Beiträge von Celli

    Hallo zusammen , ich habe eine Frage . Ich bin ( verheiratet , 1 Kind ) bin arbeitslos geworden und beziehe ALG 1 . Am 30.04.2015 erhielt ich einen Vermittlungsvorschlag , den ich mit einer schriftlichen Bewerbung ( kein Einschreiben ) bedient habe . Am 22.05.2015 erhielt ich ein Schreiben das ich nicht auf den Vorschlag reagiert hätte , ich mich zur Lage äußern solle , man eine Sperrfrist nach meiner Erläuterung überprüft aber " Um Überzahlungen zu vermeiden die Zahlung vorläufig eingestellt hat " . Heißt das das am ersten jetzt gar kein Geld kommt , wenn ja hätte mir man das nicht vorher mitteilen müssen damit ich Hartz4 hätte beantragen können , so hätte ich ja eine Versorgungslücke . Oder bedeutet das das das Einstellen der Leistung - wenn so entschieden wird - mir rechtzeitig angezeigt wird so das ich die Möglichkeit habe Hartz 4 zu beantragen . Also die Frage ist darf man rückwirkend eine Sperre verhängen von der ja vorher niemand etwas gewußt hat, Hartz 4 wird ja nicht rückwirkend bezahlt , wovon soll ich denn dann mit meiner Familie leben wenn das Mai Geld verweigert wird und Hartz 4 nicht rückwirkend bezahlt wird ? Übrigens fange ich am 02.05. eine neue Stelle an . Vielen dank , l.G.