Beiträge von dertutor

    Hallo Leute,


    Als Alg2er mit Kleingewerbe muss ich ja meine Einkommensteuererklärung machen, jedenfalls verlangt das Finanzamt dies seit Gründung jährlich für das Gewerbe. Dazu benötige ich stehts eine Software (Wiso Steuersparbuch, die ich schon immer vergünstigt erwerbe) , da ich noch nichts gefunden habe (kostenlos), dass die Berechnung und Übersendung ans Finanzamt für mich so einfach und verständlich macht - hier bin ich leider oft bei den Fragen überfragt und die Software hat gute Erklärungsguides die helfen. Ich gebe diese Erklärung ja quasi durch mein Kleingewerbe ab, ohne müsste ich das ja nicht, weil ich neben Alg2 kein Einkommen hätte. Aus diesem Grund habe ich versucht die Ausgabe für die jährliche Lizenz (rund 30 Euro, manchmal 20) in der EKS in Abzug zu bringen, was nun mit dem Argument abgelehnt wurde, dass eine Software für den Umfang meines Unternehmens nicht erforderlich wäre.


    Darf das so sein bzw. können die einfach entscheiden wie ich meine Steuererklärung zu machen habe, bzw mit welchen Mitteln? Würde ich das einem Steuerberater geben, müsste ich das doch auch absetzen können, warum dann nicht eine Software die nur im Zusammenhang mit dem Gewerbe notwendig ist?


    Habt ihr hier ggf. einen Rat für mich?


    Vielen Dank im Voraus
    Mario

    Was hat dies mit dem Geld zutun? Ausgaben die mir betrieblich entstehen sind nunmal nach geltendem Recht auch als solche zu behandeln. Ich weiß dass das JC hier gegenüber dem FA viel mehr Entscheidungshandhabe hat, aber es gibt ja auch Grenzen. Es geht ja darum nur das machen zu müssen, was auch notwendig ist. Die Sammelwut mancher JCs hat schon längst ein Ausmaß angenommen das nicht mehr vertretbar ist. Und da ich bereits alle sechs Monate einen dicken fetten Umschlag mit hunderten von Belegen einsende, will ich echt nicht noch mehr Doku-Arbeit machen, die nicht notwendig ist oder gar rechtens. Und das Finanzamt hat derartiges noch nie von mir verlangt. Auch nicht von meinem Bruder und der ist mit seiner Baufirma seit 11 Jahren selbstständig.


    Du meinst also das es erstmal reicht, wenn ich dem in einen Schreiben darlege, wie beide Positionen zu verstehen wären?


    Gruß
    dertutor

    Hallo Leute.


    Ich erkläre kurz meinen Stand: Ich bin ALG-2-Leistungsbezieher und verdiene mit einer kleinen Online-Hardwaretest-Redaktion ca 155,- Euro im Monat dazu. In dieser Tätigkeit testen wir diverse Computerkomponenten verschiedenster Hersteller, welche uns die Hardware NUR als Leihgabe zukommen lassen und wir dann im Anschluss einen Testbericht darüber schreiben, danach gehen die Samples wieder zurück.


    Nun reiche ich wie jedes Mal meine EKS ei,n wo ich auch das Porto (also den Rückversand zum Hersteller und den Zwischenversand zu meinen anderen Redakteuren) jedes mal detailliert eintrage und mit Rechnungskopie belege. Nun bekam ich heute einen Brief mit einem abschließenden Bescheid, wo plötzlich verlangt wird für jede Sendung die ich verschicke auch noch eine Erklärung beizufügen, um was es sich handelt bzw. welchen gewerblichen Nutzen hier anliegt. Ist sowas rechtens? Also können die einfach verlangen das ich neben der Rechnungskopie (über den Versand) auch noch den Inhalt und Grund jeder Sendung mitteilen muss?


    Der zweite Punkt ist, dass ich zwei CD-Keys von PC-Spielen als Ausgabe geltend gemacht habe. Diese dienen nicht des Zeitvertreibs sondern sind Teil des Testparcours z.b. von Grafikkarten um dessen Leistungsfähigkeit zu nutzen. Es werden davon jeweils Bench-Szenarios erstellt, das Spiel spielt also niemand durch oder sowas. Meint ihr, dass es ausreichen würde denen das nochmal so zu erläutern, oder muss ich das garnicht? Es ist ja eigentlich normal wie mein Werkzeug zu werten, über dessen Sinn man ja auch nicht reden müsste.


    Mir geht das ehrlich gesagt ganz gewaltig gegen die Hutschnur, dass ein Amt ohne fachliche Qualifikation in meinem Bereich entscheiden kann, was ich gewerblich benötige und was nicht. Deshalb wäre ich sehr froh, wenn mir jemand nochmal einen Leitfaden verlinken könnte, der meine Doku-PFLICHTEN aufzeigt, wenn möglich und vorhanden, denn ich habe nichts brauchbares gefunden bisher.


    Anbei habe ich das anonymisierte Beigleitschreiben beigefügt:
    http://filehorst.de/d/btEspHch


    Bin für jede Hilfe dankbar


    Gruß
    dertutor