Beiträge von Marion78

    Hallo,


    kurz zum Sachverhalt. Ich bin zu 1/8tel Miterbe eines Einfamilienhauses (derzeit Hauptwohnsitz, kein Mietvertrag). Meine neue Arbeitsstelle ist 50km entfernt. Arbeitsbeginn 4.30Uhr. Da gegen 3Uhr morgens weder Bus oder Bahn fährt, bin ich auf das Auto angewiesen. Da nun der Winter vor der Tür steht, musste ich mir zwangsläufig eine Zweitwohnung zur Miete (390€ warm) nahe der Arbeitsstelle suchen, um wegen Terminfracht stets pünktlich zu sein.


    Ich habe jetzt 2 Möglichkeiten:


    1. Ich melde die neue Wohnung als Hauptwohnsitz an
    2. Ich melde die neue Wohnung als zweiten Wohnsitz an


    Mein Lohnsteuerhilfeverein riet mir die Anmeldung zum zweiten Wohnsitz, da es für mich steuerliche Vorteile hat. In dem Fall könnte ich also noch jeden Wechsel zwischen Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz (zumindest eine Strecke/50km) von der Steuer absetzen.


    Ich bin alleinstehend und beziehe Mindestlohn. Bin ich für die Zweitwohnung wohngeldberechtigt, oder sollte ich diese doch als Hauptwohnsitz anmelden und dafür auf die steuerlichen Vorteile verzichten? Wenn der Antrag jedoch abgelehnt wird, habe ich aber ein richtiges Eigentor geschossen, weil ich dann keine einzige Pendelfahrt steuerlich geltend machen kann.


    Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Ratschläge geben. Vielen Dank!