Beiträge von kriegsgoettin

    Hallo zusammen,


    ich fange am dienstag einen job in VZ an und verdiene 540,00 ? als Fixum, zzgl. der Provisionszahlung.


    Meine Frage an Euch ist:


    Wie wird mein Einkommen seitens vom Amt angesehen? Wie wird die Berechnung vollzogen? Habe ich noch Anspruch auf Leistungen vom Amt?


    Da ich am Dienstag meinen Arbeitsvertrag bekommen soll und ich mir meiner Sache noch nicht so sicher bin, da ich ein Kind zu verpflegen hab, wär es lieb von Euch, wenn ich diesbezüglich eine rasche Antwort erhalten könnte.


    Danke.
    Christiane

    hallo,


    wenn du Hilfe bzgl. der Berchnungen deines Bescheides in Anspruch nehmen möchtest, kann ich nur aus persönlicher Erfahrung dir sagen, dass es in deiner Stadt oder Dorf direkt bei der Gemeinde einen Ansprechpartner gibt, der dir bei Nichtverstehen der Bescheide zur Seite stehen kann.


    Bei mir auf dem Dorf gibt es eine Ansprechpartnerin und die konnte mir bei diversen Angelegenheiten was z. B. Widersprüche angeht, gut weiterhelfen. Sie hat sogar mit dem Amt telefonischen Kontakt aufgenommen und hat einige Sachverhalte, die ich nicht nachvollziehen konnte, regeln können.


    Dennoch wäre interessant ob du vorab ALG I bezogen hast. Wenn ja hast du den Anspruch auf den Zuschuss der für max. 2 Jahre bezahlt wird. Wenn das der Fall sein sollte, kann es u. a. auch daran liegen..


    Kopf hoch, nach Regen kommt wieder Sonne. Ich bin auch alleinerziehend und habe auch schon so derartige Schocks bekommen, was die Geldleistung angeht. Das wird sich alles aufklären. Geh zu deiner Gemeinde oder Stadt und frage nach, ob es einen direkten Ansprechpartner gibt, der dir Behilflich sein kann.


    Ich wünsch dir viel Glück und alles Gute.


    Lg
    kriegsgoettin

    Hallo,


    ich kann aus Erfahrung dir sagen, dass ich über die ARGE eine Waschmaschine durch ein Darlehen bekommen habe. Ich habe den Antrag gestellt und die Höhe des Darlehens wurde festgesetzt. Die mtl. Rate erfolgte dann nach Absprache mit dem Amt, da diese auch Sicher gehen wollen, dass eine Rückzahlung erfolgt. Diese vereinbarte Rate wird dann vom mtl. Grundlebensunterhaltes direkt einbehalten.


    Also, sprech mit dem Amt und über die Höhe der Rate.


    Des Weiteren kannst du die Waschmaschine auf Empfehlung des Amtes bei einem Händler holen der auch 2. Wahl Waren hat oder lass dir eine Adresse geben wo du sie als Alternativ kaufen kannst.


    Wenn du dir eine ausgesucht hast, lass den Kostenvoranschlag erst vom Amt absegnen, sonst kann es zu unerfreulichen Feedback kommen.


    Bis dann...


    kriegsgoettin

    Hallo zusammen,


    erstmals vielen Dank für die prompte Beantwortung meiner Frage bzgl. geringfügig Beschäftigte. :)


    Mitte letzter Woche habe ich von der RWE die Jahresrechnung für den Strom bekommen.
    Ich muss eine Nachzahlung leisten, die ich aber nicht in einem Gesamtbetrag leisten kann.


    Da ich aber bis Dato die Betriebskostenabrechnung von der Hausverwaltung noch nicht erhalten habe, kann ich nicht ersehen ob ich in den Grenzbereich für einen 2-Personenhaushalt liege.


    Des Weiteren ist mir aufgefallen, dass ich seinerzeit, trotz meiner Mitteilung an die RWE zu niedrig eingestuft worden bin (28,00 ? / 2 Personenhaushalt). Aus diesem Grunde ist die Nachzahlung entstanden.


    Meine Frage:


    "Kann ich diese Nachzahlung bei der ARGE einreichen mit einem Antrag dabei, dass die Nachzahlung von denen übernommen wird, auch wenn es in Form eines Darlehens ist?"


    Danke für eure Antwort im Voraus.

    Hallo zusammen,


    mein name ist Nane und ich beziehe hartz IV seit anfang des Jahres. Ich habe nunmehr ein Job angenommen wo ich im Monat nicht mehr als 100,00 ? verdienen werde. Wie sieht das mit der Berechnung meines Lebensunterhaltes nunmehr aus? Werden mir die 100,00 ? angerechnet und wenn ja wie?


    Danke für eure Antworten.