Beiträge von bernd1988

    Moin nochmal - hatte eben meinen Termin beim Amt.


    Laut deren Aussage stehen mir keine Leistungen zu, da ich keinen triftigen Grund für einen Auszug aus dem Elternhaus habe.


    Blöd gelaufen - trotzdem danke für deine/eure Hilfe


    Lieben Gruß

    Die Frage zielte eher darauf ab, ob ich im JC angeben muss, dass ich mit meiner Freundin zusammenziehe oder mit wem fremdes in eine WG... :)


    Aber ich denke, dass mir gut geholfen wurde - vielen Lieben Dank nochmal!

    Das heißt ich kann ohne Bedenken im JC angeben, dass ich zu meiner Freundin ziehe?


    Arbeitsvertrag ist so ne Sache... Weil es über das Land Niedersachsen geregelt wird.. Ist dort wohl so üblich... meinten zumindest meine zukünftigen Kollegen!



    Nochmal zusammengefasst heißt das, dass ich Anspruch auf einen Regelsatz + 50% der Miete habe?
    Und nach 1 Jahr würde sich das ändern... Stimmt das so?



    Ganz vielen lieben Dank nochmal! Und Sorry für meine Unwissenheit.

    Ja genau – ich habe mich erst im Bürgeramt umgemeldet und bin im Anschluss in das Jobcenter gegangen!


    Wie wird denn „länger als ein Jahr zusammenleben“ definiert? Wir leben ja noch gar nicht zusammen und der wechselseitige Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen ist auch noch nicht vorhanden.
    Die anderen drei Punkte treffen auch nicht zu.


    Wäre es cleverer gewesen, im JC anzugeben, dass man in eine WG zieht? Und das Mietverhältnis über ein Untermietvertrag darlegt?



    Eine schriftliche Bestätigung vom Arbeitgeber, dass ich dort demnächs beschäftigt bin, kann ich vorlegen.


    Lieben Gruß

    Hey,
    Hatte mich erst umgemeldet und bin dann „rüber“ ins JC gegangen… Also alles an einem Tag erledigt.
    Arbeitsvertrag ist noch nicht unterschrieben. Habe bis jetzt nur deren Aussage, dass ich dort anfange kann.


    Naja – als wir den Entschluss gefasst haben, dass ich zu ihr ziehe, hatte ich den Job noch nicht in Aussicht. Das hat sich relativ kurzfristig ergeben. Geplant war auch eigentlich, dass ich hier in der Umgebung anfange zu arbeiten.
    Abgesehen davon sind wir sowieso immer bei ihr und ich musste nicht wirklich Möbel/Umzugkartons schleppen.. War also nicht wirklich stressig! ;)


    Lieben Gruß

    Hey erstmal danke für die Antwort.


    Zum Verständnis für mich noch eine Frage:


    Inwiefern bilde ich denn noch eine BG mit meinen Eltern, wenn ich nicht mehr bei Ihnen wohne? Ich will ja in die Wohnung zu meiner Freundin.


    Lieben Gruß

    Schönen Guten Tag,


    da ich leider noch ein totaler Laie auf dem Gebiet ALG 2 bin, ersuche ich mal die Hilfe von den Profis :p


    Folgende Situation:


    Ich bin 22 Jahre alt, habe vor kurzem mein Studium abgeschlossen und würde nun gern mit meiner Freundin (hat einen festen Job, verdient ganz gut) zusammenziehen. Zur Zeit bin ich arbeitslos, aber ich habe eine Stelle zum 1. August in einer anderen Stadt in Aussicht (werde dann vermutlich umziehen).


    Bei meinem ersten Termin, als ich mich arbeitslos gemeldet habe, wurde mir gesagt, dass meine Eltern alles für mich beantragen müssten….?


    Habe ich irgendwelche Ansprüche auf ALG 2 (oder eventuell sogar Wohngeld)? Meine Freundin und ich sind noch nicht so lange zusammen und sie ist noch nicht bereit für mich aufzukommen.
    Spielt das Alter dabei eine Rolle?
    Müssen meine Eltern mich ggf. unterstützen?


    Vielen Dank für euer Bemühen im Voraus!