Beiträge von zicke

    richtig geh zum jobcenter oder arge. es hängt davon ab, was du für eine lehre gemacht hast. hast du eine betriebliche lehre mit richtigem lehrlingsgeld gemacht bekommst du alg1 also musst du zum arbeitsamt. wenn du dieses bab hattest, bekommst du nur hartz IV. bist du unter 25 ziehen sie deine eltern noch mit ran, wegen unterhalt. wichtig, suche dir eine bewegung in deinem ort die gegen hartz IV auf die straße geht oder protestiert, die können dir echte tip zum antrag geben, keine schummeleien, nein-



    keine rechtsberatung nur meine meinung


    mfg
    zicke

    du bist unter 25 jahre alt, da ist das mit dem unterhalt richtig. bitte prüfe aber, ob deine mutti auch berücksichtigt wurde beim einkommen deines vatis, der ist er nämlich auch unterhaltspflichtig. auch wenn du noch geschwister hast unter 25 jahre. es ist das neue unterhaltsgesetz, welches aber erst ab 01.07. gültig ist.


    dies ist keine rechtsberatung, nur meine meinung.


    mfg
    zicke

    hallo markus, auf das kindergeld hast du anspruch, da du nicht wirtschaftlich selbständig bist. bei hartz IV sieht es anders aus. du solltest dich nur arbeitssuchend melden, wegen der rentenanwartschaft. ansonsten hast du fehlzeiten. geld wirst du aufgrund deiner eltern nicht bekommen. ich glaube auch nicht, dass deine eltern bereit sind ihre verhältnisse offenzulegen. das müssen sie bei alg.II wegen dem neuen sonderunterhaltsgesetz. wegen dem praktikum brauchst du keine angst zu haben, du kümmerst dich ja, das wird dir als bemühungen angerechnet. wichtig ist nur, ob es bezahlt wird. also kindergeld musst du beantragen bei deiner familienkasse.


    dies ist meine meinung, keine rechtsberatung!


    mfg
    zicke

    mal eine richtigstellung zu deinem problem. wenn dein bäcker dir eine stellung mit 15h die woche anbietet, ist dies kein minijob mehr sondern eine sozialversicherungspflichtige arbeit und du musst dich vom a-amt oder jobcenter abmelden. dann musst du auch keinen 1-?job mehr machen.
    minijobs gehen nur bis zu einer arbeitszeit von 14,9 h/woche. wurde gestern auch von einer juristin in einem gespräch so bestätigt. also frage deinen chef, ob es wirklich eine stelle von 15h/woche ist. wenn du das nicht meldest ist es schwarzarbeit.


    das ist meine meinung, keine rechtsberatung.


    mfg
    zicke