Beiträge von Venus 4

    Hallo Ihr lieben also ich habe da ein ganz tolles Buch es ist zwar von dem Stand 2004 aber ich denke und hoffe, dass sich nicht alt zu viel geändert hat und zwar heißt das Buch 111 Tips zu Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld der Herrausgeber ist der DGB-Bundesvorstandt vom Bund Verlag.


    Und zwar steht da drinn,Egal, ob es sich um hilfebedürftige Mieter oder Eigentümer handelt: Heizkosten werden den nach § 22 des zweiten Sozialgesetzbuchs von den Ämtern in der Regel in höhe der tatsächlichen Aufwendung erbracht. Diese tatsächlichen Kosten müssen allerdings angemessen sein. zur Angemessenheit einfach mal nach lesen weiter steht dort, Strom, der nicht fürs Heizen genutzt wird, und Warmwasser müssen ALG 2 Empfänger stets selbst bezahlen. Oft lassen sich die Kosten für die warmwasserwärmung und Heizung jedoch nicht trennen. In diesen fällen erstatten die Ämter nicht die kompletten Rechnungsbeträge für Wärmekosten, sondern nehmen einen abschlag vor. Von einer Rechnung für Heiz - und Warmwasserkosten werden dann z.b. 18 Prozent abgezogen und nur 82 Prozent erstattet.