Beiträge von leidensgenosse

    Hallo Leute, ich habe schon einige Jahre Erfahrung mit Anrechnung von Heizkostenrueckerstattungen des Vermieters. Ich habe mich gewehrt aus folgendem Grund:Ich wohne allein in unserer ehemaligen Familienwohnung, die Kinder erwachsen und ausgezogen ich geschieden. Die Wohnung hat 61 qm. Mir stehen aber als Alleinstehende nur 50 qm zu. Deshalb bezahlt das Jobcenter nur für 50 qm Kosten für Unterkunft und Heizung. Soweit ist alles in Ordnung. Für die restlichen 11 qm bezahle ich Miete Heizkosten und anteilge Nebenkosten vom Regelsatz, der eigentlich nicht für Wohnkosten vorgesehen ist. In den letzten 2 Jahren war der Winter kurz und warm, also gab es vom Vermieter eine grosse Rueckzahlung, die bei der nächsten Monatsmiete zu meinen Gunsten verrechnet wurde. Sofort kam das Jobcenter und wollte den gesamten Betrag zurück. An dieser Stelle bin ich zum Rechtsanwalt gegangen und nach langer Zeit kam es bei Gericht zu einer Anhörung bzw. Güteverhandlung, die mit einem Vergleich endete. Ich musste nur soviel Geld zurückbezahlen, wie von den gezahlten Kosten für Unterkunft und Heizung übrig waren. Der Teil von meinem Regelsatz ist mir geblieben. Leider gibt es da keine Gerichtsurteile, es ist eine Gesetzeslücke und wer sich nicht wehrt büst ein. Nochmal kurz und deutlich: ist die Wohnungsgröße entsprechend der Bedarfsgemeinschaft nach dem Gesetz in Ordnung und man verbraucht nicht die gesamt vorrausgezahlten Kosten für Heizung und Unterkunft, dann muss man zurückzahlen. Sollte es jemandem so gehen wie mir, dann sucht Euch einen guten Anwalt. Ohne geht es nicht. Beratungskosten für Anwalt und Gerichtskostenbeihilfe kann man beantragen und bekommt man auch. Ich hoffe alle haben mich verstanden und ich konnte helfen. Es war mir ein Bedürfnis. Übrigens habe ich dieses Problem dieses Jahr auch wieder, aber ich kämpfe. In diesem Sinne Frohe Weihnachten