Beiträge von D.A.

    Hallöle!!!!


    Erstmal danke für die Antwort.
    Also die Bewilligung für den Umzug hab ich ja schon und mein LK(Bernburg) zahlt ja für mich noch ALG2, obwol ich nicht erwerbsfähig bin. Der Umzug ist auch für notwendig angesehen worden. Jetzt ist nur noch das Ding das der LK(Bitterfeld) kein ALG2 zahlen möchte weil ich nicht erwerbsfähig bin, aber mein LK zahlt doch auch.


    Wäre nett wenn du mir nochmal schreiben könntest..

    Also ganz ehrlich ich würde es erstmal nicht angeben. Aber man kann ganz schön ärger bekommen wenn man es zu spät meldet.


    Mein Tipp


    1.Informier dich wieviel dir das Amt abziehen würde, wenn du diese Arbeit angibst.


    2. Behalte die Summe, die dir das Amt abziehen würde, natürlich nur wenn du dann noch leben kannst.


    3.Sobald sich das mit deiner Arbeit geklärt hat und alles gut läuft gehst du zum Amt und gibst diese Arbeit an, das Geld, welches du vom Amt zu viel bekommen hast, weil es dir durch deine Arbeit nicht zu stand nimmst du gleich mit und zahlst es zurück.


    4. Dann entschuldigst du dich das du die Arbeit nicht gleich angegeben hast, denn du wusstest nicht ob das alles so sicher war.


    Da du ja das überschüssige Geld gleich zurück bezahlt hast werden sie dir glaube ich nicht gleich den Kopf abreissen. Alerdings würde ich jetzt keine 3 oder4 Monate warten weil dann würde es glaube ich richtig Ärger geben.


    Wenn du das ganze Geld ausgegeben hast, dann kannst du dem Amt das auch in Raten zurück zahlen, aber es wäre besser, wenn du es gleich zurück geben würdest.


    Vielleicht bist du auch ganz ehrlich zum Amt und sagst ihnen von Anfang an das es dir nicht so 100 prozent sicher ist und was du da jetzt machen kannst, weil du Angst hast ohne Geld da zu stehen, manche Sachbearbeiter sind total inordnung und helfen da auch gern aber manche gehen immer nur streng nach den Vorschriften. Ich drücke da immer ein bisschen auf die Tränendrüse und jammere denen eins vor, das klappt meistens.


    Ich hoffe du hast verstanden was ich meine, also das hier sind nur Tipps von mir, ob du es so machst oder nicht ist natürlich deine Entscheidung.


    Ich hoffe ich konnte dir helfen, wenn dir noch was unklar ist, dann melde dich einfach.

    Hallöle! !!!


    Du bist unter 25, da wirst du kein Geld von einem Amt bekommen, denn du darfst eigentlich erst ausziehen, wenn du 25 bist. Aber wenn deine Eltern dich sozusagen rausgeworfen haben, dann wird es da bestimmt eine Sonderform geben. Du gibst die Adresse an, die auf deinem Ausweis steht und schreibst einen Brief, das dich deine Eltern rausgeworfen haben oder sagst es den Leuten am Schalter, aber soviel ich weiß bekommst du erst Geld, wenn du eine Wohnung hast und darauf musst du ja auch einen Antrag stellen. Wenn der durch ist unterschreibst du den
    Mietvertrag und lässt dich auf die Wohnung ummelden. Dann kannst du einen Antrag auf Geld stellen. Informier dich aber vorher ob das Amt dir überhaupt die Wohnung bezahlen würde und ob du überhaupt Leistungen beziehen kannst, sonst stehst du nacher da mit einer Wohnung und keiner bezahlt dir was. Ich kann dir diese Informationen nur so sagen, wie es mir das Amt sagt, da ich aber weiß das jedes Amt was anderes erzählt informiere dich gut bei deinem Amt und wenn dir was komisch vor kommt lass dir vor Ort das passende Gesetz zu deinem Fall zeigen, weil die können dir ja viel erzählen und wenn die das nicht machen wollen oder dir das nicht zeigen können, sagst du einfach du möchtest zum Chef und dann klärst du das mit ihm. Wenn du noch Fragen hast dann versuch ich dir gern zu helfen, schreib mir einfach und ich werde sehen was sich machen lässt.

    Hallo ihr lieben.


    Ich wohne zur zeit in Bernburg und mache eine schulische Ausbildung in Wolfen. Da möchte ich jetzt auch gern hin ziehen, doch der LK möchte nicht bezahlen, weil ich nicht erwerbsfähig bin. Ich frage mich aber warum, denn der LK in dem ich jetzt wohne zahlt doch auch obwohl ich nicht erwerbsfähig bin???


    Ich danke für jede Antwort, mit lieben Grüßen, D.A.

    Hallo ihr Lieben...


    Ich befinde mich zur Zeit in einer schulischen Ausbildung dies ist schon meine zweite. Ich bekomme kein Bafög und keinen Untehalt.


    Die Ausbildung befindet sich in einem anderen Landkreis, Bitterfeld.


    Mein derzeitiger Landkreis, Bernburg bezahlt Hartz 4 obwohl ich nicht erwerbsfähig bin.


    Nun will ich in den Landkreis Bitterfeld ziehen, aber das Amt will kein Hartz 4 zahlen, weil ich nicht erwerbsfähig bin.


    Ich muss aber in diesen LK Bitterfeld ziehen, weil Fahrkostenanträge alle abgelehnt wurden, ich will aber meine Ausbildung nicht verlieren, denn ich will was aus meinem Leben machen.


    Der eine Landkreis zahlt, der andere nicht, was ist denn nun richtig? Weil eigentlich sind es doch alles die gleichen Gesetze, oder etwa nicht?


    Bitte bitte, helft mir, ich weiß nicht mehr weiter, jeder sagt mir was anderes.


    Danke in Voraus,
    mit freundlichen Grüßen, D.A.

    Hallo ihr lieben!!!


    Ich hab zur Zeit genau das selbe Problem. Ich beziehe Hartz 4 in Bernburg und wollte eine Ausbildung zur Krankénschwester beginnen, aber das Amt wollte mich nicht unterstützen, ich hab die Lehre nun gekündigt und eine Ausbildung zur Physiotherapeutin ín Wolfen begonnen. Wolfen ist nun ein paar Kilometer weg und nun wollte ich dort hin ziehen. Bafög Ablehnung hab ich auch und alles was dazu gehört. Nun sagt das Amt in Wolfen sie bezahlen mir nichts weil ich ja nicht erwerbsfähig bin, aber Bernburg, wo ich zur Zeot gemeldet bin, zahlt ja trotzdem, also muss ja einer unrecht haben, wéil es geht ja nicht das das der eine Landkreis zahlt und der andere nicht es sind ja alles die gleichen Gesetze.Aber ich bin dabei mich zu erkundigen, wenn ich was weiß dann sag ich euch auf jeden Fall bescheid und wenn ihr was wisst wäre es nett wenn ihr mir auch bescheid sagen könntet, bis dahin alles gute und viel Glück, D.A.