Beiträge von Daar

    Guten Abend,


    ich habe eine Frage muss dazu aber erst mal meine bzw. unsere Lebenssituation erklären. Ich 26 bin Arbeitssuchende seit kurzem wieder aber falle wieder in Hartz 4, meine Frau ebenfalls 26 ist nun aber Arbeitsunfähig seit einem Jahr und wird dies in Zukunft aber wohl immer bleiben. Sie bezieht Sozialgeld von der Stadt in der wir leben, aber schon letztes Jahr hatten wir das Problem das Ihre GkV Sie nicht weiter versichern wollte, als Sie Arbeitsunfähig gemacht wurde. Wichtig wir waren damals noch nicht verheiratet. Daher mussten wir Sie freiwillig bei Ihrer Krankenkasse versichern. Die Beiträge hier für hat bisher das Jobcenter übernommen, wird diese wohl nicht weiter übernehmen. Jetzt zu meiner eigendlichen Frage: Ich möchte meine Frau nun über mich Familien versichern jetzt steht zum einem auf den Seiten und in den Gesetzestexten das die Versicherung nur in Frage kommt wenn man von der Pflichtversicherung nicht befreit ist. Das ist man aber bei erhalt von Sozialgeld. Darum ist die Frage kann ich meine Frau trotzdem in die GKV von mir als Familienversicherte holen?


    Habe mich extra hier angemeldet weil ich total Ratlos bin und diesen Problem sich halt immer weiter ansteigert und ich leider weder ein noch aus weiß. Dazu hatte ich hier auch schon auf der Seite diesen Beitrag gefunden http://www.sozialleistungen.in…/krankenversicherung.html wo steht das "Bei dem Bezug von Sozialgeld kommt aber gleichfalls eine Familienversicherung über einen stammversicherten Angehörigen nach § 10 SGB V in Betracht." Ich hoffe das ich diesen richtig verstanden habe das ich meine Frau doch Familienversichern kann sollte das Stimmen müsst ich nur wissen wie ich das begründe vor der KV und dem Jobcenter.


    Ganz liebe Grüße und Danke für die Antworten


    Daar


    P. S. Hoffe sind nicht zu viele Rechtschreibfehler drin ich bemühe mich. :-(