Beiträge von schronny

    Hola,
    du beziehst ALG1 und das bekommst du 1Jahr lang.Somit würde ich sagen deine Fragen sind beantwortet.
    Du kannst aber Wohngeld beantragen doch dazu brauchst du eine Wohnung.Solltest du in dem Jahr keine neue Arbeit finden dann must du ALG2 beantragen.Die unter 25-Regelung trifft für dich nicht zu,da du eine abgeschlossene Berufsausbildung hast.


    Ok,das war es schon,war doch garnicht so schwer.Sollte ich was vergessen haben,melde dich einfach nochmal.
    Gruß,schronny

    Hola,
    ich nehme mal an das es sich bei deiner Ausbildung um eine ganz normale Lehre handelt die von der IHK geprüft wird?Ich frage nur,weil sich 2 Jahre für eine Ausbildung recht wenig anhört,es sei denn du hast eine Ausbildungsverkürzung.


    Wenn ich jetzt mal davon ausgehe,erfüllst du die Anforderung von ALG1.Das heißt,du must garkein Hartz4 beantragen sondern ALG1.Hat einen Vorteil,es gibt mehr Geld.Ich glaube,du kriegst dann 60%von deinem Lohn,den du im letzten Jahr deiner Lehre bekommen hast.Aber ich denke,das AA wird dir dann schon den richtigen Antrag geben.Du solltest dich nur entscheiden wegen deinem Umzug,denn du must Leistungen dort beantragen wo du wohnst oder wohnen willst.


    Was das Wohngeld betrifft,bei der ALG2-Berechnung ist ein Mietzuschuß mit dabei und somit kriegst du als Hartz4-Empfänger kein Wohngeld.Aber wie schon gesagt wenn ich von deinen Informationen ausgehe müßtest du ALG1 bekommen.


    Gruß,schronny

    Hola,
    ja so wie sich das anhört kann man sich meine Idee sparen. Ich habe dir nämlich eine PN geschickt. Weil mir nämlich doch noch was eingefallen ist,nur wenn du eh ab Oktober wieder studierst lohnt sich die ganze Streiterei eh nicht.Denn bis alles durch ist studierst du schon wieder und dann bekommst du Bafög.Es wär natürlich trotzdem nicht schlecht,denn du würdest dann irgendwann eine Nachzahlung bekommen.Überleg es dir und wenn du trotzdem noch Lust zum streiten hast lass es mich wissen und meld dich per PN.
    Gruß,schronny

    Hallo Er,
    ...kleiner Spaß.Dein Problem ist sehr verzwickt,weißt du das.Das du so lange auf den Bescheid warten mußt ist keine Seltenheit also mach dir diesbezüglich keine Sorgen,das kann gut 6-8 Wochen gehen. Du bist also noch im Rennen.
    Deine Eltern werden auch nicht mit berücksichtigt da du eine abgeschlossene Ausbildung hast und nicht mehr zuhause wohnst. Deshalb habe ich den 2 Beitrag geschrieben,das ich das zurücknehme. Ich muß dir aber sagen das du keine Chance hast.Du hast der ARGE erzählt das du unterstützt wirst und das war ein großer Fehler der nicht wieder rückgängig zu machen ist.Ich kann dir nur eins raten probier irgendwo Arbeit zu finden.Ich weiß ja nicht was du noch so vor hast.Aber geh ein Jahr arbeiten(sozialversicherungspflichtig)und dann hast du Anspruch auf ALG1.Oder geh weiter zur Schule...keine Ahnung.Aber bevor du irgendwas unternimmst warte noch ein bisschen vielleicht hat ein anderer User eine Idee.
    Sorry!!!!!
    Gruß,schronny

    Hallo,
    also ich würde sagen da ihr beide sicher zusammen wohnen werdet muß dein Freund alles offen legen. Was das Auto betrifft solltest du wirklich mal nachfragen. Und Kontoauszüge must du,glaube ich, nur deine vorlegen und das von den letzten 6 Monaten vor Antragsstellung.
    Gruß,schronny

    .....heute krieg mich keine. Auch kein GROSSES Kätzchen. Es sei denn sie hägt andere Pläne nur dann sollten wir uns mal privat unterhalten.....





