Beiträge von lusita

    Ein 35-jähriger Mann aus Kasachsten hat dort einen deutschen Pass als Abkömmling eines Spätaussiedlers erlangt, sein Arbeitsverhältnis (in Kasachstan) selber gekündigt, nach Deutschland gekommen, um hier Fuss zu fassen. Seine Frau hat einen Antrag auf Familienzusammenführung gestellt, dem neulich von ABH entsprochen wurde. Dieser Mann hat ALGII Anfang Februar beantragt, etliche Anlagen mit Hilfe Dritter ausgefüllt. Er ist der deutschen Sprache noch nicht ausreichend mächtig, sofort auf dem Arbeitsmarkt hat er keine Chancen, genügend Geld zum Lebensunterhalt auf Dauer hat er nicht.
    Im Laufe der Bearbeitung seines ALGII-Antrags bekommnt er immer wieder Aufforderungen zur Mitwirkung, die mir ziemlich seltsam vorkommen.
    Nämlich, der Grund seiner Kündigung - warum wurde sein Arbeitsverhältnis in Kasachstan gekündigt. Ist das doch nicht egal, wenn er nach DL immigriert hat? Oder ist das nicht klar genug, dass vor der Migration eine Kündigung unvermeidbar ist?
    Und das gleiche bzgl. seiner Frau: ob es seitens Arbeitsgebers gekündigt wurde und warum. Ist das auch nicht klar, dass es bei der Familienzusammenführung in DL ohne Kündigung nicht geht?
    Die beiden haben nicht in Deutschland gearbeitet, nicht in einem EU-Land, sie haben keinen ALGI-Anspruch.
    Sind die beiden zum Leistungsbezug nicht berechtigt, wenn sie selber im Herkunftsland (zwecks MIgration) kündigen und hier kein Geld zum Lebensunterhalt haben?