Beiträge von DirtyHarry

    MoinMoin@all


    Ich bin .z.Zt. in einer AGH bei einer gGmbH im Eifelkreis Bitburg/Prüm. Ich habe hier schon gelesen das 20% der Maßnahmezeit für Qualifizierung betragen muss. Da ich jetzt schon 4 Monate dort bin und noch KEIN mal auch nur eine Qualifizierungsstunde abgehalten wurde ist meine Frage.


    Ist dies Aktuell und wo ausser hier kann ich es nachlesen ? Gibt es darüber eine Rechtsvorschrift oä. ?


    Desweiteren verstehe ich nicht "Träger, die die Schaffung einer AGH anbieten, haben in diesem Zusammenhang nachvollziehbar und ausführlich darzulegen, worin das öffentliche Interesse an der Erledigung der Tätigkeit besteht."


    Wir holen Möbel, Sofas etc. von Privatleuten ab, stellen diese beim Träger im Sozialkaufhaus aus - Dabei muss ich immer Lachen. Da sind Möbel die für weit über 400 Euro verkauft werden - Und bringen dies dann zum Käufer (99,99% Privat). Was bitte hat das mit "Im öffentlichen Interesse" zu tun ?



    Gruß