    War nur Spaß....oder doch nicht???????
    viele liebe Grüße, schronny

    Hallo erstmal,
    ich muß dir ehrlich sagen das dein Problem nicht so groß ist zumindestens die Lösung dafür sehr nahe liegt. Ich weiß nicht was für Sorgen du mit deiner Mutter hast, aber das hört sich nach den üblichen Meinungsverschiedenheiten zwischen Mutti und Heranwachsene an. Alter du bist 24 und wohnst noch zuhause und kassierst zudem noch ALG2. Ich kann mir gut vorstellen was dort bei euch zuhause abläuft. Meinst du eigentlich das deine Mutter Bock hat dich dein ganzes Leben lang durchzuziehen. Junge,krieg dein Arsch hoch, werd erwachsen und stell was anständiges an, mit deinem Leben.
    Ich rate dir kneif den Arsch zusammen und bleib bei deinem Vater und von dort aus suchst du dir schnellst möglich eine eigene Wohnung. Das ist deine einzigste Chance. Es sei denn du hast Lust ewig an Muttis Rockzipfel zu hängen dann kannst du dir den Unterhalt notfalls einklagen. Doch bevor du das tust denk erstmal über dich nach und überlege ob du nicht derjenige bist der an der Misere schuld ist. Sollte ich jetzt mit meinen Behauptungen daneben liegen,schreib mir eine persönliche Mail. Aber dann must du mir erzählen was du für Probleme mit deiner Mutter hast, damit ich das etwas objektiver beurteilen kann. Es gibt aber in jedem Fall eine Lösung, glaub mir.
    Gruß,schronny

    Hallo guybrush,
    du must generell alles angeben. Wenn du bei deinen Eltern lebst werde diese natürlich mitberechnet und dabei wird alles berücksichtigt, Vermögen, Einkommen...usw. Es liegt natürlich bei dir bzw. in dem Fall bei euch was ihr alles angebt. Ich kann dir aber sagen das es teuer werden kann, wenn man Vermögen bei euch findet, was ihr nicht angegeben habt. Fazit, ehrlich wärt am längsten.


    Gruß, schronny

    Klein Ramona spricht mir aus der Sehle. Ich versteh dann die Fragestellung auch nicht. Präzieser bitte.
    Und wenn ich jetzt mal von dem ausgehe was ich verstanden habe, muß ich dir ehrlich sagen. Du bist "früh" dran was den Leistungsanspruch deines Kindes angeht. Wenn du schon ALG2 erhälst, hättest du nach der Geburt deines Kindes eine Veränderungsmitteilung machen müssen/können- wie auch immer. Und hättest dann selbstverstädlich als alleinerziehende Mutter mehr Geld bekommen. Nun mußt du damit rechnen das man dir komische Fragen stellt.
    Gruß, schronny

    Hola Kätzchen,
    ich weiß schon was du meinst, nur du glaubst doch wohl nicht ernsthaft das die ARGE dafür auch noch einen Nachweis sehen will. Die sind froh wenn sie nicht zahlen müssen. Und selbst wenn wenn der Kontoauszug leer ist, man wird sich immer auf das berufen was sie gesagt hat.


    Ich kann mir sogar vorstellen das diesbezüglich ein Vermerk im Antrag steht.Deshalb meine ich, du sollst alles sagen nur nicht alles, wenn du verstehst. Jetzt stellt sich natürlich auch noch die Frage was genau sie gesagt hat. Es gibt halt ein Unterschied zwischen, meine Eltern unterstützen mich oder meine Eltern haben mich mal unterstüzt als es mir finanziell nicht gut ging z.b. Ich glaube einfach das sie dafür kein Anwalt brauch. Denn wenn sie gesagt hat das sie unterstüzt wird dann hat sie sowieso keine Chance, denn den Nachweis will keiner sehen.


