Nochmal langsam und zum mitschreiben: NEIN, eine Hochzeit ist privates Vergnügen, dass ich mit meinen Steuergeldern nicht unterstützen muss.
Echt nicht? Privatvergnügen? Warte mal...
Grundgesetz schrieb:Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Eine standaesamtliche Trauung ist für unter 100,00 Euro in jedem Standesamt verfügbar.
Kauf dir mal einen Mathekurs!
Anmeldung: 40,00
Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses: 40,00 (pro Person)
Namensänderung: 10,00 - 20,00 (pro Namensänderung)
Im GÜNSTIGSTEN Fall sind wir also bei 130 (40 + 2*40 + 10) Euro, wenn nur ein Name geändert wird (gewöhnlich) und nicht noch Kinder* an der Eheschließung beteiligt sind:
Beurkundung einer Vaterschafts- / Mutterschaftsanerkennung, bzw. Zustimmung hierzu: 30,00 (pro Kind*!)
Und JETZT zeige uns allen mal bitte am aktuellen ALG-II-Schlüssel, wo diese Gebühren im ALG-II-Satz untergebracht sind; wohl gemerkt: unvermeidbare Gebühren. Ich erinnere an dieser Stelle aber auch nochmals an Artikel 6, Absatz 1 GG!
*) Kinder sind die kleinen Qulägeister, die asozialen** Singles mal den Lebensabend finanzieren sollen.
**) Asoziale Singles sind Menschen die den Generationsvertrag völlig eigennützig und verantwortungslos nicht gewillt sind durch verantwortungsvolle Kinderaufzucht gemäß Artikel 6, Absatz 2 und 5 GG zu erfüllen.