Beiträge von Abgezockt

    SGB II §11:



    (3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen


    1. Einnahmen, soweit sie als
    a) zweckbestimmte Einnahmen,
    b) Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflegeeinem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären,
    2. Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, nach § 253 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet werden.



    Ist ALG I nicht eine zweckbestimmte Einnahme? Kann man hier nicht sagen, dass diese Einnahmen zum Zwecke im Bewilligungszeitraum dienen sollte? Zum einen wird mir ALG I gezahlt und der Bewilligungszeitraum verringert sich, zum anderen wird mir das von ALG II später abgezogen. Das kann irgendwie nicht hinhauen.

    Diese 8000,- werden als Vermögen angerechnet. Egal woher diese kommen. Als Einkommen werden nur monatliche Eingänge angerechnet.


    Kann also sein, dass ihr erstmal die 8000,-? "ausgeben" müßt bis euer Vermögen unter den Freibetrag fällt.

    Ich will dagegen angehen, dass mein Arbeitslosengeld für Mai/Juni auf den Juli/August/September angerechnet wird. (Eingang am 01.08. auf meinem Konto). Kann ja wohl nicht sein, dass ich ALG1 bekomme und dieses mir durch Harz IV später wieder weggenommen wird!


    PS: Für die Anrechnung von Einkommen ist jedes Sozialamt eigenveratwortlich, soweit ich das noch in Erinnerung habe.

    Geht mir genauso. Seit meine Frau Harz IV bekommt, gehts es finanziell rapide Bergab. Die Freibeträge für Berufstätige sind so niedrig, dass man genauso viel Geld gat, wenn man zu Hause bleibt.


    Zu deinem Problem:
    Bekommt deine Tochter denn gar nichts? Ausbildungsvergütung, BaFöG, Kindergeld, Wohngeld, Fahrkostenerstattung, Unterhaltsgeld etc. Kann mir kaum vorstellen, dass Sie nix bekommt und ihr beide von deinem Geld leben müßt..

    Hallo,


    ich war im Mai/Juni für ca. 20 Tage arbeitslos. Der Antrag auf Arbeitslosengeld ging nach sehr späten Erhalt der Unterlagen auch direkt zum Arbeitsamt. Im Juli hatte meine LAG ALG 2 beantragt.
    Das Arbeitslosengeld für Mai/Juli kam dann tatsächlich endlich am 01.08.2006 und wurde uns beiden als Einkommen angerechnet. Es wurde schön in 3 Teile aufgesplittet, da mein Einkommen im August mit dem Arbeitslosengeld den "Bedarf" überstiegen hat.


    Meine Frage:
    Kann Arbeitslosengeld, welches für einen bestimmten Bewilligungszeitraum Mai/Juni gedacht war überhaupt angerechnet werden?


    Wozu beantrage ich überhaupt Arbeitslosengeld, wenn mir das später eh wieder abgezogen wird? Irgendwie versteh ich das nicht, von welchem Geld hab ich dann in diesen 20 Tagen gelebt? Genau, vom Dispo, wo ich jetzt paar Monate drin bleiben werde. 600,-? legt man bei 1100,-? Harz IV nicht mal eben bei Seite.



    MFG Abgezockt


    PS Rechenbeispiel: Ich verdiene 1000? netto 40h/Woche und muss dafür 200? Sprit ausgeben + Verschleißteile + Versicherung + STEUERN. Freibetrag etwa 200?, Spritkosten werden nicht zum "Aufwand" gezählt. Der Freibetrag entspricht gerade mal meinen Spritkosten, wozu also arbeiten? Da verkauf ich doch lieber das Auto und lebe! Ist das der Sinn von Harz IV?