Beiträge von Franz Mann

    Hallo!


    Eine etwas längere Geschichte, aber ich hoffe jemand findet Zeit sie zu lesen und zu beantworten, weil davon unsere Zukunft abhängt :


    Meine Freundin hat im August ihre Ausbildung in einer Berufsfachschule begonnen. Zuvor (im Juni) einen Antrag auf BAföG gestellt, der leider immer noch nicht bewilligt wurde. Bis jetzt hat Sie ALG2 bekommen und laut Arbeitsamtmitarbeiter (vor 2 Monaten) wird sie das auch weiterhin - abzüglich des BAföG. Laut BAföG-Stelle damals wird sie Schätzungsweise 192 EUR erhalten, da sie nicht mehr bei ihren Eltern wohnt, sondern mit mir zusammen (300 km von den Eltern entfernt).
    Da wir Anfang des Jahres eine kleine Tochter bekommen haben, habe ich mir für den Zeitraum der Ausbildung Elternzeit genommen, damit unsere Tochter betreut werden kann - ich lebe aktuell also auch von ALG2.
    Vorher haben wir das entsprechend der Angaben des Arbeitsamtes und der BAföG-Stelle durchgerechnet und sind zu dem Entschluss gekommen, daß wir zwar mit dem Geld sparsam umgehen müssen - da sie keine Ausbildungsvergütung bekommt, sondern Schulgeld zahlen muss - aber um meiner Freundin diese Ausbildung zu ermöglichen - damit sie nicht ewig Arbeitslos ist - haben wir uns entschieden, daß so zu handhaben.


    Seit gestern läuft auf den Ämtern aber alles schief :


    Wir haben plötzlich einen Bescheid vom Arbeitsamt bekommen, daß meine Freundin kein ALG2 mehr erhält, da sie "BAföG-Leistungen erhält, ist sie nach SGB II ausgeschlossen." - bisher wurde der BAföG-Antrag allerdings weder abgelehnt noch genehmigt.
    Eine Nachfrage beim Arbeitsamt, wieso die plötzlich entgegen der vorherigen Aussagen das ALG2 streichen ergab "Sie würde laut Anfrage bei der BAföG-Stelle Anspruch auf 348 EUR BAföG haben." - dieser Betrag würde vom Arbeitsamt nicht unterstützt. Früher ging man von 192 EUR BAföG aus, bei diesem Betrag würde sie weiterhin ALG2 bekommen. Mit anderen Worten, weil Sie jetzt 156 EUR mehr bekommen könnte werden Ihr 416 EUR ALG2 gestrichen, was im Enteffekt bedeutet daß sie knapp 68 EUR im Monat weniger hat, als hätte sie die Ausbildung nie angefangen, wenn man dort noch die Schulkosten reinzählt, sind das jeden Monat knapp 150 EUR die uns fehlen - im Vergleich zu einem ALG2-Empfänger.


    Nun folgende Fragen :


    Da es eine Berufsfachschule ist würde Sie Schüler-BAföG bekommen, Schüler-BAföG würde laut Arbeitsamt (damals) nicht den ALG2-Bezug ausschließen, ist das korrekt ? Und ist das auch korrekt, selbst wenn Sie 348 EUR bekommen würde ? (Das Arbeitsamt müsste dann "nur" die Differenz von 68 EUR zahlen)


    Laut BAföG-Stelle hat sie Anspruch auf 348 EUR und nicht nur auf 192 EUR, weil sie selbst ein Kind hat - hier gilt eine andere Regelung als bei Schülern die nicht mehr bei den Eltern wohnen. Ist das korrekt ?


    Was können wir tun ? Ich bin ratlos.


    Wir sind auf das Geld angewiesen - 68 EUR sind für uns eine Menge Geld, da wir so schon knapp bei Kasse sind. Wenn die oben genannte Entscheidung bestehen bleibt muss sie die Ausbildung abbrechen, weil wir uns das dann nicht mehr leisten könnten. In dem Fall müssten wir aber die bereits vom Arbeitsamt gezahlten Gelder (für die letzten zwei Monate, in höhe von 832 EUR zurückzahlen, plus 150 EUR Strafgebühr bei der Schule, wegen Kündigung - und vielleicht bekommt sie dann noch 3 Monate ALG2-Sperre weil sie ja von sich aus gekündigt hat - in dem Fall könnten wir Privatinsolvenz anmelden.


    Ich dachte, daß Arbeitsamt und die BAföG-Stelle sind dazu da, Ausbildung zu fördern und Leute so schnell wie möglich zu versuchen in Arbeit zu bringen. Meine Freundin hat sich bemüht eine Ausbildung zu finden und geht jeden Tag gern dort hin. Wieso können die sich da so querstellen und die, die sich bemühen benachteiligen ? Meine Freundin meinte schon, so wird sie nie eine Chance auf eine Ausbildung haben und wohl für immer Arbeitslos bleiben - ist das Sinn der Sache ?


    Auf der Seite zum Forum, im Bereich BAföG steht :

    Zitat

    Unter gewissen Umständen können auch Schüler Anspruch auf Leistungen des ALG II haben.
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Schüler nicht bei den Eltern wohnt, aber auf Grund der speziellen Regelungen des BAföG lediglich Förderungen in der Höhe bekommen, als würde er oder sie bei den Eltern wohnen. Für den Fall, dass bei der genannten Konstellation beide Eltern Leistungen des ALG II beziehen, besteht für den Schüler die Möglichkeit neben der Förderung nach dem BAföG ergänzend Arbeitslosengeld II zu beantragen. In diesem Fall wird dann die Leistung nach dem BAföG zu 80 % auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.


    Trifft das nicht zu? Sie wohnt nicht bei den Eltern und ihre Eltern bekommen ALG2.
    Wenn ja, was muss man tun um nach dieser Regelung ALG2 zu bekommen? Die Arbeitsamtmitarbeiter werden uns da sicher nicht helfen, da sie diese Regelung wohl offensichtlich nicht kennen. Steht das irgendwo im Gesetz? Dann könnte man denen das unter die Nase halten.


    Mfg, Franz