Beiträge von Jenni28

    Hallo ihr Lieben,


    ich habe heute meine Bewillungsbescheid bekommen, jedoch muss ich dagegen Widerspruch einlegen, da so einige Dinge nicht stimmen. Meinen Antrag habe ich am 4.01 gestellt, welcher jedoch mündlich (unkorrekter Weise) abgelehnt wurde, da ich zu diesem Zeitpunkt bei meinen Eltern gemeldet war und nicht die Vermögensverhältnisse meiner Eltern offen legen wollte, wozu ich aufgefordert wurde. Ich habe erklärt, dass es sich um eine reine Wohngemeinschaft handelt und ich keine finanziellen Mittel von meinen Eltern erhalte. Abgesehen davon bin ich bereits 28 Jahre alt. Auf jeden Fall wollte die Sachbearbeiterin meinen Antrag nicht fortführen ohne die Vermögensverhältnisse meiner Eltern. Dementsprechend fühlte ich mich gezwungen oder genötigt mich umzumelden und habe mir darauf hin eine Wohnung in einem anderen Stadtteil gemietet, die ich mir zu diesem Zeitpunkt quasi nicht leisten konnte. Für diesen Stadtteil war ein anderes Jobcenter zuständig und hat mir Recht gegeben, dass ich die Vermögensverhältnisse meiner Eltern nicht hätte offen legen müssen. Da ich meinen Antrag zum 1.1 gestellt habe, haben sie mich wieder zum alten Jobcenter, was für meinen Erstantrag zuständig ist, geschickt mit einer Eintragung im System, dass die verpflichtet sind meinen Antrag zu bearbeiten ohne die Vermögensverhältnisse meiner Eltern offen zu legen.


    Auf jeden Fall bin ich wieder bei der alten Sachbearbeiterin gelandet, die mich sowieso schon auf dem Kieker hatte und am 4.01 zu unrecht meinen Antrag nicht bearbeitet hat, wodurch ich mittlerweile zwei Monate mittellos bin. Ich der zwischen Zeit habe ich ja wie bereits eine Wohnung gemietet um mich umzumelden damit mein Antrag bearbeitet wird. Im neuen Jobcenter habe einen Termin in der Leistungsabteilung aber erst im Februar bekommen. Musste aber schon zum 15.01 meine Kaution für die neue Wohnung bezahlen und zum 1.2 meine Miete für Februar. Aufgrunddessen habe ich zu diesem Zeitpunkt mein Auto für 1700 Euro verkauft, wovon ich einmal 1000 Euro im Januar und 310 Euro im Februar auf mein Konto eingezahlt habe, um damit die genannten Kosten zu bezahlen. Die Sachbearbeiterin im Jobcenter hat diese Einzahlungen als einmalige Einnahmen berechnet, wodurch ich für Januar kein Geld bekomme vom Amt und im Februar mir 310 Euro abgezogen werden.


    Ich hoffe ich habe die Sachlage auf das Nötigste zusammengefasst damit ihr die Problematik versteht. In Wahrheit war alles noch viel komplizierter und ich wurde im ersten Jobcenter nur schikaniert. Allein so Aussagen wie "Sie sehen gar nicht so aus als ob sie ALG benötigen würden" oder in jedem zweiten Satz "Das glaube ich ihnen nicht" waren total unverschämt


    So nun meine Frage:


    Ist es korrekt, das der Erlös aus dem Verkauf des Autos für 1700 Euro als einmalige Einnahme berechnet wird? Wozu es gar nicht gekommen wäre, wenn mein Antrag im Januar korrekt bearbeitet worden wäre?


    Zweite Frage: Angenommen mir hätte ein Bekannter die 1700 Euro als Darlehnen gegeben, um mir aus der Patsche zur Helfen, um meine Miete und Kaution fristgerecht zu bezahlen. Würde das was ändern? Immerhin zählt ein Darlehnen nicht als Einnahme, da es die Vermögenslage nicht verändert?!


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen bei meinem Widerspruch.


    Lieben Gruß Jenni