    Bei Famillie kann doch wohl davon ausgegangen werden das das Geld auch andersweitig zu ihr kommt wie z. B. durch Besuch, Post...usw. Und es wird ja wohl niemand sagen das er unterstüzt wird wenn es nicht so ist. Und wenn sie die andere Variante erzählt hat, brauch sie auch kein, denn das schafft sie dann alleine. Denn dann kann sie sich auf ihre leeren Kontoauszüge berufen. Lese du doch einfach nochmal ihren Beitrag, sie sagt das ihre Eltern sie im letzten Schuljahr(ca.9 Monate) mit 200€ unterstüzt haben. Ich denke das wird sie auch der ARGE erzählt haben und das wird letzten Endes der ausschlaggebende Punkt sein worauf die ARGE natürlich immer wieder eingehen wird...
    liebe Grüße, schronny
    PS: du hast auch ein Beitrag von mir beantwortet und mir ein Link geschickt. Dank dir dafür erstmal. Es stand nur nicht das drin was ich wissen wollte. Hast du vielleicht noch eine Idee?

    Hola,
    ich muß da was zurück nehmen, denn du hast schon eine abgeschlossene Berufsausbildung und somit kommen deine Eltern nicht mehr in Frage. Nur, und darauf wollte ich mit meiner Aussage hinaus, hätte sie dem AA nicht sagen dürfen das ihre Eltern sie hin und wieder mit den 200? unterstützen. Denn es ist klar das das Amt dann sagt, sollen doch die Eltern aufkommen und somit wird der Gang zum Anwalt umsonst. Aber lass dich nicht von diesem Gang nicht abbringen. Es könnte sein das es klappt und fragen kostet nichts. Ich kann es mir nur nicht vorstellen das das was bringt.


    Viele liebe Grüße, Ronny

    Hola,
    dir steht in der Zeit der Schule Bafög zu. Nur bei dir wird sich ein anderes Problem aufmachen. Du hast eine abgeschlossene Ausbildung und das Arbeitsamt sieht eigentlich vor das man in dem Beruf weiterarbeitet den man gelernt hat. Also brauchst du eine Umschulung, diese wirst du aber nur bewilligt kriegen wenn du trifftigen Gründe hast warum du dein Beruf nicht weiter ausüben kannst. D. h. du wirst dir deine Schule selbst finanzieren müssen. Sorry
    Gruß,schronny

    Hallo Marisa,
    ich kann dir das auch nur bestätigen. Stell den Antrag und warte. Das Einkommen deines Verlobten wird auch dazu gerechnet. Was deine Schulden angeht mach dich damit nicht fertig. Wir leben in einem Rechtsstaat und da genügt es Zahlungswillen zu zeigen. Es reicht wenn du deine Schulden in 10? Raten abzahlst. Was du aber nicht tun mußt ist zur Schuldenberatung zu gehen, denn die vereinbaren auch nur Ratenzahlungen mit den Gläubigern und das kannst du sicher alleine. Es sei denn du hast 20.000 oder 30.000? Schulden, dann wär es ratsam ein Privatinsolvenz anzumelden. D. h. du must 6 oder 10 Jahre, ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, auf dem Existenzminimum leben. Alles was du in dieser Zeit an Mehreinahmen hast wird zu Tilgung deiner Schulden genommen. Nach dieser Zeit bist du dann automatisch schuldenfrei. Klingt vielleicht jetzt etwas unglaubwürdig, ist aber wirklich so. Dieses Insolvenz must du dann wiederum mit einer Schuldenberatung abklären. Danach mußt du aber fragen das wird dir nicht gleich angeboten und lass dich nicht abwimmeln dieses Privatinsolvenz gibt es wirklich.
    Viel Erfolg und ich wünsche dir das es so läuft wie du es dir wünscht.
    Liebe Grüße, schronny

