Beiträge von Ikuz

    Hallo,
    habe in 2014 einen Bildungsgutschein erhalten und damit den Busführerschein machen können. Komme eigentlich aus dem kaufm. Angestellten Bereich. Nun habe ich über ein Jahr in einem Betrieb auch Bus gefahren. Bin nun aber wieder arbeitslos durch eigene Kündigung, habe aber einen Job in ca. 2 bis 3 Monaten, wieder im kaufm. Bereich in Aussicht. Muss ich nun damit rechnen die Kosten des Bildungsgutscheines für den Busführerschein wieder zurückzahlen zu müssen wenn ich mich arbeitslos melde?
    Wäre super wenn mir jemand eine kompetente Antwort geben kann. Danke im Voraus.