Beiträge von Chrissi_BN

    Nein Goodbye DE gucke ich nicht da ich eh so gut wie kein Fernseher schaue. Ich wusste nicht das es diese Möglichkeit gibt eine Wohnung ohne Besichtigung anzumieten, danke schon mal für den Tipp.


    Der Umzug hat noch andere Hintergründe, die mein SB kennt ich diese aber nicht gerade im Internet breittreten möchte.


    Danke für den Tipp nochmal.

    Ja, der Vater meiner Tochter lebt dort und da meine Tochter aufgrund der Entfernung ihren Vater nur 1-2 mal im Jahr sieht wurde uns der Umzug genehmigt, dort übernachten kann ich leider nicht da die neue Partnerin ein Problem mit mir hat (warum weiß ich auch nicht).


    Ich brauch auch keine 4 sterne + ich würde auch ein Monteur zimmer oder ähnliches nehmen.

    Hallo zusammen,


    ich hab da mal eine Frage zum Thema.


    Uns wurde durch das Bonner JC ein Umzug nach Augsburg genehmigt (Familienzusammenführung).


    Da es nicht gerade einfach ist von Bonn aus in Augsburg eine Wohnung zu finden, wollte ich mich vorab mal informieren wie das aussieht, wenn ich und meine kurze für ein oder zwei Wochen dort runter fahren (KEIN URLAUB) um Wohnungsbesichtigungen zu machen, und alle wichtigen Sachen zu erledigen. Zählt das unter Wohnungsbeschaffung im Sinne des SGB2 oder nicht? Gibt es dazu vielleicht Urteile oder Erfahrungen?


    Wir würden nicht die Teuerste Verbindung mit dem ICE nehmen, sondern mit dem Postbus fahren, aus eigener Erfahrung finde ich das am einfachsten, wie sieht das dann mit einem Hotelzimmer/Jugendherberszimmer etc aus, wird das übernommen?


    LG


    Chrissi