Beiträge von Fabi25

    ob ihr überhaupt als Wohngemeinschaft anerkannt werdet ist fraglich, da ein Kind mit dabei ist. Sicher ist, man euch nach 12 Monaten als Bedarfsgemeinschaft werten wird. Bis dahin könnte die Bekannte 2/3 der Wohnkosten warm als Kosten der Unterkunft geltend machen.
    Hier die Richtwerte fürs Saarland: http://www.harald-thome.de/media/files/kdu,-ae,-but-rilis/KdU-Saarland---01.01.2016.pdf


    Wie oft muss ich dich jetzt eigentlich noch aufklären? Informiere dich doch endlich mal was eine Bedarfsgemeinschft, was eine Haushaltsgemeinschaft und was eine Wohngemeinschaft ist!



    Wenn ihr nen normalen Vertrag für ne WG habt hnd die Kosten im Rahmen liegen sollte es kein Problem sein...

    Ja, das sowieso! Es zählt nur das was du selbst nutzt, ergo wofür du zahlen mussst/müsstest. Ich habe jetzt den Tipp bekommen, die Pauschale bei bei "Nebenkosten(ohne Heizkosten)", ohne durchgestrichen und "mit" rüber zu schreiben. Ansonsten kann man es aber wohl auch bei "sonstige" eintragen.


    Ja gehe ich auch von aus, das Formular ist einfach nicht dafür ausgelegt also müssen die es wohl oder übel so hinnehmen oder ein vernünftiges Formular austeilen...

    Hmm also ich hab schon überlegt in der Kostenbeteiligungsvereinbarung folgende Formulierung zu verwenden:


    "Der Dauergast zahlt für die Nutzung der Räume eine Kostenbeteiligung der vom Vermieter zu zahlenden Unterkunftskosten in Höhe von monatlich ...€ für Kaltmiete, ...€ Nebenkosten und ...€ Heizkosten als Pauschale. Damit sind alle entstehenden Betriebskosten abgegolten, eine Abrechnung der Verbräuche erfolgt mangels Erfassungsmöglichkeit nicht."
    Damit könnte man das vielleicht so erfassen.


    Also ich habe jetzt noch ein paar sinnvolle Beiträge zu dem Thema gelesen, vor allem wo es um den KdU Anlage beim bestehen einer WG geht und da wird immer gesagt man soll, da wo von Unterkunft gesprochen wird immer nur die von dir benutzen qm, Räume etc. angeben, da das sozusagen seine eigenen Wohnung darstellt mit dem dem Rest der Wohnung nichts zu tun hat...

    man sollte beim Studieren im letzten Semester zusätzlich das Fach "Wie beantrage ich Hartz4" einführen!


    habe ich nichts dagegen


    aber kannst du auch einen Sinnvollen Beitrag Leisten? Oder dich wenigsten erklären? Du wirst ja einfach Sachen in den Raum ohne sie auf irgendeine Art und Weise zu begründen und hast dabei scheinbar nichtmal Ahnung von der Materie!!!

    lacki seine Unwissenheit macht mir schon ein wenig Sorgen trotz so vieler Posts...



    Nun stellt sich mir allerdings immernoch die Frage, wie ich die KDU Anlage dann korrekt ausfüllen soll.
    Wenn wir eine Pauschale vereinbar haben, splittet diese sich dann doch per se neben der "Grundmiete" nicht auch noch in die "Nebenkosten", "Heizkosten" oder "sonstige "Wohnkosten" auf, oder?
    Das gleiche Spiel bei der Frage nach den Energiequellen und den Nachweisen, die man beilegen soll.
    Oder denke ich gerade einfach zu kompliziert?




    Bei genau diesem Punkt bin ich selber auch aber leider noch keine brauchbare Antwort gefunden...


    Meine Überlegung wäre es so zu Vermerken, als ob man alleine in einer Wohnung wohnt:
    also nur die Fläche die du tatsächlich nutzt und nicht die Gesamtfläche(also Minus Schlafzimmer deiner Mutter etc.) und dann einfach bei Kosten unter sonstige eintragen, die du deiner Mutter monatlich zukommen lässt.
    Alles weitere würde ich frei lassen.


    Wie gesagt hoffe selber hier genau bezüglich dieses Punktes Hilfe zu finden aber bisher hat sich noch keiner Sinnvoll geäußert und auf lacki würde ich schonmal garnicht hören der sollte sich erstmal klarmachen was eine Hausgemeinschaft überhaupt ist...

    Ja, Haushaltsgemeinschaft ist in eurem Fall richtig.


    Stimmt so doch nicht!


    Wenn du für dich selber wirtschaftest, was ja der Fall zu seinen scheint, da du ja deinen Unterhalt vermutlich durch die Minijobs. etc. bisher bestritten hast und deine Mutter jetzt nicht vor hat dich finanziell zu unterstützen, dann bildet ihr keine Haushaltsgemeinschaft...

    Nein, es bleibt in deinem Fall dabei, dass du mit deinen Eltern keine Bedarfsgemeinschaft bildest.


    http://www.gegen-hartz.de/hartz4.html#536596974f0aeb506


    Behaupte ich doch garnicht!!!! wo hast du gelesen, dass ich so etwas geschrieben habe?


    Kann jemand was sinnvolles zur Antwort meiner Frage beitragen? Und von einem User der schon so viele Beiträge geschrieben hat, würde ich doch etwas mehr Ahnung erwarten bzw. sich aus dem Thema rauszuhalten, wenn man eben keine hat. Aber wenn man schon was postet, dann etwas was auch Sinn macht und einem weiterhilft...


