Beiträge von micha24

    hallo ihr,
    meine frage lautet.
    ich bin jetzt ein jahr im ausland gewesen um dort mein glück zu versuchen. nun kehre ich zurück und muss bis zu meiner eingliederung auf dem arbeitsmarkt oder wiederaufnahme einer selbständigen tätigkeit hatz IV beantragen. ich habe gelesen das ich keinen anspruch habe.
    "Dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen auch Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland haben.
    Demnach steht auch diese Personengruppen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und hat daher auch keinen Anspruch auf Leistungen des ALG II.
    Diese Regelung gilt sowohl für Deutsche, als auch für Ausländer, die in Deutschland eine Arbeitserlaubnis haben oder bekommen könnten.
    EU Bürger, die zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen haben ebenfalls keinen Anspruch auf Leistungen des ALG II.
    Kurzfristige Abwesenheit aus Deutschland (z.B. Urlaub) steht einem Anspruch allerdings nicht entgegen.
    Ebenfalls keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben Asylbewerber. Diese erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    "
    http://www.hartz-iv-antrag.de/de/informationen/alg_ii/alg_ii_berechtigte.html


    Meine frage lautet also: HABE ICH ANSPRUCH AUF LEISTUNG ? WENN JA : WIE SCHNELL ? UND WIE HOCH ? WIE LANGE ?