Beiträge von Marianne

    Ich habe folgende Frage: Habe den Hartz-IV-Rechner bemüht. Es geht um den mir zustehenden Freibetrag. Dort steht: Kind(er) 16 - 24 Jahre alt! Wurde in der Gesetzesänderung vom Juli 06 auch diese Erweiterung aufgenommen u. in welchem Gesetz finde ich darauf Hinweise? Habe ständig Ärger mit dem Arbeitsamt deswegen, da sie mir meine Tochter nicht als "Kind" anrechnen wollen (Zuschläge für Alleinstehende mit Kind)! Ich bin berufstätig und muss meine Tochter aufgrund der Gesetzesänderung finanzieren bzw. musste mich als "Bedarfsgemeinschaft" anmelden? Wer kann mir da helfen, auch die Gesetzesfassung "Bedarfsgemeinschaft" bei zu Hause wohnenden unter 25jährigen finde ich nirgends mehr! Vielen Dank!

    Hallo Redfield, es wundert mich, dass Deine Mutter im Juni 06 keinen Antrag auf Bedarfsgemeinschaft Hartz IV bekommen hat, oder hat sie den ignoriert. Frage: Wovon habt ihr Kinder denn bisher gelebt, wenn Muttern so wenig verdient? Sie muss auf jeden Fall schnellstens diesen Antrag ausfüllen, denn rückwirkend gibts nix! Dann wird alles so berechnet, wie bei einem Hartz-IV-Empfänger +, dass Deine Mutter einen geringen Freibetrag bekommt, weil sie ja berufstätig ist. Auf jeden Fall stehen ihr 345€ als Haushaltsvorstand zum Leben zu u. Euch beiden jeweils 276€. Dann kommt noch die Miete dazu, ein geringer Anteil Freibetrag, Fahrtkosten u. einige Versicherungen. Aber das sind geringfügige Beiträge. Im Prinzip geht sie dann für "nada" arbeiten, so wie ich es in meinem Artikel beschrieben habe, Gruß Marianne

    Seit o.g. Änderung bilde ich, die schon immer berufstätig war, mit meiner Tochter (23 Jahre, ohne Ausbildung u. Arbeit) eine "Bedarfsgemeinschaft Hartz IV". D.h., ich, alleinerziehend, muss jetzt wieder für meine Tochter finanziell für alles aufkommen. Bin seit 17 Jahren alleinerziehend, jetzt wird es wieder an mir festgemacht, für Unterhalt zu sorgen. Wir sind ein Grenzfall, d.h., Hartz würde gerade von meinem Gehalt klappen, was wird mit meinem Bedarf, ich muss mich ganz anders versichern als ein Nichtarbeitender u. habe andere Ausgaben. Meine Tochter wird nächsten Monat 23, ist dann nicht mehr über mich familienversichert (Krankenkasse usw.), wer zahlt das? Der Selbstbehalt sog. Selbstbehalt, weil ich berufstätig bin, müsste doch irgendwie aus der Berechnung ersichtlich sein? Wenn man den Bedarf von mir als Haushaltsvorstand sieht, 345? + 276? + 500? Miete, soviel habe ich nicht Netto! Wo bleibt da der Selbstbehalt für die Berufstätigkeit? Zumal meine Tochter 1 Jahrespraktikum (mit anschließender Ausbildung) angefangen hat u. dafür mit meinem Auto täglich 35 km (1 Strecke) fahren muss? Ich versteh die Berechnung nicht! Wo bleibt hier die Gerechtigkeit? Der HartzIV-Empfänger dreht sich morgens nochmal um, während ich 6.00 aufstehen muss u. 8 Std. arbeiten muss!