Beiträge von Vicki004

    Hallo Community,


    mein Freund beendet bald sein Studium und wird deswegen zu gegebener Zeit ALG II beantragen. Wir wohnen seit mehr als einem Jahr zusammen und würden dann aus Verwaltungssicht eine eheähnliche Gemeinschaft/Bedarfsgemeinschaft/Haushaltsgemeinschaft bilden. Soweit sind wir nun informiert.


    Erste Frage: Welche Art von Gemeinschaft würden wir bilden?
    - Leben seit 2 Jahre zusammen
    - Beide sind über 25 Jahre
    - Keine Kinder
    - Keine Berechtigung /Verfügung auf das Konto des anderen


    Zweite Frage: Erhält mein Partner wenigstens den Mietanteil?
    - Ich bin weiterhin Student und werde finanziell von meiner Familie unterstützt.
    - Mein Vermögen überschreitet den rechtlichen Freibetrag (150€ x Lebensalter).
    - Ich überweise monatlich meinen Mietanteil an meinen Partner (alleiniger Mieter)
    - kein erwerbstätiges Einkommen



    Ich habe einfach die Bedenken das durch den ALG II Antrag meine Vermögenswerte (Ersparnisse) offen legen muss und für seinen Lebensunterhaltungskosten zzgl. Miete aufkommen muss. Ich würde einfach gerne Vorab wissen was uns bevorsteht.


    Ich bedanke mich schon einmal Vorab für eure Antworten.



    Liebe Grüße Vicki