Beiträge von Hurricane77

    Hallo,


    meine Freundin möchte gerne zu mir ziehen, sie bezieht ALG2, ich habe bereits meinen Vermieter gefragt, er hat mir einen Antrag zugeschickt den ich ausfüllen soll.

    Das Jobcenter möchte wir auch noch fragen, nur weiß ich nicht , wie die Reihenfolge ist, erst Jobcenter um Genehmigung fragen oder erst Vermieter?

    Es könnte ja sein, dass der Vermieter zugesagt zum Beispiel Éinzug am 15.08.2018 und Jobcenter erst es zum 01.09.2018, wie soll ich am besten da vorgehen?


    Merci

    Hallo,


    ich wurde von der Agentur für Arbeit für eine Jobmesse am 22.03.2018 eingeladen, ich habe mir für den Tag eine Tageskarte für 6,25€ gekauft,

    nachdem ich den Antrag gestellt hatte auf Übernahme der Fahrtkosten habe ich den Ablehnungsbescheid erhalten mit dem Inhalt:


    Ihnen sind Aufwendungen in Höhe von 6,25 Euro entstanden, deren Erstattung Sie beantragen. Um ein eingemessenes Verhältnis von Leistungszweck und

    Verwaltungsaufwand zu erhalten, werden Leistungen unter 10,00 Euro jedoch grundsätzlich nicht gewährt.


    Wie würdet Ihr da vorgehen? würdet Ihr Widerspruch eingelegen und mit welcher Begründung?


    Dankeschön

    Guten Tag,



    ich schreibe für meine Freundin (28 Jahre alt), negative Schufa, Sie ist am 03.03.2017 in eine möblierte Pension
    (1-Zimmer) eingezogen, Warmmiete 450,00€.



    Im Juli 2017 hat Sie vom Vermieter die Auskunft bekommen, dass ein anderes Zimmer im selben Haus ab August 2017 frei wird, Sie ist ohne die Genehmigung (ohne dem Jobcenter vorher Bescheid zu geben) zum 02.08.2017 umgezogen wegen:



    - Ihr altes Zimmer war langfristig unzumutbar da Sie auf ca. 12 qm gewohnt hat.
    - Ihr Zimmer hat kein Tageslicht bekommen
    - Mit dem Handy hat Sie kaum bis gar nicht Empfang.
    - Da Sie eine negative Schufa hat, stehen Ihre Chance auf den Wohnungsmarkt schlecht, Sie hatte angst, dass das Zimmer anderweitig vermietet wird.
    - Sie hatte im alten Zimmer keine Küche, Kochmöglichkeit war nicht vorhanden, im neuen Zimmer ist kochen auch verboten aber es ist etwas Platz für eine Mikrowelle usw.
    - Im alten Zimmer war ein sehr alter Teppich, Sie leidet seit 06.07.2017 an Nierenbeckenentzündung, im neuen Zimmer ist Laminatboden, es ist einfacher mit der Reinigung und somit mit der Genesung.



    Das aktuelle Zimmer kostet 500,00€ und ist ca. 20qm groß, seit dem 02.08.2017 bekommt Sie 50,00€ weniger jeden Monat weil nur die alte Miete von 450,00€ bezahlt wird.


    Die Leistungsangelegenheit wurde diesbezüglich angefragt wie lange dieser Zustand hält und wann man die volle Miete erhält, leider kam keine Antwort auf Ihre E-Mail.




    Habe im Netz 2 Artikel gefunden:


    Urteil vom Bundessozialgericht mitteilen: Jobcenter darf Mietkosten auch nach ungenehmigtem Umzug nicht einfrieren Aktenzeichen: B 4 AS 12/15 R


    spiegel.de/wirtschaft/soziales…einfrieren-a-1077930.html


    Was kann die Freundin jetzt machen um die volle Miete bezahlt zu bekommen, wie lange hält dieser Zustand?


    Wenn Sie zum Beispiel einen Job findet und Vollzeit 2 Monate arbeitet und vom Arbeitgeber innerhalb der Probezeit gekündigt wird und sich wieder Arbeitslos meldet, bekommt Sie dann die volle Miete bezahlt?



    Danke