Beiträge von maja

    Wieder mal das Thema Bedarfsgemeinschaft und Einkommensanrechnung: Ist ein Netto-Einkommen von 1000,-Euro zuviel?


    Mein Partner und ich wohnen zusammen, er erhält ALg II; ich habe einen Verdienst von 1000,-Euro netto. Die Miete für die Wohnung beträgt 700,00 Euro. Wir haben kein gemeinsames Konto, Versicherungen usw. und müssten daher nicht als Bedarfsgemeinschaft gelten. Trotzdem würde ich gerne wissen, ob mein Partner auch bei Anrechnung meines Einkommens Anspruch auf ALG II hätte, wenn das Arbeitsamt uns doch eine "Bedarfsgemeinschaft" unterstellt. Vorallem weil die Gesetzte ja dahin verschärft werden sollen, dass die Beweislast bezüglich der Bedarfsgemeinschaft zukünftig beim ALG-Bezieher liegt.