    Hallo,
    eins kann ich dir versichern es wird mit angerechnet. Die ARGE nennt das eheähnliche Gemeinschaft in der einer für den anderen aufkommen muß. Also ich würde euch raten nicht zusammen zuziehen. Und wenn ihr aber trotzdem nicht ohne könnt dann meldet euch als Wohngemeinschaft. D. h. dann aber das ersichlich sein muß das 2 Haushalte in einer Wohnung geführt werden. Also ihr müßt euren Kühlschrank trennen oder am Besten 2 haben. 2 Zimmer müssen so eingerichtet sein das man annehmen kann das je eine Person in einen Zimmer lebt. Also du siehst es ist ein schwieriges Unterfangen. Kleiner Tipp von mir überlegt euch ob ihr zusammen ziehen wollt.
    Ansonsten alles liebe für euch.
    Gruß, schronny

    Hallo Frederika,
    ich stimme dem Letzteren zu, da ich ein ähnliches Problem hatte. Elternunabhängiges BAFÖG kriegst du nur dann wenn du entweder, eine Berufsausb. hast od. 7 Jahre sozialversicherungspflichtige Arbeit nachweisen kannst od. der Weg vom Elternhaus bis zur Schule mehr als 21km beträgt. Ansonsten wird das Einkommen deiner Eltern mit berücksichtigt und du wirst quasi gezwungen wieder zuhause einzuziehen.


    Was den Anspruch auf ALG2 angeht bin ich mir nicht 100%-ig sicher, denn auch hier wird das Einkommen deiner Eltern berücksichtigt. Deine Eltern sind dir gegenüber bis 26 unterhaltspflichtig. Jetzt kann ich mir gut vorstellen das das Arbeitsamt sagt, da du dem Arbeitsmarkt auf Grund deiner Schule keine 3Std. am Tag zur Verfügung stehst, das, wenn du die Schule machen willst, du zurück zu deinen Eltern gehen mußt.


    Sorry. Wohngeld wirst du nicht bekommen da du kein Einkommen hast. Was ich noch empfehlen kann erkundige dich beim Arbeitsamt ob es das sogenannte Ausbildungsgeld noch gibt. Das ist nicht viel nur damit könntest du aber Wohngeld beantragen. Kindergeld steht dir auch in Ausnahmefällen bis 27 zu. Diesen Antrag muß allerdings deine Mutter bei der Familienkasse stellen.
    Ich hoffe ich konnte dir helfen, viel Erfolg und vielleicht hört man sich mal wieder. Wenn garnichts geht meld dich nochmal zurück, habe noch einige andere Ideen auf Tasche.


    Viele liebe Grüße, schronny

    Hallo,


    du must generell einen Antrag stellen, das hat nichts mit dem Kind zu tun. Und solltest du schon ALG2 beziehen dann mußt du bezüglich deines Kindes eine Veränderungsmittelung schreiben.
    Ist es ein Neugeborenes? Wenn ja, dann geh zum Jugendamt da gibt es auch jede Menge finanzielle Unterstützung. Wenn nicht hättest du es angeben müssen bei der Antragstellung, vorausgesetzt du beziehst es.


    Viele Grüße, schronny

    Hallo,
    viele machen entscheidene Fehler was die Mitteilungspflicht angeht. Ich will natürlich damit nicht sagen das du das Amt anlügen sollst, aber alles müssen und brauchen sie nicht wissen.
    Das problem bei dir ist einfach das deine Eltern dir gegenüber bis 26 unterhaltspflichtig sind. Ob du das willst oder nicht. Und somit wird das Einkommen deiner Eltern mitberechnet und wenn da, nach der Rechnung der ARGE, Geld übrig bleibt, sind die der Meinung das dies für deinen Unterhalt genutzt werden soll. Tut mir leid.
    Viele Grüße, schronny

    Hola,
    vergiß es, es besteht kein Anspruch. Da hast du keine Chance du mußt wohl oder übelst arbeiten gehen oder dich erkundigen ob dein Studium irgendwie anders finanziert werden kann. Ihr habt einen entscheidenen Fehler gemacht und euch als eheähnliche Gemeinschaft geoutet.Besser wär gewesen wenn ihr eine Wohngemeinschaft angegeben hättet. Dann würde man dich nicht dazurechnen.


    Viele Grüße, schronny