    Ich habe den Eindruck ihr spamt einfach den Eintrag ohne wirklich einen sinnvollen Beitrag beizutragen oder was hilfreiches zu posten. Ich habe den Eindruck euch das ganze überhaupt erst verständlich machen zu müssen, dabei wollte ich doch eigentlich hier selber Hilfe erhalten...

    Hallo,


    wie kommst Du auf das SGB XII - wenn Du doch Leistungen nach dem SGB II beantragen willst?


    dms


    Na ich habe einfach nach Haushaltsgemeinschaft gegoogelt und das war die Definition? Ist die etwa zweimal anders definiert? Würde aus meiner Sicht ja keinen Sinn machen aber lasse mich gerne eines besseren belehren. Wo ist denn definiert was eine HG ist in SGB II???


    Hier aus dem SGB II


    " Eine Haushaltsgemeinschaft (HHG) im Sinne des § 9 Absatz 5
    liegt vor, wenn mehrere Personen auf familiärer Grundlage zusammen
    wohnen und wirtschaften ("Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft").
    Der Begriff ist eng auszulegen. Die Feststellungs- und Beweislast
    liegt bei der Grundsicherungsstelle, d. h. sie muss die Voraussetzungen
    des Vorliegens einer solchen Wirtschaftsgemeinschaft
    positiv feststellen. Eine HHG liegt nicht vor, wenn zwar eine
    Wohnung gemeinsam bewohnt, jedoch selbständig und getrennt
    gewirtschaftet wird. "


    für mich genau das gleiche wie das was ich von wikipedia zuerst reingestellt habe...



    lacki


    Zitat


    als Ü25 bist du deine eigene Bedarfsgemeinschaft. du bildest mit den Eltern schon eine Hausgemeinschaft, aber keine Bedarfsgemeinschaft. Nur bei einer Bedarfsgemeinschaft müssten sich deine Eltern beim Jobcenter erklären.



    Bei einer HG geht das Jobcenter auch davon aus, dass man durch die anderen Mitglieder der HG unterstützt wird, falls es ihr Einkommen ermöglicht, daher müssen die es die bei einer HG auch offen legen. Steht doch auch so im SGS II drin...
    aber wie gesagt bin ja nicht einmal der Meinung, dass es sich um eine HG handelt von daher irrelevant für mich...

    als Ü25 bist du deine eigene Bedarfsgemeinschaft. du bildest mit den Eltern schon eine Hausgemeinschaft, aber keine Bedarfsgemeinschaft. Nur bei einer Bedarfsgemeinschaft müssten sich deine Eltern beim Jobcenter erklären.


    Stimmt doch so nicht! "In der Sozialhilfe ist die Haushaltsgemeinschaft in § 39 S. 1 SGB XII definiert als gemeinsames Wirtschaften von in einem (gemeinsamen) Haushalt zusammenlebender Personen (widerlegbare Vermutung)."


    Trifft doch auf mich nicht zu, wir wirtschaften doch alle für uns selber... Daher bilden wir meiner Meinung nach auch keine HG sondern eher eine WG

    du musst ehedem den Mietvertrag vorlegen. Dann müsst ihr sinnvollerweise einen Untermietvertrag machen. Du bildest mit den Eltern eine Hausgemeinschft. Also kannst du 1/3 der Warmmiete geltend machen(sofern nicht noch andere Geschwister in der Wohnung leben)


    So wie ich das verstanden habe bilde ich eben keine HG mit meinen Eltern, da ich alles selber zahle... Würde ich angeben das wir eine HG sind würden ja ihre Finanzen überprüft werden und je nachdem, wieviel sie verdienen würden davon meine Bezüge abhängen. Aber genau das ist ja die Sache ich werde von denen nicht unterstützt deshalb ja auch keine HG...

    Hallo,


    ich schließe zur Zeit mein Studium ab und bin danach erstmal arbeitslos, daher wollte ich einen ALG II Antrag stellen jetzt habe ich schon rausgefunden, dass man bei BG und HG eine 0 eintragen soll im Hauptantrag (bin 26).


    Jetzt ist mir der Teil mit dem KdU noch nicht ganz klar.


    Also meine Eltern lassen mich zur Zeit noch kostenlos bei sich wohnen, aber dass wollen die ändern mit Beendigung meines Studium, daher wollten wir jetzt eine Kostenbeteiligungsvereinbarung aufsetzen, wo ein pauschaler Betrag festgelegt wird, denn ich an sie Überweise.


    Jetzt habe ich jedoch die Frage was fülle ich im KdU aus und was trage ich da ein?


    2.1 Da die Daten der Gesamten Wohnung oder nur die von mir genutzten? Oder kann ich das alles komplett weglassen und auf die Kostenbeteiligungsvereinbarung verweisen?


    bei 2.2 wo soll ich da die Kostenbeteiligungsvereinbarung eintragen? Soll ich die da überhaupt eintragen? Da erscheint mir persönlich sonstige am sinnvollsten...


    3 würde ich dann weg lassen?


    4 Da steht in meiner Unterkunft... also da ne 0 weil ich ja alleine in meinem Zimmer lebe oder doch auf die ganze Wohnung bezogen oder vielleicht auch weg lassen?


    Ich hoffe es gibt hier jemanden der mich etwas aufklären kann, finde das ganze sehr undurchsichtig...