas darf nicht sein und dagegen sollte auch vorgegangen werden! Absichtlich falsche Auskunft durch Jobcenter Mitarbeiter sollte bestraft werden, wenn ich Richter wäre, ich hätte den JC SB zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt, weil dadurch ein anderes Menschenleben, das nichts dafür kann leiden und hungern muss und durch Hungersnot sterben kann, was verhindert werden kann. Gerade dann, wenn besondere Härte bei Antragsstellung bereits bekannt und angezeigt wurde! Vorschüsse bei absoluter Mittellosigkeit dürfen nicht rechtswidrig verwehrt werden!!!

    Auf jeden Fall sollte diese überbürokratische Sozialscheiße bei den Beantragungen mit drei bis fünfmal alles doppelt und zehnfach seine Hilfebedürftigkeit nachweisen zu müssen, aufhören. Hilfebedürftigen und extrem Überbedürfitge, die sich keine Briefmarke mehr leisten können und kein Papier, weil diese verhungern, die haben so, bei den Beantragungen keine Chancen, gerade auch bei Antragsverschleppung, die absichtlich oder nicht absichtlich sein kann! Der Hilfebedürftigen kann nichts dafür, wenn Untelagen verschleppt oder deren Besrbeitung verweigert wird urch die Sachbearbeitung. Es kann nicht sein, dass der Hilfebedürftigen Hungersnot erleidet, wie in meinem Fall, und nichts dagegen getan wird und Vorschüsse absichtlich vorenthalten werden, sodass man lebt mit 3€ einen ganzen Monat!!!

    Nicht jeder findet Arbeit, und bei mir 70 % GdB klar ich bin hochintelligent, und IT und Musikexperte, allerdings habe ich eine Sehschwäche und eine Orientierungsschwäche, da kein räumliches Sehen. Das ist ein Nachteil, damit finde ich nie Arbeit, bisher, obwohl ich spitze bin. Darum geht es aber auch nicht, jetzt geht es ja erst mal um die Rechtswidrige Ämterwillkür bei mir. Ich weiß nicht ob Absicht oder nicht, und zudem habe ich irgendwie diese Krankheit der Überrasur im Gesichtbereich, wobei ich gelesen habe, dass das einige haben und das auch teilweise von der Krankenkasse vollständig übernommen wird, allerdings braucht man da ein Gutachten.


    Bei mir ist es nämlich so, dass die Haut im Gesichtsbereich so glatt sein sollte, wie bei einer Frau und durch die Überrasur entzündet die Haut bloß und wird geschädigt, da hilft nur die Dauerhafte Haarentfernung, da ich nun mal nicht als Frau geboren wurde, wenn auch ich das so haben möchte wie bei einer Frau, krankhaft wird es wenn die Haut immer wieder gereizt und blutig entstellt ist, durch das Überglattrasieren im Gesichtsbereich, die Krankenkasse lehnt doch ab, und somit habe ich Kosten 1050€ für die Behandlung auch noch privat, sodass ich auch mit den Krankenkassenbeiträgen im Rückstand bin. Und dann ja wurden mir 5000€ bis jetzt vorenthalten an Leistungen somit ist es klar, warum ich da stehe wo ich stehe. Wirklichen Rat, der gescheit ist, habe ich hier bislang nicht erhalten.

    Ja genau, und die habe ich nie erhalten, die Differenz da dazwischen! Und das ist ne Menge auf über ein Jahr!
    Das wurde mir ja abgelehnt, was zu prüfen wäre, wie mir gesagt wurde, sodass ich eine hohe Nachzahlung samt Schadensersatz bekommen müsste, da mir dieses Geld auch noch unterschlagen wurde, weshalb ich überall in Zahlungsrückstand geraten bin, was ich bei korrektem Bescheid nie gewesen wäre!

    Ja, mir ist gerade der Geschichtliche Teil dazu aus der Oberstufe eingefallen. Industrielle Revolution / Industrialisierung, da war das so, dass die Menschen Verarmt sind, es gab immer mehr Maschinen, dadurch gab es viele Menschen, deren Arbeitsplätze gab es nicht mehr, die würden dann Arbeitslos, durch die Maschinen, waren die Arbeitskräfte natür,ich viel teurer, dadurch herrschte Armut.


    MAN SAß EINFACH DA, UND HATTE NIX, GAR NICHTS, MAN SAß AUF DER STRAßE UND HATTE NICHTS, ALSO WIE BEI MIR NUN, DAS NENNT SICH, PAUPERISMUS! Es gab kein Arbeitslosengeld zu der Zeit, jedoch bei mir ist ja dasselbe zur heutigen Zeit, weshalb ich ja nun Klage erhoben, klar das nennt sich Pauperismus!

    Ich verstehe mich ja, klar wenn ich aufgrund Verstoß gegen Gesetz und eines falschen Bescheides damals bereits 3000€ und mehr nicht erhalten habe und dazu mir noch zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II schon zwei Monate rund insgesamt 1600€ unterschlagen wurden, dann ist es klar, warum ich da stehe wo ich stehe 50 Gläubiger und mehr, nicht krankenversichert seit fast zwei Jahren, und mit Brot und Wasser, bald auch ohne Strom, klar, rechne doch mal die Absicherung des Lebensunterhalts ist nicht viel und davon noch 5000€ weniger, was bleibt dann noch? Klar, es bleibt Post, ich lebe vom Briefkasten, es ist dann alles nicht bezahlt und die Gerichtsvollzieher stehen vor der Türe und ich gebe dann EV ab, dahingehend, dass ich keinerlei Leistungen erhalte, weil mir diese ohne Bescheid unterschlagen werden und ich bereits Klage erhoben habe!


    Ich habe Gläubiger zum Teil wegen 15€, bei mir ist ja schon ein Lebensmittelmarkt zum Gläubiger geworden, dass heißt Läse und Wurst ist bereits der Gläubiger, und die Klagen natürlich durch wegen kleinste Forderung 15€ mit Anwalt und Mahnbescheid!

    Auch da bin ich im Rückstand wie ich schrieb. Ich bin in einer lebensbedrohlchen Lage, denn ich bestreite meinen Lebensunterhalt nur vom Briefkasten, da mir meine zustehenden Leistungen nach SGB II bereits seit zwei Monaten unterschlagen werden ohne Bescheid, weshalb ich bereits Klage erhoben habe, die Frist läuft bis morgen. Mir geht es sehr schlecht, ich habe ja. Bereits schon Notgeld vom Sozialen Dienst minimal erhalten, damit ich nicht verhungere, bis zum Gerichtsbeschluss, mein Kontostand ist schon seit 20 Tagen bei 3,22€ und da ich nichts bezahle wird mir bald Strom, Telefon abgestellt und ich stehe auf der Straße, da ich vom Briefkasten lebe und keinen Cent erhalte, obwohl mir die Leistungen zustehen auch keine Sachleistung etc, erhalte, sonst müsste ich nicht Klage erheben. Und bald erstatte ich Strafanzeige gegen den SB des Jobcenter wg. Betruges, Gefährlicher Körperverletzung durch Schädigung der Gesundheit, aufgrund Verweigerung lebensnotwendiger Leistungen!